Ahoi liebe leute,
ich hätt da mal eine frage!
wer weiß von euch, ab wie viel jahre einem die seemeilen angerechnet werden?
wenn man jetzt sein 18. lebensjahr vollendet hat kann man deorätisch einen schein machen,
braucht aber dazu gewisse seemeilen. werden die seemeilen vor dem 18. geburtstag angerechnet oder nicht?
wenn ja, was für eine altersbegrenzung gibt es?
bitte um info, ein freund von mir will einen schein machen und hätte auch schon die meilen zusammmen,
aber weiß eben nicht ob zu sie dazugezählt werden!!!
danke!!!
lg chris
Seemeilen
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- Edwin
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Re: Seemeilen
Hmm, ich denke Du sprichst von einem österr. Schein vom ÖSV od. MSVÖ? Wenn ja, würde ich den jeweiligen Verband per Mail kontaktieren um eine verbindliche Antwort zu bekommen, die auch der aktuellen Prüfungsordnung entspricht! (ANM.: soviel ich weiß, wird gerade an einer neuen PRO getüftelt)
L.G.
Edwin
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- karl-otto
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Re: Seemeilen
...zur klärung vorerst mal der text der Seeschifffahrts-Verordnung - SeeSchFVO (BGBl. Nr. 189/1981, zuletzt geändert mit BGBl. II Nr. 274/2004):mChris hat geschrieben:...werden die seemeilen vor dem 18. geburtstag angerechnet oder nicht?
wenn ja, was für eine altersbegrenzung gibt es?
nachdem da nix über altersbeschränkung in bezug auf erfahrungsnachweis steht, gibt es auch keine....
TEIL N
B e f ä h i g u n g s a u s w e i s e
...
§ 202. ... (6) Die seemännische Praxis und die Seefahrterfahrung gemäß Abs. 1 Z 3 sind für den Erwerb des Befähigungsausweises für Motor- und für Segeljachten für Küstenfahrt (§ 2 Z 8) durch 500 Seemeilen, für Küstennahe Fahrt (§ 2 Z 9) durch 1000 Seemeilen und für Weltweite Fahrt (§2 Z 10) durch 3500 Seemeilen, insbesondere als Schiffsführer oder Wachführer, in Berücksichtigung des Fahrtbereiches, der Art (Segel- oder Motorjacht) und der Größe der Jacht und deren unterschiedlicher Bedienung und Führung bei Tag und Nacht nachzuweisen.
bestenfalls könnte man aus dem satzteil "...insbesondere als Schiffsführer oder Wachführer..." herauslesen, daß eben ein 10-jähriger schwerlich schiffs- oder wachführer sein kann, aber, das wäre sicher auszudiskutieren.
tip von mir: einfach seemeilen einreichen, und wenn sich jemand im verband (was ich nich glaube) querlegt, unter hinweis auf den gesetzes- (bzw. VO-)text aufregen...
aniadaamoi
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