Ab 2025 neue Telekommunikationsgebührenverordnung

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Ab 2025 neue Telekommunikationsgebührenverordnung

Beitrag von Willi » Sonntag 8. Dezember 2024, 20:58

Liebe Freunde unter Österreichischer Flagge!

https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bgb ... I_356.html

Ab 2025 gibt es für uns eine neue TKGV die auch Schiffe betrifft.
Bordfunkstellen auf See- und Binnenschiffe

§ 14. (1) Für die Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb einer Bordfunkstelle (Seefunk- oder Binnenschiffsfunkstellen), beträgt die Gebühr einmalig für einen Geltungszeitraum von zehn Jahren, abhängig von der verpflichtenden Funkausrüstung und deren Umfang, für Binnenschiffe gemäß der Wasserstraßen-Verkehrsordnung (WVO) BGBl. II Nr. 31/2019, in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 204/2023, und für Jachten gemäß Jachtverordnung (JachtVO), BGBl. II Nr. 205/2020 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 18/2021,
1. für Binnenschiffe ........................................................................................ .................... 400 Euro,
2. für Jachten für den Fahrtbereich 1 oder 2 ................................................... .................... 400 Euro,
3. für Jachten für den Fahrtbereich 3 oder 4 ................................................... .................... 800 Euro.
(2) Die Gebühr für die jeweils höhere Bewilligungsstufe deckt auch die jeweils niedrigeren Gebührenstufen ab.

Daher auch keine Monatliche Befristung mehr möglich. Die neun Gebühren gelten ab Vorschreibung.
Liebe Grüße
Willi :sailm:

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KäptnL
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Re: Ab 2025 neue Telekommunikationsgebührenverordnung

Beitrag von KäptnL » Dienstag 10. Dezember 2024, 08:05

Sehr interessant,
mal sehen was sie mir da vorschreiben.
ich habe bisher pro Quartal bezahlt.
LG
:sailornet: Ludwig
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