Formular f. Erfahrungsnachweis in GR
Moderatoren: bachris, Willi, gima10
Forumsregeln
Bitte beachte, dass Werbung sowie Diskussionen über Bootsführerscheine hier unerwünscht sind und Links oder ganze Beträge, die nur Werbezwecken dienen, kommentarlos gelöscht werden! Bei Nichtbeachtung dieser Regel kann Dein Account vorübergehend oder gänzlich gesperrt werden!
Bitte beachte, dass Werbung sowie Diskussionen über Bootsführerscheine hier unerwünscht sind und Links oder ganze Beträge, die nur Werbezwecken dienen, kommentarlos gelöscht werden! Bei Nichtbeachtung dieser Regel kann Dein Account vorübergehend oder gänzlich gesperrt werden!
Formular f. Erfahrungsnachweis in GR
Servus beinand,
ich habe vor einiger Zeit im Netz ein Formular zur Bestätigung des Erfahrungsnachweises für einen evtl. "scheinlosen Co-Skipper", den die Griechen ja verlangen, heruntergeladen - habe aber dummerweise den Link verschlampt...
Ein Vordruck als pdf. in griechisch und englisch soweit ich mich erinnere.
Hat den zufällig wer ?
Das wäre ganz lieb, danke
lg
Salzmann
EDIT Admin: Thema wurde zwecks besserer Übersicht geteilt!
ich habe vor einiger Zeit im Netz ein Formular zur Bestätigung des Erfahrungsnachweises für einen evtl. "scheinlosen Co-Skipper", den die Griechen ja verlangen, heruntergeladen - habe aber dummerweise den Link verschlampt...
Ein Vordruck als pdf. in griechisch und englisch soweit ich mich erinnere.
Hat den zufällig wer ?
Das wäre ganz lieb, danke
lg
Salzmann
EDIT Admin: Thema wurde zwecks besserer Übersicht geteilt!
sailing qualifikation
[align=center]
Für Griechenland genügt das
Grüße
von royal-sailing[/align]
Für Griechenland genügt das
Grüße
von royal-sailing[/align]
Zuletzt geändert von frixos am Donnerstag 21. Dezember 2006, 21:51, insgesamt 1-mal geändert.
- karl-otto
- "Bilgeratte"
- Beiträge: 248
- Registriert: Montag 28. Februar 2005, 20:48
- Bootsfahrtyp: Segler & Motorbootfahrer
- Lieblingsrevier: MM
- Kontaktdaten:
Re: sailing qualifikation
naja, der text is aus irgendeinem vereinspapierl, verlassen, daß das den gesetzlichen regelungen in GR genügt, würd ich mich nich...Frixos hat geschrieben:
[align=center]
Für Griechenland genügt das
Grüße
von royal-sailing[/align]
die einzigen papiere, die GR als erfahrungsnachweis offiziell anerkennt, sind die amtlichen österreichischen (für österreicher).
habe allerdings erlebt, daß auch ein A-schein (nix amtlich) anerkannt wurde (gleichzeitig vorgelegtes CRO-patent für österreicher abgelehnt). liegt alles beim goodwill des hafenkapos!
aber wie bei allem (um keine neue scheindiskussion lostreten zu wollen): haltet es, wie ihr wollt!
aniadaamoi
- Hiermann
- Admiral
- Beiträge: 1526
- Registriert: Samstag 18. Dezember 2004, 13:41
- Bootsfahrtyp: Segler
- Lieblingsrevier: Adria
- Wohnort: Götzendorf/Leitha
- Kontaktdaten:
ich will hier auch keine neuerlich scheindiskussion lostreten und schon gar nicht irgend einen schein oder irgendein patent qualitativ dadurch bewerten - ich frag mich jedoch wie und wo das genau stehen soll - dass österreichische patente anerkannt werden, cro-patent nicht, a-schein wieder schon etc. etc. - ich denke (weiß es jedoch nicht!!) dass ganz einfach ein sogennnter b-schein (patent für seefahrt oder eben küstennahefahrt) verlangt wird - und da gibts ziemlich viele (aber eben gerade der A-SCHEIN ist so etwas NICHT!!).
es wird daher (=nur meine persönliche meinung) nicht im gesetzestext verankert sein, wessen patent (ausstellender staat) anerkannt wird und welches nicht.
klar ist daher vieles von der willkür des hafenkapitäns abhängig aber v.a. auch vom vercharterer. nachdem die griechen jedoch kein eigenes patent verlangen, dürfte wohl quasi (irgend)ein B-Schein genügen.
