Klassifikation kroatischer Patente

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Klassifikation kroatischer Patente

Beitrag von fetznfliaga » Freitag 19. Mai 2006, 21:00

Hallo Forum!

Wie werden jetzt eigentlich die kroatischen Patente klassifiziert?

In Österreich sind es
FB1 (bis 3 sm) kein Führerschein möglich,
FB2 (bis 20 sm),
FB3 (bis 200sm)
FB4 (weltweite Fahrt).

Gibt es in Kroatien eine ähnliche Regelung oder muß man ein anderes Patent machen, wenn man größere Boote fahren möchte.

Als Charterskipper braucht man ja bekanntlich mehr als das Küstenpatent.

Liebe Grüße,
Michael
Besser Segeleuphorie statt Midlife-Crisis. Besser Segelgroßmacht als Fußballzwerg.

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Beitrag von scr69 » Freitag 19. Mai 2006, 21:04

hallo michael,

also ich war vom 29.4. bis 6.5. in Kroatien segeln und
das kroatische Küstenpatent samt Funkzeugnis hat gereicht.

LG Christian
Das schöne am Segeln ist der Weg und nicht das Ziel

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Beitrag von fetznfliaga » Freitag 19. Mai 2006, 21:38

Ciao Christian!

Da mache ich mir keine Sorgen. Aber was mich auch noch interessiert ist, wieso in Kroatien die Patente nicht nach Fahrtenbereich sondern teilweise nach Schiffsgröße bzw. nach "professioneller Charterskipper" klassifiziert sind.

Das ist doch seltsam.


Liebe Grüße,
Michael
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Beitrag von scr69 » Freitag 19. Mai 2006, 21:41

Das wissen wohl nur die einheimischen.
denke, wenn kroatien zur eu kommt, werden die in brüssel den kroaten schon sagen, was sie zu tun haben.

lg christian
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Beitrag von fetznfliaga » Freitag 19. Mai 2006, 22:05

Ciao Christian!

Da mache ich mir keine Sorgen. Es ist nur lustig zu sehen, wie unterschiedlich zur internationalen Verordnung die Kroaten Führerscheine vergeben.

Jetzt würde mich aus Neugier nur interessieren, mit welchem Patent ein Kroate in internationalen Gewässern fahren darf. :ahnung:

Liebe Grüße,
Michael
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Beitrag von scr69 » Freitag 19. Mai 2006, 22:08

i nix weiss da von kennt da aus :dummh:

lg christian
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Beitrag von gutwind » Freitag 19. Mai 2006, 23:18

Hallo Michael,

... vielleicht ein Wespennest:
sondern teilweise nach Schiffsgröße bzw. nach "professioneller Charterskipper" klassifiziert sind
Der amtliche Sportboot See ist gesetzlich in der BRD vorgeschrieben und gilt bis 12 SM vor der Küste.

Alles andere sind freiwillige Befähigungsnachweise, also Mindestkenntnisse:

mit meinem BR/SKS darf ich auch "nur" Yachten bis 15 M/ 20 To. ( soviel ich weiss) fahren- mir reicht das.
Was nützt einem Segel-Vercharterer, dass der Kunde einen MOBO-Führerschein hat,
aber vom Segeln keine Ahnung hat?
Kreuzen, Abdrift, Tiefgang, Windangriffsfläche, Lateralfläche, u.s.w. spielen bei den heutigen Gleitern keine Rolle mehr, zum MIndesten fast.
Das ist ja wohl gänzlich etwas anderes, bis auf das, dass beides irgedwie schwimmt ... .
Also benötigt der einen Kenntnis (Mindest) nachweis, wenn der Vercharterer verantwortungsvoll ist.
Selbst und gerade den MoBo-Schein würde ich auf PS,Sm,Gewicht begrenzen.
Für ein Motorad über 125 ccm benötigt man auch einen anderen, als für ein Moped mit 8 PS.
Denn Motorräder von heute sind Raketen, die ähnlich beschleunigen, wie ein Formel1 und das ist ähnlich bei den Motorbooten.

