Liebe Freunde unter Österreichischer Flagge!
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bgb ... I_356.html
Ab 2025 gibt es für uns eine neue TKGV die auch Schiffe betrifft.
Bordfunkstellen auf See- und Binnenschiffe
§ 14. (1) Für die Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb einer Bordfunkstelle (Seefunk- oder Binnenschiffsfunkstellen), beträgt die Gebühr einmalig für einen Geltungszeitraum von zehn Jahren, abhängig von der verpflichtenden Funkausrüstung und deren Umfang, für Binnenschiffe gemäß der Wasserstraßen-Verkehrsordnung (WVO) BGBl. II Nr. 31/2019, in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 204/2023, und für Jachten gemäß Jachtverordnung (JachtVO), BGBl. II Nr. 205/2020 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 18/2021,
1. für Binnenschiffe ........................................................................................ .................... 400 Euro,
2. für Jachten für den Fahrtbereich 1 oder 2 ................................................... .................... 400 Euro,
3. für Jachten für den Fahrtbereich 3 oder 4 ................................................... .................... 800 Euro.
(2) Die Gebühr für die jeweils höhere Bewilligungsstufe deckt auch die jeweils niedrigeren Gebührenstufen ab.
Daher auch keine Monatliche Befristung mehr möglich. Die neun Gebühren gelten ab Vorschreibung.
Ab 2025 neue Telekommunikationsgebührenverordnung
Moderatoren: bachris, Willi, gima10
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- Willi
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Ab 2025 neue Telekommunikationsgebührenverordnung
Liebe Grüße
Willi
Willi
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Re: Ab 2025 neue Telekommunikationsgebührenverordnung
Sehr interessant,
mal sehen was sie mir da vorschreiben.
ich habe bisher pro Quartal bezahlt.
LG
mal sehen was sie mir da vorschreiben.
ich habe bisher pro Quartal bezahlt.
LG
Ludwig
"wer aufhört besser zu werden, hört auf gut zu sein"
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