Einklarieren / Italien
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Einklarieren / Italien
Hallo liebe Yachtsfreunde,
folgende Frage kann mir niemand so recht beantworten. Ich beabsichtige einen Törn von Kroatien nach Italien und wieder retour zu machen. Dies geht lt. Vercharterer auch in Ordnung, die Yacht ist entsprechend versichert, läuft unter kroatischer Flagge. Folgende 2 Fragen kann mir niemand beantworten:
1. Habe ich als österreichischer Stattsbürger mit Kro - Patent in Italien ein Problem?
2. Welche Formulare wollen die Italiener beim Einklarieren einer kroatischen Charteryacht mit österr. Skipper (mit KRO - Patent - Boat Leader´s Licence of Competency)?
Vielleicht hat hier Edwin eine Antwort?
Danke!!
lg
Mathias
folgende Frage kann mir niemand so recht beantworten. Ich beabsichtige einen Törn von Kroatien nach Italien und wieder retour zu machen. Dies geht lt. Vercharterer auch in Ordnung, die Yacht ist entsprechend versichert, läuft unter kroatischer Flagge. Folgende 2 Fragen kann mir niemand beantworten:
1. Habe ich als österreichischer Stattsbürger mit Kro - Patent in Italien ein Problem?
2. Welche Formulare wollen die Italiener beim Einklarieren einer kroatischen Charteryacht mit österr. Skipper (mit KRO - Patent - Boat Leader´s Licence of Competency)?
Vielleicht hat hier Edwin eine Antwort?
Danke!!
lg
Mathias
Re: Einklarieren / Italien
ups, meinte natürlich Staatsbürger, sorry wegen dem Tippfehler
- karl-otto
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Re: Einklarieren / Italien
...offizielle lesart:
1.) beim ausklarieren aus CRO benötigst du bei einer yacht unter CRO-flagge eine zweite person mit patent (da tut´s natürlich auch ein CRO-patent)
2.) beim einklarieren in I benötigst du als österreichischer staatsbürger entweder ein I-patent oder ein amtliches AUT-patent ((FB 2, FB3 oder ICC)
wird aber normalerweise nich so heiß gegessen, lediglich aus dem raum venedig sind temporäre "brösel" bekannt...
1.) beim ausklarieren aus CRO benötigst du bei einer yacht unter CRO-flagge eine zweite person mit patent (da tut´s natürlich auch ein CRO-patent)
2.) beim einklarieren in I benötigst du als österreichischer staatsbürger entweder ein I-patent oder ein amtliches AUT-patent ((FB 2, FB3 oder ICC)
wird aber normalerweise nich so heiß gegessen, lediglich aus dem raum venedig sind temporäre "brösel" bekannt...
aniadaamoi
Re: Einklarieren / Italien
was kann im schlechtesten Fall ohne 2. Person mit Cro Patent bzw. ich selber nur mit Cro Patent (keinen FB2 oder FB3) passieren?
- karl-otto
- "Bilgeratte"
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Re: Einklarieren / Italien
ok, ich versuch´s:
1.) die kroatischen behörden lassen dich nich ausklarieren, weil du keinen 2. nautiker benennen kannst
2.) wenn es die CRO verschlampen und dich fahren lassen, kann dich die guardia financa kontrollieren und auffordern, die italienischen hoheitsgewässer zu verlassen
3.) wenn du nich kontrolliert wirst, kann es dir beim einklarieren passieren, daß dich der italiener an land auffordert, die hoheitsgewässer zu verlassen, oder
4.) wenn er´s ganz genau nimmt, hängt er dir das schiff an die kette und verlangt, dass es jemand mit einem von den italienern für österreichische staatsbürger anerkannten BFA außer landes bringt
4.) oder es passiert eben GARNIX
1.) die kroatischen behörden lassen dich nich ausklarieren, weil du keinen 2. nautiker benennen kannst
2.) wenn es die CRO verschlampen und dich fahren lassen, kann dich die guardia financa kontrollieren und auffordern, die italienischen hoheitsgewässer zu verlassen
3.) wenn du nich kontrolliert wirst, kann es dir beim einklarieren passieren, daß dich der italiener an land auffordert, die hoheitsgewässer zu verlassen, oder
4.) wenn er´s ganz genau nimmt, hängt er dir das schiff an die kette und verlangt, dass es jemand mit einem von den italienern für österreichische staatsbürger anerkannten BFA außer landes bringt
4.) oder es passiert eben GARNIX
aniadaamoi
- Edwin
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Re: Einklarieren / Italien
Hallo Mathias!
