Kroatien vs. EU- (Ö-) Bestimmungen
Moderatoren: bachris, Willi, gima10
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Kroatien vs. EU- (Ö-) Bestimmungen
Liebe Segelfreunde,
ich habe eine Frage, die ich gerne im Rahmen dieses Forums stellen möchte. Gleich vorweg: Ich weiß, dieses Thema ist schon zig-mal behandelt worden, allerdings (wie ein Schreiber hier bereits richtig festgestellt hat) gibt es zu diesem Thema mehr Meinungen als Yachten im Mittelmeer, und aus der entsprechenden Literatur aus dem Internet werde ich einfach nicht mehr schlau...
Kann ich mit dem Yugo-Patent (pardon, politisch korrekt lautet es natürlich "Kroatisches Küstenpatent") eine Yacht unter österreichischer Flagge auch außerhalb kroatischer Hoheitsgewässer (z. B. Italien, Slowenien, etc...) führen?
Ich meine in diesem Fall als Eigner, keine Charteryacht!
Die österr. Legislative ist mir in diesem Fall etwas zu schwammig ausgelegt, und bei kroatischen Bestimmungen raucht mir einfach nur mehr der Kopf...
Wenn ja, wie sieht's mit der Funklizenz aus?
Wie tolerant gehen die adriatischen Länder jetzt wirklich mit dem Yugo-Patent um?
Danke im voraus,
lieGrü,
Schätzi
ich habe eine Frage, die ich gerne im Rahmen dieses Forums stellen möchte. Gleich vorweg: Ich weiß, dieses Thema ist schon zig-mal behandelt worden, allerdings (wie ein Schreiber hier bereits richtig festgestellt hat) gibt es zu diesem Thema mehr Meinungen als Yachten im Mittelmeer, und aus der entsprechenden Literatur aus dem Internet werde ich einfach nicht mehr schlau...
Kann ich mit dem Yugo-Patent (pardon, politisch korrekt lautet es natürlich "Kroatisches Küstenpatent") eine Yacht unter österreichischer Flagge auch außerhalb kroatischer Hoheitsgewässer (z. B. Italien, Slowenien, etc...) führen?
Ich meine in diesem Fall als Eigner, keine Charteryacht!
Die österr. Legislative ist mir in diesem Fall etwas zu schwammig ausgelegt, und bei kroatischen Bestimmungen raucht mir einfach nur mehr der Kopf...
Wenn ja, wie sieht's mit der Funklizenz aus?
Wie tolerant gehen die adriatischen Länder jetzt wirklich mit dem Yugo-Patent um?
Danke im voraus,
lieGrü,
Schätzi
Cheers,
Schätzi
Schätzi
- Edwin
- Admiral
- Beiträge: 4233
- Registriert: Donnerstag 18. März 2004, 19:16
- Bootsfahrtyp: Segler & Motorbootfahrer
- Lieblingsrevier: Kroatien
- Wohnort: Wien
- Kontaktdaten:
Hallo Schätzi!
Das österreichische Gesetz verlangt von österreichischen Staatsbürgern keinen Bootsführerschein um die Weltmeere befahren zu dürfen, es sind allerdings die Bestimmungen der Uferstaaten zu beachten! (nachzulesen auch auf den Internetseiten des Bundesministeriums)
In der Praxis werden alle amtlichen Bootsführerscheine von den Uferstaaten gegenseitig anerkannt, sofern überhaupt einer vorgeschrieben ist! So auch der kroatische und freilich ebenso der österreichische, der mittlerweile auch ein amtlicher Schein ist. (wenngleich er nach wie vor für Österreicher nicht Pflicht ist!)
Wenn Du mit einer Yacht mit österr. Flagge unterwegs bist, wird höchstwahrscheinlich auch Deine Versicherung eine österreichische sein – diese haben in der Regel keinerlei Probleme mit der Herkunft Deines Scheines und dürften in den Bedingungen eigentlich auch gar keinen verlangen, da man ja als Österreicher keine Verpflichtung hat. (es empfiehlt sich jedoch, einen entsprechenden Passus in der Polizze zu vermerken!)
Eine Funklizenz benötigst Du nur, wenn auf Deinem Schiff auch tatsächlich ein Seefunkgerät installiert ist! (Bei Charteryachten ist dies in Kroatien Vorschrift – daher braucht auf einem Charterschiff in HR zumindest eine Person eine Seesprechfunklizenz – muss aber nicht zwangsweise der Skipper selbst sein!)
Wie Du wahrscheinlich weißt, sind wir Anbieter der kroatischen Küstenpatente – im Verlaufe von mittlerweile 10 Jahren hat mir bisher noch kein einziger Kunde von Schwierigkeiten berichtet, was die Anerkennung des Patents in anderen Ländern betrifft! Aus eigener Erfahrung kann ich Dir sagen, dass ich noch nie Probleme in Slowenien, Italien, Türkei oder in Griechenland damit hatte! Beim Bootscharter sollte man im Zweifelsfalle den Vermieter fragen, da es letztlich immer eine Sache der Versicherung ist – ganz gleich welchen Schein man besitzt!
L.G.
Edwin
…---…
PS: Weil Du die EU-Bestimmungen ansprichst – es gibt innerhalb der EU ebenso wenig Abkommen in Sachen Sportbootführerscheine wie International! (selbst die EU-Uferstaaten wie z.B. Deutschland, Italien, Griechenland, Frankreich, England usw. haben unterschiedliche Scheine und Bestimmungen, obwohl schon seit etlichen Jahren in der EU - das wird sich mit hoher Wahrscheinlichkeit auch nicht mit einem ev. Beitritt Kroatiens ändern!)
