Ankerwache und Versicherung
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- aprovis
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Ankerwache und Versicherung
Hallo Forumsmitglieder.
Aus gegebenem Anlass:
Bei meinem letzten Törn hat sich ein Nachbarboot von der Boje gerissen (Seil am Betonblock ab) und bei meinem Charterboot einen Schaden verursacht.
Da es eigentlich eine ruhige Nacht mit sehr wenig Wind war, hielten wir keine Ankerwache.
Ankerwache halte ich eher selten, und eigentlich nur wenn es die Wetterbedingungen erfordern, aber dieser Vorfall belehrt mich eines Besseren.
Obwohl, Gott sei Dank, dieser Vorfall für mich keine versicherungstechnischen Auswirkungen hatte, habe ich bei meiner Versicherung bezüglich Ankerwache nachgefragt.
Antwort: Ankerwache ist IMMER zu halten. Egal ob am Anker oder auf Boje. Egal ob persönlich oder elektronisch.
d.h. Reißt sich dein Nachbar los und verursacht bei dir einen Schaden, so kann seine Haftpflichtversicherung sich bei dir Geld holen, falls du keine Ankerwache gehalten hast, da du bei Wache das Problem hättest erkennen müssen.
Habe dann der Versicherung mitgeteilt, dass bei einer elektron. Ankerwache diese in so einem Fall ja nicht anschlägt, da das eigene Schiff ja innerhalb des Schwojkreises bleibt.
In Zukunft werde ich auch in sternenklaren Nächten und kein Wind zumindest eine elektron. Ankerwache aktivieren oder den Schnur und Topftrick anwenden.
Aus gegebenem Anlass:
Bei meinem letzten Törn hat sich ein Nachbarboot von der Boje gerissen (Seil am Betonblock ab) und bei meinem Charterboot einen Schaden verursacht.
Da es eigentlich eine ruhige Nacht mit sehr wenig Wind war, hielten wir keine Ankerwache.
Ankerwache halte ich eher selten, und eigentlich nur wenn es die Wetterbedingungen erfordern, aber dieser Vorfall belehrt mich eines Besseren.
Obwohl, Gott sei Dank, dieser Vorfall für mich keine versicherungstechnischen Auswirkungen hatte, habe ich bei meiner Versicherung bezüglich Ankerwache nachgefragt.
Antwort: Ankerwache ist IMMER zu halten. Egal ob am Anker oder auf Boje. Egal ob persönlich oder elektronisch.
d.h. Reißt sich dein Nachbar los und verursacht bei dir einen Schaden, so kann seine Haftpflichtversicherung sich bei dir Geld holen, falls du keine Ankerwache gehalten hast, da du bei Wache das Problem hättest erkennen müssen.
Habe dann der Versicherung mitgeteilt, dass bei einer elektron. Ankerwache diese in so einem Fall ja nicht anschlägt, da das eigene Schiff ja innerhalb des Schwojkreises bleibt.
In Zukunft werde ich auch in sternenklaren Nächten und kein Wind zumindest eine elektron. Ankerwache aktivieren oder den Schnur und Topftrick anwenden.
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lg peter
lg peter
- John McLane
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Re: Ankerwache und Versicherung
Bei ca. 80 Ankernächten im Jahr wäre ich ziemlich unausgeschlafen, würde ich jedes Mal Ankerwache halten... Bei stabilem Wetter schlafe ich bestens (mein "innerer Alarm" ist aber immer eingeschaltet).
Zusätzlich nutze ich die App "Anchor watch", da kann ich sogar aufs Handy meiner Frau spiegeln, wenn wir einmal wandern oder beim Wirten sind.
Lieben Gruß Paul
Zusätzlich nutze ich die App "Anchor watch", da kann ich sogar aufs Handy meiner Frau spiegeln, wenn wir einmal wandern oder beim Wirten sind.