Ich denke, mit so einem Scheinchen kann ich mich nicht als Kapitän eines 200 BRT-Kahns messen-
also ist das, was ich damit "darf" beschränkt. Es sind ganz andere Gewichte, Windangriffsflächen und ander Auswirkungen: ein Tanker benötigt ca. 5 Sm bis der bei voll zurück, endlich steht ...
Verständlich für mich und das hat für mich nichts mit Bürokratie zu tuen.

Zum anderen als professioneller Skipper:
es besteht eine sehr erhöhte Verantwortung und das dieser Skipper eine fundierte Ausbildung in Verbindung mit einigen tausend SM in Kurz- und Langstrecken mit amtlichen Nachweisen, benötigt, sehe ich auch ein.
Denn die Leute, die sich einen prof. Skipper nehmen, müssen sich auf sein Können verlassen können.
Die Frage ist nur:
wie ist die Definition des Begriffs "professioneller" Skipper?
Eindeutig oder "Gummiband"?

Auf internationalen Gewässern kannst Du auch ohne Schein rumschippern,
im Schadensfall wird nur nie irgendeine Versicherung zahlen und bist für Leib, Leben und Material anderer verantwortlich und vollständig bis zur Armutsgrenze haftbar, es sei denn, eine Versicherung zahlt;
nur wird es ohne Befähigungsnachweise keine geben, die zahlt-
würd ich als Versicherer auch nicht.

Ich verstehe auch die Diskussion hier in der BRD nicht, dass der Skipper einer seegehende Yacht ein mind. UKW-Funkzeugnis in Zukunft vorweisen muß. Darüber regt sich die "Yacht" fürchterlich auf, was ich als reinen Populismus ansehe, um die Kunden nicht zu vergraulen, während der Palstek den Zusammenhang/Verantwortlichkeit zwischen Sportboot-See und UKW-Zeugnis/seegehende Yacht auch als Selbstverständlich ansieht.
Wie will man denn bitte sonst um Hilfe bitten?
Das Handy ist da nur ein schlechtes Mittel, fürs Ijsselmeer ausreichend, aber nicht auf See.
Amateurfunk außerhalb der Hoheitsgewässer bestrebe ich an, denn da nützt kein Handy oder UKW was.
Einen Schein dazu benötigt man im NOTFALL nicht, denn dann ist fast alles erlaubt, um Leben zu retten.
Allerdings sollte man den Funkschein machen.
>> http://www.darc.de/newcomer/segeln.pdf

Für mich die selbstverständlichste Sache der Welt.
Aber alle Scheine nützen nix, wenn die Verantwortlichkeit fehlt und sich überschätzt.
Wasser hat keine Balken und einen Siemenslufthaken, der einem aus dem Wasser fischt,
wenn die Yacht auf einen Container aufgebrummt ist, gibts nicht. Fehler werden immer gemacht.

Vielleicht sehen das die Kroaten ebenso und dann kann ichs verstehen.

Mann, das waren "Ergüsse" ...
Zuletzt geändert von gutwind am Samstag 20. Mai 2006, 11:18, insgesamt 1-mal geändert.
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Beitrag von Edwin » Samstag 20. Mai 2006, 10:55

Hallo Freunde!

Es gibt auch bei den kroatischen Scheinen Abstufungen:

KATEGORIE A:

- Boote bis 6m Länge
- Motorisierung bis 8 KW
- bis 6 SM vor der Küste bzw. Insel
- KEINE Funkberechtigung inkludiert!

Anm.: Man braucht nun für alle motorisierten Boote in Kroatien einen Schein - also sogar auch für das Beiboot mit Motor!