Das österreichische Gesetz verlangt von österreichischen Staatsbürgern keinen Bootsführerschein um die Weltmeere befahren zu dürfen, es sind allerdings die Bestimmungen der Uferstaaten zu beachten! (nachzulesen auch auf den Internetseiten des Bundesministeriums)
In der Praxis werden alle amtlichen Bootsführerscheine von den Uferstaaten gegenseitig anerkannt, sofern überhaupt einer vorgeschrieben ist! So auch der kroatische und freilich ebenso der österreichische, der mittlerweile auch ein amtlicher Schein ist. (wenngleich er nach wie vor für Österreicher nicht Pflicht ist!)
Wenn Du mit einer Yacht mit österr. Flagge unterwegs bist, wird höchstwahrscheinlich auch Deine Versicherung eine österreichische sein – diese haben in der Regel keinerlei Probleme mit der Herkunft Deines Scheines und dürften in den Bedingungen eigentlich auch gar keinen verlangen, da man ja als Österreicher keine Verpflichtung hat. (es empfiehlt sich jedoch, einen entsprechenden Passus in der Polizze zu vermerken!)
Eine Funklizenz benötigst Du nur, wenn auf Deinem Schiff auch tatsächlich ein Seefunkgerät installiert ist! (Bei Charteryachten ist dies in Kroatien Vorschrift – daher braucht auf einem Charterschiff in HR zumindest eine Person eine Seesprechfunklizenz – muss aber nicht zwangsweise der Skipper selbst sein!)
Wie Du wahrscheinlich weißt, sind wir Anbieter der kroatischen Küstenpatente – im Verlaufe von mittlerweile 10 Jahren hat mir bisher noch kein einziger Kunde von Schwierigkeiten berichtet, was die Anerkennung des Patents in anderen Ländern betrifft! Aus eigener Erfahrung kann ich Dir sagen, dass ich noch nie Probleme in Slowenien, Italien, Türkei oder in Griechenland damit hatte! Beim Bootscharter sollte man im Zweifelsfalle den Vermieter fragen, da es letztlich immer eine Sache der Versicherung ist – ganz gleich welchen Schein man besitzt!
L.G.
Edwin
…---…
PS: Weil Du die EU-Bestimmungen ansprichst – es gibt innerhalb der EU ebenso wenig Abkommen in Sachen Sportbootführerscheine wie International! (selbst die EU-Uferstaaten wie z.B. Deutschland, Italien, Griechenland, Frankreich, England usw. haben unterschiedliche Scheine und Bestimmungen, obwohl schon seit etlichen Jahren in der EU - das wird sich mit hoher Wahrscheinlichkeit auch nicht mit einem ev. Beitritt Kroatiens ändern!)
Hallo Edwin,
vielen Dank für diese klare Antwort!
Mir war bewußt, daß der österr. Schein nicht Pflicht ist, weil nicht exekutierbar; allerdings war mir nicht ganz klar, wie z. B. Italien mittlerweile auf das kroatische KP reagiert, wenn man unter österr. Flagge fährt.
Mir ist nur zu Ohren gekommen, daß es seit heuer einiges an Änderungen gibt...
Weil Du das Thema gerade anschneidest:
Beinhaltet der Kurs über das Küstenpatent, den Ihr anbietet, auch die Funklizenz oder ist das separat zu absolvieren?
Aber das könnte ich mir eigentlich auch selbst aus Deinen Seiten heraussuchen
Danke nochmals für die Info,
Cheerio,
Schätzi
vielen Dank für diese klare Antwort!
Mir war bewußt, daß der österr. Schein nicht Pflicht ist, weil nicht exekutierbar; allerdings war mir nicht ganz klar, wie z. B. Italien mittlerweile auf das kroatische KP reagiert, wenn man unter österr. Flagge fährt.
Mir ist nur zu Ohren gekommen, daß es seit heuer einiges an Änderungen gibt...
Weil Du das Thema gerade anschneidest:
Beinhaltet der Kurs über das Küstenpatent, den Ihr anbietet, auch die Funklizenz oder ist das separat zu absolvieren?
Aber das könnte ich mir eigentlich auch selbst aus Deinen Seiten heraussuchen
Danke nochmals für die Info,
Cheerio,
Schätzi
Cheers,
Schätzi
Schätzi
- Edwin
- Admiral
- Beiträge: 4233
- Registriert: Donnerstag 18. März 2004, 19:16
- Bootsfahrtyp: Segler & Motorbootfahrer
- Lieblingsrevier: Kroatien
- Wohnort: Wien
- Kontaktdaten:
Hallo Schätzi!Schaetzi hat geschrieben: Mir ist nur zu Ohren gekommen, daß es seit heuer einiges an Änderungen gibt...
Weil Du das Thema gerade anschneidest:
Beinhaltet der Kurs über das Küstenpatent, den Ihr anbietet, auch die Funklizenz oder ist das separat zu absolvieren?
Es hat heuer schon einige Änderungen in Sachen HR-Patent gegeben, jedoch hauptsächlich was die Bürokratie anbelangt! So muß z.B. seit März die Prüfungskommission aus 5 Beamte bestehen, was allerdings auch eine Verteuerung der Prüfungsgebühren von über 50% zur Folge hat! Weiters sehen die Patente nun optisch anders aus.
Der UKW-Funk ist nach wie vor im Patent inkludiert (seit etwa 1997) und muss nicht separat gemacht werden, ist aber (so wie früher auch) auf kroatische Gewässer eingeschränkt.
L.G.
Edwin
...---...
PS: Da immer wieder angefragt wird - die alten Patente, die nach dem Balkankrieg ausgestellt wurden und den Funk bereits beinhalten, müssen nicht umgeschrieben werden!!! Für alte kroatische Patente (ohne Funk) kann eine Funkzusatzprüfung abgelegt werden!
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