Gültigkeit des Scheines

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Xanda
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Gültigkeit des Scheines

Beitrag von Xanda » Dienstag 30. Juni 2009, 10:59

Hallo Skipper!

Ich habe eine Frage bezüglich der Gültigkeit des kroatischen Scheines. Bestimmt wurde diese Frage schon öfters gestellt, doch bin ich über die Suche hier im Forum und auch bei Google nicht fündig geworden, deswegen hoffe ich hier auf eine Antwort darauf zu bekommen.

Ich (deutscher Staatsbürger) besitze den kroatischen Schein schon mehrere Jahre und bin bis jetzt hauptsächlich mit div. Motorbooten in Küstennähe unterwegs gewesen. Ich überlege mir jetzt ein Segelboot anzuschaffen und mir Erfahrung anzueignen um damit natürlich auch in etwas entferntere Regionen Skippern zu können (Mittelmeer).
Welche Einschränkungen hat der kroatische Schein? Wohin, bzw. wo darf ich mit dem kroatischen Schein Segeln ?
Oder stelle ich mal hier die Frage: Welchen Schein oder Scheine brauche ich für eine Weltumsegelung ?

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Re: Gültigkeit des Scheines

Beitrag von Willi » Dienstag 30. Juni 2009, 12:00

Hallo Xanda!

Wilkommen im Forum

Siehe http://www.sailornet.co.at/kuestenpatent/index.htm
Eine 100% Antwort auf diese Frage wird dir niemand geben können. In internationalen Gewässern brauchst du keinen Schein (Wer sollte ihn denn auch kontrolieren?) In nationalen Gewässern gelten die nationalen Gesetze und auf die hat kein anderer Staat Einfluß. Das einzige das du beachten solltest, ob von deiner Versicherung spezielle Scheine verlangt werden. (Was aber in der Regel nicht der fall ist)
Liebe Grüße
Willi :sailm:

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Re: Gültigkeit des Scheines

Beitrag von Xanda » Dienstag 30. Juni 2009, 14:27

Hallo Willi,

danke für die schnelle Antwort. Dann könnte ich also Segeln wo ich will (außer Binnen natürlich)?

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Re: Gültigkeit des Scheines

Beitrag von Xanda » Dienstag 30. Juni 2009, 15:36

Was mir noch einfällt......Was ist wenn ich in mit dem Schein in einen deutschen Hafen einreise?

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Re: Gültigkeit des Scheines

Beitrag von Willi » Dienstag 30. Juni 2009, 16:15

Xanda hat geschrieben:Was mir noch einfällt......Was ist wenn ich in mit dem Schein in einen deutschen Hafen einreise?
Leider keine Ahnung! Aber Gerüchteweise "Deutsche Staatsbürger in deutschen Hoheitsgewässern nur mit Deutschem Schein"
Liebe Grüße
Willi :sailm:

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Re: Gültigkeit des Scheines

Beitrag von Edwin » Dienstag 30. Juni 2009, 16:45

Xanda hat geschrieben:Was mir noch einfällt......Was ist wenn ich in mit dem Schein in einen deutschen Hafen einreise?
Hallo Xanda!

Als deutscher Staatsbürger brauchst Du für deutsche Gewässer einen deutschen Bootsführerschein (min. SBF-See)! Bei uns in Österreich sieht die Sache ein wenig anders aus, da hierzulande keine gesetzlichen Vorschriften für Fahrten auf Meeresgewässern bestehen! (wir haben mangels Meereszugang keine Führerscheinpflicht)

Grundsätzlich sind immer die Bestimmungen des jeweiligen Uferstaates zu beachten und natürlich auch jene der Versicherung!

Wie Willi schon sagte, wirst Du leider keine wirklich eindeutigen Antworten finden, da es keine internationalen Regelungen in Sachen Sportbootführerscheine gibt und die Bestimmungen sehr unterschiedlich ausfallen - so gibt es viele Länder, die gar keinen Schein verlangen (z.B. Karibik, USA, England) und dann wieder welche, die gleich 2 verlangen (z.B. Griechenland bei Charter). Im Regelfall werden aber alle amtlichen Bootsführerscheine von den Uferstaaten gegenseitig anerkannt!

Auf der sichersten Seite bist Du als Deutscher jedoch mit dem SBF-See, da dies jener Schein ist, der für Dich in den Gewässern Deines Heimatlandes vorgeschrieben ist und von anderen Uferstaaten höchstwahrscheinlich überall akzeptiert wird! (wie gesagt - bei uns Österreichern schaut das etwas anders aus) In Kroatien wird Dein kroatisches Küstenpatent aber natürlich von den Behörden uneingeschränkt anerkannt!

L.G.

Edwin

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