KATEGORIE B: (bzw. die alten Boat Leaders Licence)

- Boote bis 12m (gewerblich genutzt)
- Yachten bis 20 BRT
- kompl. Küstengewässer inkl. Flüsse und Fjorde, die in die Adria münden
- gewerbliche Fahrten bis 3 SM vor der Küste bzw. Insel
- Funkberechtigung für HR inkludiert

Anm.: die alten Boat Leaders Licence (mit Funk) haben weiterhin Gültigkeit und brauchen nicht umgeschrieben werden! Ganz alte BLL ohne Funk sind auch noch gültig, soferne man ein Boot ohne Funk führt und der Schein nach dem Krieg ausgestellt bzw. umgeschrieben wurde! (Achtung bei Charterbooten ist mit ganz wenigen Ausnahmen der Funk Pflicht!)

KATEGORIE C: (Nachfolge des Mornar Motorist)

- wie Kat. B, jedoch keine gewerbliche Einschränkung das Fahrtgebiet betreffend.

Anm.: die alten Mornar Motorist haben keine Gültigkeit mehr, können jedoch auf den neuen Kat. C umgeschrieben werden! Für die Umschreibung braucht man den alten MM, die Funkberechtigung, ein Abschlußzeugnis von der Schule, Passbilder sowie eine amtsärztliche Untersuchung mit Hör-, Seh- und Bluttest. Der Antrag ist in jenem Hafenamt zu stellen, das seinerzeit den MM ausgestellt hat! Die Umschreibung wird einige Zeit in Anspruch nehmen, da die Scheine in Kreditkartenformat (Plastikkarte mit eingescanntem Foto) sind und vom Ministerium im Zagreb ausgestellt werden! Eine Umschreibung lohnt sich nur dann, wenn man gewerbliche Fahrten außerhalb der 3-Meilen-Zone unternehmen möchte!

Weiters gibt es noch die s.g. YACHTMASTER bis 100 und 500 BRT, welche man bei den nautischen Akademien in Kroatien machen kann - Schulung und Prüfung dauert etwa eine Woche und ist in Englisch!

@Michael: Als Charterskipper reicht der Kat. B vollkommen aus, solange man es nicht gewerblich ausübt! In internationalen Gewässern gibt es freilich keinerlei Führerscheinbestimmungen, da diese keinem Staat und deren Bestimmungen zuzuordnen sind! Kroatische Staatsbürger dürfen mit dem Schein meines Wissens nach sogar Boote auf der österr. Donau führen!

@Christian: Dass sich mit einem Beitritt Kroatiens zur EU was an der FS-Ordnung ändern wird, ist nicht gesagt - denn jetzt gibt es diesbezüglich in der EU auch keine einheitlichen Regelungen - die Engländer brauchen so wie wir von den heimischen Gesetzen her gar keine Scheine und gerade beim Seerecht lassen sich die Uferstaaten von niemanden Vorschriften machen - nationales Recht geht hier vor internationalem! Ich glaube daher nicht, dass sich nur wegen einem Beitritt Kroatiens diesbezüglich was ändern wird!

@Uwe: Bezüglich dem Versicherungsschutz kommt es immer auf den Vertrag an - für österr. Staatsbürger gibt es vom österr. Gesetz her keine Verpflichtung für einen Führerschein um die Weltmeere befahren zu dürfen - die Versicherungen haben sich daher auch daran zu halten und müssen somit auch in int. Gewässern Deckungsschutz gewährleisten! (ist meines Wissens nach auch kein Problem, aber vielleicht kann uns Gerald was dazu schreiben)

L.G.

Edwin

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Beitrag von gutwind » Sonntag 21. Mai 2006, 18:46

@ hallo Edwin,
für österr. Staatsbürger gibt es vom österr. Gesetz her keine Verpflichtung für einen Führerschein um die Weltmeere befahren zu dürfen
(BRD-Recht:) um die Weltmeere zu befahren, gibt es keinen vorgeschriebenen (Sportboot) Führerschein, der "C"-Schein oder heute SHS sind freiwillige Befähigungsnachweise.
Nur für die Hoheitsgewässer (BRD) { §9 Abs.3 SeeAufgG} ist der SBF See vorgeschrieben-
dazu gibt es die (freiwilligen) BR/BK als Verbandführerscheine des DSV - und die amtlichen: SKS (12 Sm) und SSS (30 Sm) .