Lieben Gruß Paul
- Indianer
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Re: Ankerwache und Versicherung
Hallo Peter,
danke für den interessanten Bericht. An der Boje habe ich noch nie Ankerwache gehalten. Bei Gewitter bzw. wenn es auffrischt wache ich eigentlich immer auf.
Beim freien Ankern - immer mit App. (Anker Alarm)...oder Anchor watch hat ich auch schon...hilft beim Einschlafen. Alkohol nur wenn wir ganz save liegen.
PS: Was war denn mit der treibenden Yacht...hing die bei Euch im Geschirr oder ging die weiter auf drift?
Wolfgang
danke für den interessanten Bericht. An der Boje habe ich noch nie Ankerwache gehalten. Bei Gewitter bzw. wenn es auffrischt wache ich eigentlich immer auf.
Beim freien Ankern - immer mit App. (Anker Alarm)...oder Anchor watch hat ich auch schon...hilft beim Einschlafen. Alkohol nur wenn wir ganz save liegen.
PS: Was war denn mit der treibenden Yacht...hing die bei Euch im Geschirr oder ging die weiter auf drift?
Wolfgang
- KäptnL
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Re: Ankerwache und Versicherung
Hallo Zusammen,
also wenn ich das so lese dann ist das für mich die Umkehr des Verursacherprinzips.
Im geschilderten Fall ist es sogar ein technisches Problem der Infrastruktur.
Das kann doch nicht sein dass ich rund um die Uhr auf meine Nachbarn aufpasse.
Und die elektronische Ankerwache überwacht ja auch nur mein Boot - was war denn die Antwort der Versicherung auf diesen - meiner Meinung nach nicht unwesentlichen - Umstand?
Ich wünsche allen dass dies nicht so zutreffen wird.
LG
also wenn ich das so lese dann ist das für mich die Umkehr des Verursacherprinzips.
Im geschilderten Fall ist es sogar ein technisches Problem der Infrastruktur.
Das kann doch nicht sein dass ich rund um die Uhr auf meine Nachbarn aufpasse.
Und die elektronische Ankerwache überwacht ja auch nur mein Boot - was war denn die Antwort der Versicherung auf diesen - meiner Meinung nach nicht unwesentlichen - Umstand?
Ich wünsche allen dass dies nicht so zutreffen wird.
LG
Ludwig
"wer aufhört besser zu werden, hört auf gut zu sein"
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- gima10
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Re: Ankerwache und Versicherung
Also diesen Satz kann ich nicht nachvollziehen
Seine Haftpflicht kann sich bei dir Geld holen, weil du keine Ankerwache gehalten hast ?
Was ist mit SEINER Ankerwache, mit seiner Verantwortung ?
Zudem ist zu begrüßen, dass, soweit ich das richtig verstanden haben, daran gearbeitet wird, dass die Bojenbetreiber in die Haftung miteinbezogen werden sollten. Man zahlt ja schließlich oft nicht wenig dafür und darf sich daher eine ordentliche Wartung erwarten.
Beste Grüße
Mandi
Ja zelim dalmatinak biti
Mandi
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- aprovis
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Re: Ankerwache und Versicherung
Hallo miteinander.
Das Boot ist dann weiter gedriftet und weit draußen in der Bucht vor Anker gegangen.
MEINE Ankerwache:
Die Versicherung hat auf meine Frage bezüglich der Ankerwache meinerseits geantwortet, dass eine elektron. Überwachung auch ausreicht und ich in diesem Fall das Nachbarboot ja nicht "wahrgenommen" hätte, da mein Boot ja im Schwojkreis blieb.
SEINE Ankerwache:
Natürlich spielt das die Hauptrolle. Jedoch ist es so, dass du eventuell von der Versicherung dessen, der sich losgerissen hat, eventuell auch in die Verantwortung gezogen wirst.
Beispiel Strassenverkehr: bremst du und dein Hintermann fährt auf und du hättest angeblich ohne Grund plötzlich gebremst, kann es auch für dich unangenehm werden.
jedoch ist das alles sehr theoretisch.
