Forum zum Thema Yachtcharter und Reviere
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karl-otto
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von karl-otto » Donnerstag 13. November 2008, 11:36
Tommy1424 hat geschrieben:...Reicht GMDSS für Funk?
...was heisst da "reicht"?
mit an GMDSS-zeugnis (SRC usw.) hast du (im unterschied zur CRO-funkberechtigung) a weltweit gültiges patent!
aniadaamoi
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Tommy1424
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von Tommy1424 » Donnerstag 13. November 2008, 15:53
karl-otto hat geschrieben:Tommy1424 hat geschrieben:...Reicht GMDSS für Funk?
...was heisst da "reicht"?
mit an GMDSS-zeugnis (SRC usw.) hast du (im unterschied zur CRO-funkberechtigung) a weltweit gültiges patent!
Sorry ist kurz OT: UKW-Betriebsfunkzeugnis II der österr. Fernmeldebhörde. In CRO als int.Patent anerkannt?
Mein IC ist ja auch ein internationales Patent und soweit ich das mitbekommen habe, wollens das auch nicht obwohls von den CRO auch ratifiziert wurde. (Oder hab ich da auch was falsch verstanden/gelesen?
)
OT aus:
Ich kenn mich jetzt bald gar nimmer aus.
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Edwin
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von Edwin » Donnerstag 13. November 2008, 17:19
Kapetan hat geschrieben:Schau mal in einem anderen Forum (Edwin verzeih mir...), dort wirds auch diskutiert!
Also 2009 gehts sicher mit Ö-FB2!
Kein Problem Reinhard - ich steuere dazu auch gerne den Link bei:
>>> klick <<<
Allerdings 100% fix ist es erst, wenn es dazu was schriftliches gibt, was aber meinen Informationen zufolge schon in Arbeit ist!
@Tommy: Ist es nun ein GMDSS oder "nur" UKW-Zeugnis?
L.G.
Edwin
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Tommy1424
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von Tommy1424 » Donnerstag 13. November 2008, 17:34
Edwin hat geschrieben:
@Tommy: Ist es nun ein GMDSS oder "nur" UKW-Zeugnis?
L.G.
Edwin
Hallo Edwin!
Der Kurs war ein GMDSS Kurs. Nach der Prüfung habe ich ein oranges Papier erhalten welches sich
UKW-Betriebsfunkzeugnis II nennt. Berechtigt zum Bedienen von Erdfunkstelle, Uferfunkstelle und Seefunkstellen nicht ausrüstungspflichtiger Schiffe in deutscher und englichser Sprache (oder so ähnlich
)
Bei der Prüfung selbst war, der einfache Küstenfunk in deutscher und englischer Sprache sowie die Bedienung und das Absetzen von Selektivrufen (Mayday, MOB, Medical, usw.), inhalt.
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Willi
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von Willi » Donnerstag 13. November 2008, 19:47
Tommy1424 hat geschrieben:Papier erhalten welches sich
UKW-Betriebsfunkzeugnis II nennt. Berechtigt zum Bedienen von Erdfunkstelle, Uferfunkstelle und Seefunkstellen nicht ausrüstungspflichtiger Schiffe in deutscher und englichser Sprache
Hallo Tommy!
Was den Funk betrifft kann ich dir zu 100% versichern, dass du ein international anerkanntes Zeugnis hast und es daher auch in KRO Gültigkeit hat. Was den FB2 betrifft würde ich auf schriftliches aus dem KRO Ministerium warten.
Liebe Grüße
Willi
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Tommy1424
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von Tommy1424 » Donnerstag 13. November 2008, 19:50
Hallo Kapetan und Willi!
Danke für die Antworten. Punkto Funk bin jetzt mal wieder auf 50 Puls.