Bezüglich Versicherung:
Würdest Du ein Auto für einen Autofahrer ohne Führerschein versichern?

Jetzt sollten wir das Thema aber nicht zu sehr aufbauen, sonst drehen die Versicherungen noch mehr an der Schraube; nicht umsonst findet man oder Frau bald gar keine bezahlbare Versicherung mehr für die Hochsee ...
die Versicherungen haben sich daher auch daran zu halten und müssen somit auch in int. Gewässern Deckungsschutz gewährleisten
Das ist klar, wenn der Eigner (und das Schiff) von der Versicherung zu einem bezahlbaren Preis angenommen werden ...
aber da bin ich ersteinmal fein raus: Ute und ich haben ein H-Boot und
werden die Seen Attersee, Lago Maggiore, Gardasee ... unsicher machen und lernen! (Hoffentlich nächstes Jahr!)

Aber zurück zu Thema: Klassifikation kroatischer Patente und davon habe ich keinen blassen Schimmer.

Einen schönen Sonntag noch ins Ösi-Land!
Bin im regnerischen Marburg und freue mich auf dem Törn mit Reinhard und seiner Crew im Sonnenschein.
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Beitrag von fetznfliaga » Sonntag 21. Mai 2006, 21:48

@Uwe + @ Edwin1

Danke für die ausführlichen Informationen.

Worauf ich eigentlich aurmerksam machen wollte, ist, daß auch die Kategorien von Statt zu Staat sehr verschieden sind.
A + D: Abstand von der Küste
Cro: Bootsgröße
UK: Keine Scheinpflicht.

Schon interessant, wie unterschiedlich das in der EU (EU-Anwärtern) gehandhabt wird.


<bisserl offtopic>
Da könnte man gleich fragen, wieso die EU nicht in der Lage ist, gültige Verordnungen für den Schiffsbau/Yachtbau zu verfassen und erlassen. Es gibt zwar CE-Plaketten, aber trotzdem dürfte man ein Schifferl aus Papier bauen.

Ist die EU-Bürokratie in Technik wirklich so schwach, daß es schon zum Weinen ist. Betrifft Führerscheinunwesen, technische Anleitungen, Prüfmaßnahmen, Qualität der Materalien etc.

Ich habe nichts dagegen, wenn etwas nicht geregelt ist. Aber dann sollte man ehrlich genug sein, zuzugeben, daß die heutigen EU-CE-Plaketten nur aufgrund von Exportbestimmungen notwendig sind. Auf gut deutsch: Etikettenschwindel
</bisserl offtopic>

Also, wundern tut mich das ganze Seefahrtsunwesen in der EU immer wieder,

Nix für ungut,
Michael
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Beitrag von volk(er) » Montag 22. Mai 2006, 08:17

Anm.: Man braucht nun für alle motorisierten Boote in Kroatien einen Schein - also sogar auch für das Beiboot mit Motor!
Bin gerade (für 3 Tage) aus Biograd zurück: Laut Auskunft vom Hafenkapitän ist auch das "herumkurven" mit dem Beiboot (mit Motor) in einer Bucht nur mit einer Lizenz (in Kroatien z.B. die neue Lizenz A) erlaubt.
Ich warte schon auf die Novelle der Bestimmung weil das in der Praxis wohl undurchführbar ist. Da kann ja genaugenommen nicht einmal mehr eine Landleine mit Beiboot und AB ausgebracht werden.
Die spinnen...(die Römer) würde Asterix sagen.