wie es mit der versicherungsleistung im schadensfall aussieht, steht auf einem anderen blatt. aber das wurde ebenfalls schon ausführlich diskutiert!
es wird daher (=nur meine persönliche meinung) nicht im gesetzestext verankert sein, wessen patent (ausstellender staat) anerkannt wird und welches nicht.
klar ist daher vieles von der willkür des hafenkapitäns abhängig aber v.a. auch vom vercharterer. nachdem die griechen jedoch kein eigenes patent verlangen, dürfte wohl quasi (irgend)ein B-Schein genügen.
wie es mit der versicherungsleistung im schadensfall aussieht, steht auf einem anderen blatt. aber das wurde ebenfalls schon ausführlich diskutiert!
Nicht woher der Wind weht, sondern wie man die Segel setzt - darauf kommt es an!
Liebe Grüße
Tom
www.Segeltraum.at
Liebe Grüße
Tom
www.Segeltraum.at
Re: sailing qualifikation
Das mag theoretisch so sein karl-otto, in der Praxis hab ich bisher folgendes erlebt:karl-otto hat geschrieben: die einzigen papiere, die GR als erfahrungsnachweis offiziell anerkennt, sind die amtlichen österreichischen (für österreicher).
--> zwei FB 2 Papierl, kein Problem
--> zwei CRO Scheine, kein Problem
--> ein FB 2 plus ein CRO, kein Problem
--> nur ein Fb 2 oder nur ein CRO Papierl auch kein Problem
- dann aber kam der Vercharterer mit einem Vordruck eines Befähigungsausweises und ein Crewmitglied hatte zu bestätigen, dass er in der Lage ist die Yacht zu führen. Dieser Vordruck (in griechisch u. englisch) ist auszufüllen u. wird dann abgestempelt.
Da es sich beide Male um genau den selben Vordruck handelte vermute ich, dass dieser "amtlich" ist.
Wenn ich diesen nun vorab mit der Crewliste dem Vercharterer zukommen lasse spart er sich einen Weg und ich mir die Zeit die der (griechische ) Hafenkapitän braucht um seine umfassende Amtshandlung zu erledigen.
Nur deshalb bin ich auf der Suche nach diesem "amtlichen" Befähigungsnachweis.
Werde mal beim Vercharterer anfragen...
lg
Salzmann
- maci
- Skipper
- Beiträge: 486
- Registriert: Mittwoch 11. Mai 2005, 19:07
- Bootsfahrtyp: Segler
- Lieblingsrevier: Kroatien
- Wohnort: Ottensheim (OÖ)
Ja ja, die hafenkapitäne spielen wieder mal ihre Macht aus.
Aber so ist es nun mal. Wahrscheinlich existiert kein Gesetz und es gibt nur mündliche Absprechen, das jeder anders auslegt.
Wie auch immer, den letzten (Segler) beißen die Hunde.
Im Versicherungsfall ist es immer anders.
Aber so ist es nun mal. Wahrscheinlich existiert kein Gesetz und es gibt nur mündliche Absprechen, das jeder anders auslegt.
Wie auch immer, den letzten (Segler) beißen die Hunde.
Im Versicherungsfall ist es immer anders.
... und immer eine Handbreit Wasser unterm Kiel!
Aktuelle Position: 48° 20,093 North 14° 10,292 East
Aktuelle Position: 48° 20,093 North 14° 10,292 East
- karl-otto
- "Bilgeratte"
- Beiträge: 248
- Registriert: Montag 28. Februar 2005, 20:48
- Bootsfahrtyp: Segler & Motorbootfahrer
- Lieblingsrevier: MM
- Kontaktdaten:
Re: sailing qualifikation
vielleicht hat ja irgendein forumsteilnehmer ein "nahverhältnis" zu einer griechischen charterfirma?Salzmann hat geschrieben:...da es sich beide Male um genau den selben Vordruck handelte vermute ich, dass dieser "amtlich" ist...werde mal beim Vercharterer anfragen...
das papierl würde sicherlich mehrere (auch mich) interessieren!
