Edwin hat geschrieben:...soll das heissen, wenn ich mein Boot z.B. 2009 in der EU (etwa in Italien) versteuert habe und bin dann damit in die Türkei, gilt es bei meiner Rückkehr in die EU als nicht (mehr) versteuert und muß neuerlich blechen?
genauso isses, allerdings versteuerst du dann den aktuellen zeitwert...
Edwin hat geschrieben:...das genannte erscheint mir irgendwie unlogisch...
logisch is es auch ned, is aber EU-gesetzgebung:
jede in der EU versteuerte ware verliert nach mehr als dreijähriger abwesenheit von der EU den sogenannten "Gemeinschaftscharakter".
da aber diese regelung meines wissens bei booten in den bisherigen EU-staaten noch nie exekutiert wurde (stichwort weltumsegler), ich aber gleichzeitig dem kroatischen fiskus nicht über den weg traue, würde ich als bootseigner, der länger als 3 jahre aus der EU weg war, einfach mal nachweislich von CRO nach Italien oder Slowenien fahren
(Türkei: nach Griechenland), würd daher nachweislich aus- und einklarieren (auch wenn du dir damit den italienischen hafenkapitän ned umbedingt zum freund machst) und den mehrwertsteuernachweis dabeihaben. Dann zurück nach CRO, weil wenn die dann mit der 3-jahresregelung kommen sollten, weist du denen nach, dass du "gerade" aus der EU kommst...
mach´s aber vor dem 1. 7. 2013