Gefunden auf der ÖAMTC Homepage
ÖAMTC Tipp:
Bei einem Kroatien-Urlaub muss man den Pickerltermin genau beachten. Anders als in Österreich, wo der Überprüfungstermin (§ 57a Überprüfung) um vier Monate überzogen werden darf, ist das Fahren in Kroatien nur bis zum in der Plakette eingestanzten Monat gestattet. Ist der Überprüfungstermin für das Pickerl überzogen worden, kann der Autobesitzer Schwierigkeiten bei der Einreise mit den kroatischen Grenzbeamten bekommen. Somit rechtzeitig vor Reiseantritt das eingestanzte Überprüfungsdatum kontrollieren.
Autofahren in Kroatien
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- Willi
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Willi
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