Promillegrenze in Kroatien

Forum zum Thema Yachtcharter und Reviere

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Edwin
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Promillegrenze in Kroatien

Beitrag von Edwin » Sonntag 18. Juli 2004, 11:11

Autofahrer aufgepasst!

Die kroatische Regierung plant, die Promillegrenze im Straßenverkehr von derzeit 0,5 auf 0,0 herabzusetzen! Das obligatorische Schnapserl nach dem Essen (wird in vielen Lokalen auf Haus offeriert), sollte man sich daher gut überlegen oder besser gleich sein lassen!

Der Grund für die geplante Neuverordnung ist die dramatisch gestiegene Zahl an Verkehrstoten, verursacht von Alkolenkern.

Also - don't drink and drive!!!

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Gast

Re: Promillegrenze in Kroatien

Beitrag von Gast » Sonntag 18. Juli 2004, 13:42

Edwin hat geschrieben:Autofahrer aufgepasst!

Die kroatische Regierung plant, die Promillegrenze im Straßenverkehr von derzeit 0,5 auf 0,0 herabzusetzen! Das obligatorische Schnapserl nach dem Essen (wird in vielen Lokalen auf Haus offeriert), sollte man sich daher gut überlegen oder besser gleich sein lassen!

Der Grund für die geplante Neuverordnung ist die dramatisch gestiegene Zahl an Verkehrstoten, verursacht von Alkolenkern.

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Wie ist eigentlich die Regelung beim Bootfahren!
(nicht Versicherungstechnisch)

Denn Autofahren abgesehen von der An-und Abreise (nehme einmal an da wird nicht getrunken)steht mein Auto!

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Beitrag von Willi » Montag 19. Juli 2004, 21:04

Meines Wissens kannst du in HRV am Steuer eines Bootes :bier: :babic: all Das in beliebiger Menge in dich schütten ohne dass es die :genda: stört. Aber wehe es geschiet dabei ein :ziegl: Unfall. Dann werden die Behörden und Versicherer aktiv.
:swim: :sailm:
Liebe Grüße
Willi :sailm:

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Beitrag von Klaus » Montag 19. Juli 2004, 21:33

Willi hat geschrieben:Aber wehe es geschiet dabei ein :ziegl: Unfall. Dann werden die Behörden und Versicherer aktiv.
:swim: :sailm:
...wobei sich die Wahrscheinlichkeit dabei ja erhöht, daß genau dadurch ein Unfall geschieht ;-)

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50% Strafnachlass in SLV möglich

Beitrag von Willi » Sonntag 22. August 2004, 15:06

Tipp des Verkehrsjuristen:
Rufen Sie nach einem Verkehrsunfall in jedem Fall die Polizei, und lassen Sie sich eine polizeiliche Unfallbestätigung ausstellen. Fahrzeuge mit auffälligem Karosserieschaden dürfen nur mit polizeilicher Schadensbestätigung das Land wieder verlassen, daher sollten vorhandene Schäden bei der Einreise deklariert werden.

ÖAMTC-TIPP
Verkehrsstrafen: Werden Verkehrsstrafen innerhalb von 8 Tagen bezahlt, verringert sich der Betrag um 50 % (Bezahlung nur in Tolar möglich). Weigert sich ein ausländischer Verkehrsteilnehmer, eine Verkehrsstrafe sofort zu bezahlen, muss er sich, bei vorübergehender Einbehaltung des Reisepasses oder eines anderen Dokuments, einem Schnellrichter-Verfahren unterziehen (an Wochentagen während der Amtszeiten).
Liebe Grüße
Willi :sailm:

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