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Beitrag von gutwind » Montag 22. Mai 2006, 08:32

Hallihallo,
@ Michael
@Volk {er}

die EU soll was auf die Beine gestellt bekommen?
Wie denn?
Ein Klub voller Eitelkeiten, der sich aus der Klubkasse bedient.

Das Volk oder besser die Menschen, für die Behörden da sein sollten, zählen doch garnicht mehr.
Die GROSSEN Firmen werden beschenkt, so auch mit dem CE-Zeichen wegen dem Export, die kleinen Firmen sind von den Medien nicht so Interessant, fallen unter dem Tisch, wie auch das Normalvolk/nicht "werbewirksam".

Was meinst denn Du, woher in den alten EU-Staaten die Wahlmüdigkeit herkommt?
Dass Staaten hereinkommen wollen, ist doch klar:
Die EU ist ein riesiger Moneten-Topf.

Aber wir waren bei unseren Schifferl ...
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Beitrag von fetznfliaga » Montag 22. Mai 2006, 10:12

Ciao Uwe!

Abseits von der negativen Einstellung zur EU, denke ich doch, daß hier im Bereich Seefahrt Handlungsbedarf herrscht. Einfach ein paar Schiffsbau-Konstrukteure einspannen wie Germanischer Lloyd o.ä. und diese geben dann zumindest verbindliche Richtlinien heraus.

Zurück zum Führerschein. Eine Frage hätte ich noch, obwohl sehr oft schon gesagt wurde, daß es keinen FB1 in Österreich gibt.

Hat das mehr mit juristischen Spitzfindikeiten der Obersten Schiffahrtsbehörde (das Gesetz gibt es ja schon lange) zu tun oder gibt es einen anderen, triftigen Grund, daß Österreich keinen ausstellt/ausstellen kann?

Liebe Grüße,
Michael
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Beitrag von Edwin » Montag 22. Mai 2006, 11:31

fetznfliaga hat geschrieben:Hat das mehr mit juristischen Spitzfindikeiten der Obersten Schiffahrtsbehörde (das Gesetz gibt es ja schon lange) zu tun oder gibt es einen anderen, triftigen Grund, daß Österreich keinen ausstellt/ausstellen kann?
Hallo Michael!

Meines Wissens nach hat das juristische Gründe, da die österr. Behörden im Ausland keine Prüfungen abnehmen dürfen und einen eigenen Meereszugang haben wir ja (leider) nicht (mehr). Daher werden auch die FB2 und höher an die Verbände ÖSV und MSVÖ delegiert - eigentlich müssten diese die praktischen Prüfungen auch in internationalen Gewässern abnehmen, was aber in der Praxis nicht der Fall ist. ;-)

L.G.

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Beitrag von fetznfliaga » Montag 22. Mai 2006, 13:08

Edwin hat geschrieben: Meines Wissens nach hat das juristische Gründe, da die österr. Behörden im Ausland keine Prüfungen abnehmen dürfen und einen eigenen Meereszugang haben wir ja (leider) nicht (mehr). Daher werden auch die FB2 und höher an die Verbände ÖSV und MSVÖ delegiert - eigentlich müssten diese die praktischen Prüfungen auch in internationalen Gewässern abnehmen, was aber in der Praxis nicht der Fall ist. ;-)
Ciao Edwin!

Im "korrekten, juristischen" Sinn kann die Prüfung vielleicht nicht abgenommen werden. Aber was spricht dagegen, daß diese Prüfung an österreichischen Seen abgehalten wird.

In den meisten Ländern ist die FB1-Prüfung eine reine Theorieprüfung, Was spricht in Österreich dagegen, daß man diese Prüfung so abhält? Oder ist ein Zugang zum Meer Voraussetzung zur Abhaltung der FB1-Prüfung? Gibt es so eine internationale Regelung?

So weit ich weiß, hat die Oberste Schiffahrtsbehörde vor Jahren den FB1-Führerschein nicht gewollt.

Liebe Grüße,
Michael
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