Für mich bedeutet es einfach, dass ich, in solchen Fällen, immer elektron. Ankerwache "gehalten habe".
lg
Das Boot ist dann weiter gedriftet und weit draußen in der Bucht vor Anker gegangen.
MEINE Ankerwache:
Die Versicherung hat auf meine Frage bezüglich der Ankerwache meinerseits geantwortet, dass eine elektron. Überwachung auch ausreicht und ich in diesem Fall das Nachbarboot ja nicht "wahrgenommen" hätte, da mein Boot ja im Schwojkreis blieb.
SEINE Ankerwache:
Natürlich spielt das die Hauptrolle. Jedoch ist es so, dass du eventuell von der Versicherung dessen, der sich losgerissen hat, eventuell auch in die Verantwortung gezogen wirst.
Beispiel Strassenverkehr: bremst du und dein Hintermann fährt auf und du hättest angeblich ohne Grund plötzlich gebremst, kann es auch für dich unangenehm werden.
jedoch ist das alles sehr theoretisch.
Für mich bedeutet es einfach, dass ich, in solchen Fällen, immer elektron. Ankerwache "gehalten habe".
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lg peter
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- Cpt. Honey
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Re: Ankerwache und Versicherung
Haftbar ist der Bojenbetreiber, nur, ob der Geld hat? das steht auf einem Blatt. Das Boot das sich losgerissen hat muss deinen Schaden bezahlen. Dessen Versicherung kann dann beim Bojenbetreiber regressieren. Dich trifft keine Schuld!
Ahoi aus Graz,
Cpt. Honey
Uwe
___/)___/)___
Ein Schiff sagt: beschütze du mich vor zuwenig segelfläche und ich beschütze dich vor unmanövrierbarkeit!
Cpt. Honey
Uwe
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Ein Schiff sagt: beschütze du mich vor zuwenig segelfläche und ich beschütze dich vor unmanövrierbarkeit!
- KäptnL
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Re: Ankerwache und Versicherung
Hallo Uwe,
das hätte ich auch so gesehen.
Nach den Antworten der Versicherung zu urteilen sehen die das allerdings ein wenig anders.
Bei Problemen mit der Infrastruktur muss doch der Bojenbetreiber haftbar sein. Er hat ja auch Geld verlangt für seine Leistung - und die ist eben eine sichere Anlegestelle, die auch in stürmigen Zeiten (bis zu den Grenzen wo höhere Gewalt gilt) hält.
Ist allerdings ein interessantes Thema, das wir im Auge behalten sollten.
@Peter: Wäre toll wenn du da noch einmal nachhaken kannst und rechtlich fundierte Informationen unseren "Horizont erhellen"
LG
das hätte ich auch so gesehen.
Nach den Antworten der Versicherung zu urteilen sehen die das allerdings ein wenig anders.
Bei Problemen mit der Infrastruktur muss doch der Bojenbetreiber haftbar sein. Er hat ja auch Geld verlangt für seine Leistung - und die ist eben eine sichere Anlegestelle, die auch in stürmigen Zeiten (bis zu den Grenzen wo höhere Gewalt gilt) hält.
Ist allerdings ein interessantes Thema, das wir im Auge behalten sollten.
@Peter: Wäre toll wenn du da noch einmal nachhaken kannst und rechtlich fundierte Informationen unseren "Horizont erhellen"
LG
Ludwig
"wer aufhört besser zu werden, hört auf gut zu sein"
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- Maat
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- Bootsfahrtyp: Segler
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Re: Ankerwache und Versicherung
Hallo zusammen
Der gesunde Menschenverstand sagt einfach das der Bojenbetreiber der Erstverursacher ist. Er hat dafür zu sorgen das der vermietete
Gegenstand, also die Boje, in einem einwandfreien Zustand ist. 2er in der Reihenfolge ist der Skipper des auf Drift gegangenen Bootes. Er ist in
meinen Augen seiner Sorgfaltspflicht nicht mit letzter Konsequenz nachgekommen. Ankerwache. Der Letzte in dieser Reihenfolge ist der Geschädigte.
