Hallo!
Könnte mit jemand eine Seite im Internat anbieten, wo ich auf deutsch finde, was am Boat Skipper B auf der Rückseite alles steht?
Übrigens, wie weit kann ich mich von der Küste mit diesem Schein entfernen?
danke im Voraus
lG
Toni
Boat Skipper B
Moderatoren: bachris, Willi, gima10
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- Edwin
- Admiral
- Beiträge: 4233
- Registriert: Donnerstag 18. März 2004, 19:16
- Bootsfahrtyp: Segler & Motorbootfahrer
- Lieblingsrevier: Kroatien
- Wohnort: Wien
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Hallo Toni!
Auf der Rückseite des Kategorie B steht sinngemäß, dass Du:
- Passagierboote bis 3 SM von der Küste bzw. einer Insel *
- Fracht- und Fischer- und Freizeitboote **
- Freizeit- und Charteryachten bis 30 GT **
fahren darfst!
* die Einschränkung auf 3 SM gilt nur für kommerzielle Fahrten (gegen Bezahlung)!
** Mit diesen Booten/Yachten darfst Du das komplette Hoheitsgebiet befahren, sofern die Fahrten nicht kommerziell sind!
Was auf den neuen Scheinen nicht mehr drauf steht ist, dass auch die Seesprechfunkberechtigung mit inkludiert ist - dies ist allerdings gesetzlich verankert und die Funkberechtigung dennoch weiterhin im Schein enthalten!
L.G.
Edwin
PS: Bis vor wenigen Wochen stand statt der 30 GT (Großtonnage bzw. Bruttoregistertonnen) noch 20 GT auf den Scheinen - aufgrund einer neuen Verordnung wurde die GT aber auf 30 angehoben und auf den ganz neuen Scheinen bereits eingetragen! (alte Scheine müssen deswegen jedoch nicht umgeschrieben werden!) Siehe dazu auch diesen Thread!
Auf der Rückseite des Kategorie B steht sinngemäß, dass Du:
- Passagierboote bis 3 SM von der Küste bzw. einer Insel *
- Fracht- und Fischer- und Freizeitboote **
- Freizeit- und Charteryachten bis 30 GT **
fahren darfst!
* die Einschränkung auf 3 SM gilt nur für kommerzielle Fahrten (gegen Bezahlung)!
** Mit diesen Booten/Yachten darfst Du das komplette Hoheitsgebiet befahren, sofern die Fahrten nicht kommerziell sind!
Was auf den neuen Scheinen nicht mehr drauf steht ist, dass auch die Seesprechfunkberechtigung mit inkludiert ist - dies ist allerdings gesetzlich verankert und die Funkberechtigung dennoch weiterhin im Schein enthalten!
L.G.
Edwin
PS: Bis vor wenigen Wochen stand statt der 30 GT (Großtonnage bzw. Bruttoregistertonnen) noch 20 GT auf den Scheinen - aufgrund einer neuen Verordnung wurde die GT aber auf 30 angehoben und auf den ganz neuen Scheinen bereits eingetragen! (alte Scheine müssen deswegen jedoch nicht umgeschrieben werden!) Siehe dazu auch diesen Thread!
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