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von Jugocaptan » Freitag 14. November 2008, 10:54
Andere Frage oder Thema:
Bis jetzt wurde von allen immer behauptet, der Besitz einbes SKS oder FB2 hätte eigentlich rein versicherungsrechliche Belange, sprich hast du Jugo sträubt sich die Versicherung, hast du FB2 kannst du ein Schiff auch auf die Felsen knallen
Jetzt kommt plötzlich die böse Behörde? Wenn ihr mich fragt, welcher Hafenkapo kümmert sich bei Charterern um den Führerschein? Ich hab in 30 Jahren noch nie einen vorlegen müssen, in den letzten 5 Jahren dem Vercharterer eine Kopie geschickt (aus Jux meist das alte Brodovoda) und gut wars.
2007 bin ich vor Hvar zum ersten Mal von HR-Polizei am Wasser kontrolliert worden, den hat auch nur gestört dass ich ihm das Brodovoda gegeben habe.
Warten wir mal ab.
mit herzlichem Gruss - Peter
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Edwin
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von Edwin » Sonntag 18. Januar 2009, 09:39
So, es gibt nun schon mal einen Lichtblick von offizieller kroatischer Seite!
>>> klick <<<
L.G.
Edwin
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Jugocaptan
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von Jugocaptan » Sonntag 18. Januar 2009, 14:50
Die letzte "Yacht" schreiubt auch schon, dass alles OK ist.
mit herzlichem Gruss - Peter
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Edwin
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von Edwin » Montag 9. März 2009, 22:57
Entwarnung!
So, die Verunsicherung sollte nun tatsächlich ein Ende haben, denn das kroatische Ministerium hat eine Liste veröffentlicht, in der alle ausländischen Scheine angeführt werden, die neben dem kroatischen Patent akzeptiert werden!
>>> Liste der Scheine <<<
Interessant ist dabei, dass Inhaber von ÖSV FB2 und 3 nun Motoryachten führen durfen und Segelyachten erst ab FB4 und MSVÖ FB4 Besitzer nun auch Segelyachten!
(ist natürlich offenbar nur ein Übersetzungsfehler)
L.G.
Edwin
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von Willi » Dienstag 10. März 2009, 09:00
Kann mir bitte jemand den Text übersetzen?????
Vorallem die letzte Zeile wo es um den Funk geht. Den Rest habe ich geschafft zu verstehen
ovlaštene su upravljati odnosno zapovijedati:
-brodicama za osobne potrebe,
-brodicama koje se iznajmljuju bez posade,
-jahtama za osobne potrebe do 30 BT,
-jahtama koje se iznajmljuju bez posade do 30 BT,
u unutarnjim morskim vodama i teritorijalnom moru Republike Hrvatske i vodama koje su pristupačne s mora, uz uvjet posjedovanja odgovarajućeg domaćeg ili stranog uvjerenja za obavljanje poslova radijske službe ako brodica ili jahta ima ugrađenu radio-telefonsku VHF postaju ili GMDSS-VHF postaju.
Liebe Grüße
Willi
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von Edwin » Dienstag 10. März 2009, 09:29
Versuche es mal damit:
Google Translator
L.G.
Edwin
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von Willi » Dienstag 10. März 2009, 09:50
Hab ich schon! Ist aber nicht optimal
die befugt sind, für die Verwaltung der Befehl:
-Boote für den persönlichen Bedarf,
-Booten, die vermietet werden, ohne eine Besatzung,
-Yachten für den persönlichen Gebrauch bis zu 30 BT,
-Yachten, die vermietet, ohne eine Besatzung von bis zu 30 BT,
in Binnenseegewässern und territoriale Meer der Republik Kroatien und der Gewässer, die aus dem Meer, wenn das Eigentum an den entsprechenden in-oder ausländischen Verurteilungen für die Radio-Dienst, wenn das Boot oder Yacht hat eine Telefon-Radio-Station oder VHF GMDSS UKW-Station.
Liebe Grüße
Willi
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von karl-otto » Dienstag 10. März 2009, 10:10
...wenn alles gut geht, gibt es noch heute eine offizielle übersetzung!
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von Jugocaptan » Dienstag 10. März 2009, 12:16
Das ist ganz normal "Yugo", inder Liste steht nämlich auch nichts von Funk, ausser in der Kro-spalte
mit herzlichem Gruss - Peter
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