Ihn betrifft in meinen Augen keine Schuld. Allerdings muss ich sagen, das Versicherungen sehr ungern zahlen und immer einen Ausweg suchen um die Zahlungsverpflichtungen abzuwälzen.
So ist ja alles noch einigermaßen glimpflich ausgegangen.
Immer ein Auge aufhalten, wie man sieht ist man auch in der ruhigsten Bucht nicht sicher
Lg Dieter
Der gesunde Menschenverstand sagt einfach das der Bojenbetreiber der Erstverursacher ist. Er hat dafür zu sorgen das der vermietete
Gegenstand, also die Boje, in einem einwandfreien Zustand ist. 2er in der Reihenfolge ist der Skipper des auf Drift gegangenen Bootes. Er ist in
meinen Augen seiner Sorgfaltspflicht nicht mit letzter Konsequenz nachgekommen. Ankerwache. Der Letzte in dieser Reihenfolge ist der Geschädigte.
Ihn betrifft in meinen Augen keine Schuld. Allerdings muss ich sagen, das Versicherungen sehr ungern zahlen und immer einen Ausweg suchen um die Zahlungsverpflichtungen abzuwälzen.
So ist ja alles noch einigermaßen glimpflich ausgegangen.
Immer ein Auge aufhalten, wie man sieht ist man auch in der ruhigsten Bucht nicht sicher
Lg Dieter
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- Beobachter
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- Registriert: Samstag 4. Februar 2017, 09:09
- Bootsfahrtyp: Segler
- Lieblingsrevier: Mittelmeer
- Beruf: Instructor
Re: Ankerwache und Versicherung
Kroatisches Marine- Ministerium:" Konzessionäre müssen gegen Schäden, die sich aus ihrer Tätigkeit ergeben, versichert sein. Das heißt: reißt eine Ankerboje und dem Konzessionär wird mangelnde Wartung nachgewiesen, muss er für den Schaden aufkommen." weters: "Alle Konzessionäre sind verpflichtet, einen Versicherungsvertrag gegen Schäden abzuschließen, die sich aus dem Titel der Ausübung dieser Tätigkeit ergeben können." (Quelle: https://www.sea-help.eu/problem-bojenfe ... nisterium/)
- Flo
- Kapitän
- Beiträge: 979
- Registriert: Dienstag 23. Dezember 2008, 20:35
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Re: Ankerwache und Versicherung
Anfang August, Gewittersturm in der Soline auf Pašman. (und auch anderswo)
Bei einem Segelboot bricht im Sturm die Bojenverankerung und das Segelboot treibt auf ein Motorboot und beschädigt dabei die Reling erheblich.
Der Eigner des Motorbootes holt sich wegen der Versicherung beim Hafenkapitän die Bestätigung für den Sturm.
Der Hafenkapitän hat dabei den Eigner des Motorbootes mit einer Strafe von 500 Kuna belegt,
mit der Begründung das man die Boje bei Schlechtwetter verlassen muss.
Bei einem Segelboot bricht im Sturm die Bojenverankerung und das Segelboot treibt auf ein Motorboot und beschädigt dabei die Reling erheblich.
Der Eigner des Motorbootes holt sich wegen der Versicherung beim Hafenkapitän die Bestätigung für den Sturm.
Der Hafenkapitän hat dabei den Eigner des Motorbootes mit einer Strafe von 500 Kuna belegt,
mit der Begründung das man die Boje bei Schlechtwetter verlassen muss.
freundlichst Gerhard > >meine Seite
- KäptnL
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Re: Ankerwache und Versicherung
Hallo Gerhard,
nun - es ist ja mittlerweile bekannt dass Hafenkapitäne Gottähnliche Gestalten sind.