ps: die "vorstellung" beim hafenkapo (A-schein ja, CRO-patent nein) lag auch außerhalb meines verständnisses, aber ich hab zu einer grundsatzdiskussion mit dem herrn und meister des hafens keine veranlassung gesehen, sie hätte wahrscheinlich auch nur einen eingeschränkten unterhaltungswert gehabt
aniadaamoi
- Edwin
- Admiral
- Beiträge: 4233
- Registriert: Donnerstag 18. März 2004, 19:16
- Bootsfahrtyp: Segler & Motorbootfahrer
- Lieblingsrevier: Kroatien
- Wohnort: Wien
- Kontaktdaten:
Re: sailing qualifikation
Das deckt sich auch mit meinen Erfahrungen, die ich in 10 Jahren als Vercharterer (Agenturbetreiber) gemacht habe!Salzmann hat geschrieben: --> zwei FB 2 Papierl, kein Problem
--> zwei CRO Scheine, kein Problem
--> ein FB 2 plus ein CRO, kein Problem
--> nur ein Fb 2 oder nur ein CRO Papierl auch kein Problem
Das war damals (Agenturzeit) auch schon so und der Co-Skipper brauchte gar keinen Schein, sondern er musste eben mit einer Erklärung bestätigen, dass er selbst (im Notfall) die Yacht ebenfalls steuern könne!Salzmann hat geschrieben:- dann aber kam der Vercharterer mit einem Vordruck eines Befähigungsausweises und ein Crewmitglied hatte zu bestätigen, dass er in der Lage ist die Yacht zu führen. Dieser Vordruck (in griechisch u. englisch) ist auszufüllen u. wird dann abgestempelt.
Leider verfüge ich über die Agenturunterlagen (außer jenen, die man aufheben muß) nicht mehr und kann Dir mit den Vordruck nicht dienen - ich bin aber überzeugt, dass dieser sicher irgendwo im Netz herumschwirt! (hast schon mal auf der Internetseite Deines Vercharterers nachgesehen?)
Ob dieser Vordruck aber was amtliches war, kann ich leider nicht mehr sagen!
L.G.
Edwin
Re: sailing qualifikation
- ich auch Edwin, hab ihn ja schon mal gedruckt...Edwin hat geschrieben:ich bin aber überzeugt, dass dieser sicher irgendwo im Netz herumschwirt!
Nur finde ich weder den Ausdruck noch die Seite wo er zum runterladen ist.
Vom Christkind wünsche ich mir übrigens Knoblauchpillen...
lg
Salzmann
Genau das selbe ist es nicht Edwin, aber du hast mich auf die richtige Fährte gebracht:
Für den (scheinlosen) Skipper
http://www.islandhopping.gr/skipper%20statement.htm
Für den scheinlosen Co-Skipper
http://www.islandhopping.gr/co-skipper%20statement.htm
Und karl-otto,
Vielleicht kannst du mit diesem Text was anfangen...?
To charter a sailing yacht in Greece it is necessary to have on board two crewmembers capable of sailing(skipper and co-skipper). The skippers seamanship and competence is proved with a sailing certificate issued or officially recognized by the Government Authority of foreign state, or by nautical - sailing club or by sailing school of abroad. If such certificate, is not issued by a state, member of EU, it should be accompanied by a translation in Greek or English. An official statement - declaration form stating their sailing competence may be also required in case the harbour authority considers necessary.
The co-skipper should provide either the same certificates as the skipper or he/she can complete and sign an official self-declaration form stating his/her sailing competence.
Both skipper and co-skipper may also be required to submit a sailing resume that will enable us to assess their ability to sail in safety. Again, Albedo Travel & Yachting reserves the right to insist that charterers hire a skipper despite their official certificates, if their sailing skills are not judged sufficient by our staff.
lg
Salzmann
Den Autoschlüssel hab ich ganz alleine wieder gefunden...
Für den (scheinlosen) Skipper
http://www.islandhopping.gr/skipper%20statement.htm
Für den scheinlosen Co-Skipper
http://www.islandhopping.gr/co-skipper%20statement.htm
Und karl-otto,
Vielleicht kannst du mit diesem Text was anfangen...?
To charter a sailing yacht in Greece it is necessary to have on board two crewmembers capable of sailing(skipper and co-skipper). The skippers seamanship and competence is proved with a sailing certificate issued or officially recognized by the Government Authority of foreign state, or by nautical - sailing club or by sailing school of abroad. If such certificate, is not issued by a state, member of EU, it should be accompanied by a translation in Greek or English. An official statement - declaration form stating their sailing competence may be also required in case the harbour authority considers necessary.
The co-skipper should provide either the same certificates as the skipper or he/she can complete and sign an official self-declaration form stating his/her sailing competence.
Both skipper and co-skipper may also be required to submit a sailing resume that will enable us to assess their ability to sail in safety. Again, Albedo Travel & Yachting reserves the right to insist that charterers hire a skipper despite their official certificates, if their sailing skills are not judged sufficient by our staff.
lg
Salzmann
Den Autoschlüssel hab ich ganz alleine wieder gefunden...
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 9 Gäste