Autofahrer aufgepasst!
Die kroatische Regierung plant, die Promillegrenze im Straßenverkehr von derzeit 0,5 auf 0,0 herabzusetzen! Das obligatorische Schnapserl nach dem Essen (wird in vielen Lokalen auf Haus offeriert), sollte man sich daher gut überlegen oder besser gleich sein lassen!
Der Grund für die geplante Neuverordnung ist die dramatisch gestiegene Zahl an Verkehrstoten, verursacht von Alkolenkern.
Also - don't drink and drive!!!
L.G.
Edwin
Administrator
...---...
Promillegrenze in Kroatien
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Re: Promillegrenze in Kroatien
Wie ist eigentlich die Regelung beim Bootfahren!Edwin hat geschrieben:Autofahrer aufgepasst!
Die kroatische Regierung plant, die Promillegrenze im Straßenverkehr von derzeit 0,5 auf 0,0 herabzusetzen! Das obligatorische Schnapserl nach dem Essen (wird in vielen Lokalen auf Haus offeriert), sollte man sich daher gut überlegen oder besser gleich sein lassen!
Der Grund für die geplante Neuverordnung ist die dramatisch gestiegene Zahl an Verkehrstoten, verursacht von Alkolenkern.
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Edwin
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(nicht Versicherungstechnisch)
Denn Autofahren abgesehen von der An-und Abreise (nehme einmal an da wird nicht getrunken)steht mein Auto!
- Willi
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- Registriert: Montag 29. März 2004, 16:39
- Bootsfahrtyp: Segler & Motorbootfahrer
- Lieblingsrevier: Salzwasser
- Wohnort: Wien
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50% Strafnachlass in SLV möglich
Tipp des Verkehrsjuristen:
Rufen Sie nach einem Verkehrsunfall in jedem Fall die Polizei, und lassen Sie sich eine polizeiliche Unfallbestätigung ausstellen. Fahrzeuge mit auffälligem Karosserieschaden dürfen nur mit polizeilicher Schadensbestätigung das Land wieder verlassen, daher sollten vorhandene Schäden bei der Einreise deklariert werden.
ÖAMTC-TIPP
Verkehrsstrafen: Werden Verkehrsstrafen innerhalb von 8 Tagen bezahlt, verringert sich der Betrag um 50 % (Bezahlung nur in Tolar möglich). Weigert sich ein ausländischer Verkehrsteilnehmer, eine Verkehrsstrafe sofort zu bezahlen, muss er sich, bei vorübergehender Einbehaltung des Reisepasses oder eines anderen Dokuments, einem Schnellrichter-Verfahren unterziehen (an Wochentagen während der Amtszeiten).
Rufen Sie nach einem Verkehrsunfall in jedem Fall die Polizei, und lassen Sie sich eine polizeiliche Unfallbestätigung ausstellen. Fahrzeuge mit auffälligem Karosserieschaden dürfen nur mit polizeilicher Schadensbestätigung das Land wieder verlassen, daher sollten vorhandene Schäden bei der Einreise deklariert werden.
ÖAMTC-TIPP
Verkehrsstrafen: Werden Verkehrsstrafen innerhalb von 8 Tagen bezahlt, verringert sich der Betrag um 50 % (Bezahlung nur in Tolar möglich). Weigert sich ein ausländischer Verkehrsteilnehmer, eine Verkehrsstrafe sofort zu bezahlen, muss er sich, bei vorübergehender Einbehaltung des Reisepasses oder eines anderen Dokuments, einem Schnellrichter-Verfahren unterziehen (an Wochentagen während der Amtszeiten).
Liebe Grüße
Willi
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