Aber bitte WO STEHT DAS ???
Welche Bestimmung ist hier maßgeblich?
Wäre schön zu wissen auf welcher Grundlage diese Strafe fußt.
LG
nun - es ist ja mittlerweile bekannt dass Hafenkapitäne Gottähnliche Gestalten sind.
Aber bitte WO STEHT DAS ???
Welche Bestimmung ist hier maßgeblich?
Wäre schön zu wissen auf welcher Grundlage diese Strafe fußt.
LG
Ludwig
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- Indianer
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Re: Ankerwache und Versicherung
Ich glaube im Beständig steht was dazu drin wie viel Winddruck die Bojen bei entsprechender Bootsgröße aushalten sollen.
Und je nach Schwell ist es natürlich ratsam ein Bojenfeld zu verlassen, um in einen Hafen oder in ein für die Wind- und Wellenrichtung besseres Bojenfeld zu wechseln.
Das guckt man natürlich vorher (anhand unserer geschätzten Wettervorhersagen)....Seemannschaft.
Aber ob man dafür vom Hafenmeister ein Ordnungsgeld aufgedrückt bekommen kann, würde mich auch interessieren.
Und je nach Schwell ist es natürlich ratsam ein Bojenfeld zu verlassen, um in einen Hafen oder in ein für die Wind- und Wellenrichtung besseres Bojenfeld zu wechseln.
Das guckt man natürlich vorher (anhand unserer geschätzten Wettervorhersagen)....Seemannschaft.
Aber ob man dafür vom Hafenmeister ein Ordnungsgeld aufgedrückt bekommen kann, würde mich auch interessieren.
- Flo
- Kapitän
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Re: Ankerwache und Versicherung
Hier eine Beschreibung der Bojen auf Lastovo. https://pp-lastovo.hr/moorings/?lang=en
Da es ja auf Lastovo ein Ankerverbot gibt und man deshalb die Bojen benutzen muss,
steht da auch ab welcher Windstärke man diese verlassen muss.
20m/sec
72 km/h
38.88 Knoten
8 Beaufort
Ev. gibt es diese Bestimmung auch für andere Bojenfelder.
Die Bojen-Befestigung in der Soline ist mit Sicherheit viel schlechter als die von Lastovo.
Der Sturm Anfang August aus NNW war stärker als die Angaben oben.
Da es ja auf Lastovo ein Ankerverbot gibt und man deshalb die Bojen benutzen muss,
steht da auch ab welcher Windstärke man diese verlassen muss.
20m/sec
72 km/h
38.88 Knoten
8 Beaufort
Ev. gibt es diese Bestimmung auch für andere Bojenfelder.
Die Bojen-Befestigung in der Soline ist mit Sicherheit viel schlechter als die von Lastovo.
Der Sturm Anfang August aus NNW war stärker als die Angaben oben.
freundlichst Gerhard > >meine Seite
- Cpt. Honey
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- Wohnort: Graz
Re: Ankerwache und Versicherung
DANKE, das ist mal eine AussageBligh hat geschrieben: ↑Mittwoch 9. Oktober 2019, 18:07Kroatisches Marine- Ministerium:" Konzessionäre müssen gegen Schäden, die sich aus ihrer Tätigkeit ergeben, versichert sein. Das heißt: reißt eine Ankerboje und dem Konzessionär wird mangelnde Wartung nachgewiesen, muss er für den Schaden aufkommen." weters: "Alle Konzessionäre sind verpflichtet, einen Versicherungsvertrag gegen Schäden abzuschließen, die sich aus dem Titel der Ausübung dieser Tätigkeit ergeben können." (Quelle: https://www.sea-help.eu/problem-bojenfe ... nisterium/)
Ahoi aus Graz,
Cpt. Honey
Uwe
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Ein Schiff sagt: beschütze du mich vor zuwenig segelfläche und ich beschütze dich vor unmanövrierbarkeit!
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