Jugocaptan hat geschrieben:Hab das heute auch erst erfahren, dass auch das Befahren der Kornaten kostenpflichtig wäre.
Boote in Bewegung halten sie aber scheinbar, zumindest in der Vergangenheit, offensichtlich nicht auf.
Hier wäre die Rechtslage sehr interessant. Wenn ich das Schiff bewege, haben die dann ein Anhalterecht? Dass mich die Policia jederzeit zum Stoppen auffordern kann, ist sicherlich gesetzlich geregelt, aber die Kornati-Wachter, dürfen die das auch? Ich kanns mir nur schwer vorstellen. Sowohl unter Segel, als auch unter Motor.
Weiß das jemand? Wenn tatsächlich schon mal "mobil" abkassiert wurde.....kann es da nicht sein, dass die Yachten "freiwillig" in vorauseilendem Gehorsam anhielten, bzw. die Segel bargen und es so zu einem "freiwilligen" bezahlen der Gebühr kam? Wie gesagt, kann ich mir nur schwer vorstellen, dass die Wachter zu Zwangsmaßnahmen dieser Art befugt sind.
Für jede Zwangsmaßnahme braucht man schließlich die gesetzliche Befugnis dazu. Nicht nur in Österreich.
Beispiel: In Österreich ist die ASFINAG mit gewissen Befugnissen ausgestattet (Anhalterecht, Anbringen von Radklammern, ect...), aber eben nicht mit allen. Für einige Situationen benötigen sie die Polizei, da sie mit ihren Befugnissen "anstehen".