Wie karl-otto schon richtig geschrieben hat, braucht man in Kroatien beim Verlassen der Hoheitsgewässer 2 Personen mit Befähigungsnachweis (Patent) an Bord und die Yacht muß neben einer entsprechenden Versicherung auch für solche Fahrten zugelassen sein! (ist aber ja offenbar lt. Deinem Vercharterer der Fall)
Falls nur eine Person an Bord ist, die über ein Patent verfügt, werden Dich die Kroaten wahrscheinlich nicht ausklarieren lassen, den Italienern wird es aber mit ziemlicher Sicherheit egal sein, ob nur 1 oder 2 Personen einen Schein haben. (bis 40 PS kann man in Italien übrigens führerscheinfrei unterwegs sein)
Mit dem kroatischen Patent solltest ("solltest" deswegen, weil es halt keine wirklich internationalen Abkommen gibt) keine Probleme bekommen - schon alleine deswegen, weil Du von kroatischen Gewässern kommst und auch die kroatische Heimatflagge führst! Das mit dem österr. BFA ist natürlich insofern richtig, dass die Italiener den österr. Schein anerkennen müssen und es beim kroatischen bei österr. Staatsbürgern im Ermessen der Beamten liegt! Ich (und wohl auch sonst niemand) kann Dir daher keine rechtsverbindliche Auskunft geben, sondern nur meine Erfahrungen übermitteln, indem ich Dir sage, dass ich etliche Skipper kennengelernt habe, die "nur" mit dem kroatischen Patent in Italien unterwegs waren/sind, ohne jemals Probleme damit (gehabt) zu haben! Auch sehe ich in Rijeka immerwieder scharenweise Italiener, die da selbst die Prüfung für das kroatische Patent absolvieren, damit sie mit ihren Booten von Italien kommend die kroatischen Gewässer "belagern" können!
Bleibt eigentlich nur noch die Frage - warum willst Du eigentlich von KRO nach I, denn der Pizza wegen kann es wohl nicht sein, da diese zumindest meiner Meinung nach in Kroatien besser zubereitet wird!
L.G.
Edwin
Wie karl-otto schon richtig geschrieben hat, braucht man in Kroatien beim Verlassen der Hoheitsgewässer 2 Personen mit Befähigungsnachweis (Patent) an Bord und die Yacht muß neben einer entsprechenden Versicherung auch für solche Fahrten zugelassen sein! (ist aber ja offenbar lt. Deinem Vercharterer der Fall)
Falls nur eine Person an Bord ist, die über ein Patent verfügt, werden Dich die Kroaten wahrscheinlich nicht ausklarieren lassen, den Italienern wird es aber mit ziemlicher Sicherheit egal sein, ob nur 1 oder 2 Personen einen Schein haben. (bis 40 PS kann man in Italien übrigens führerscheinfrei unterwegs sein)
Mit dem kroatischen Patent solltest ("solltest" deswegen, weil es halt keine wirklich internationalen Abkommen gibt) keine Probleme bekommen - schon alleine deswegen, weil Du von kroatischen Gewässern kommst und auch die kroatische Heimatflagge führst! Das mit dem österr. BFA ist natürlich insofern richtig, dass die Italiener den österr. Schein anerkennen müssen und es beim kroatischen bei österr. Staatsbürgern im Ermessen der Beamten liegt! Ich (und wohl auch sonst niemand) kann Dir daher keine rechtsverbindliche Auskunft geben, sondern nur meine Erfahrungen übermitteln, indem ich Dir sage, dass ich etliche Skipper kennengelernt habe, die "nur" mit dem kroatischen Patent in Italien unterwegs waren/sind, ohne jemals Probleme damit (gehabt) zu haben! Auch sehe ich in Rijeka immerwieder scharenweise Italiener, die da selbst die Prüfung für das kroatische Patent absolvieren, damit sie mit ihren Booten von Italien kommend die kroatischen Gewässer "belagern" können!
Bleibt eigentlich nur noch die Frage - warum willst Du eigentlich von KRO nach I, denn der Pizza wegen kann es wohl nicht sein, da diese zumindest meiner Meinung nach in Kroatien besser zubereitet wird!
L.G.
Edwin
- ernst
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Re: Einklarieren / Italien
ganz meine meinungdenn der Pizza wegen kann es wohl nicht sein, da diese zumindest meiner Meinung nach in Kroatien besser zubereitet wird!
lg ernst
ps: nur wir haben eigentlich keine ahnung von pizza weil wir sie verbessert und geniesbar gemacht haben
ein schiff sagt, beschütze du mich vor dem land,
dann beschütze ich dich vor dem wasser!
dann beschütze ich dich vor dem wasser!
Re: Einklarieren / Italien
...nein wegen der Pizza ist es nicht, da geb ich euch vollkommen recht. Mir geht es einfach nur darum, einmal einen etwas anderen Törn zu machen.
Letztes Jahr bin ich von Biograd direkt durch bis Dubrovnik, und dann gemütlich wieder retour nach Biograd.
Dieses Jahr will ich einfach etwas anderes versuchen, nämlich Biograd - Vis, Vis - Vieste und retour.
Ich bin mal gespannt, ob die lieben Behörden mir da Schwierigkeiten machen oder nicht.
Letztes Jahr bin ich von Biograd direkt durch bis Dubrovnik, und dann gemütlich wieder retour nach Biograd.
Dieses Jahr will ich einfach etwas anderes versuchen, nämlich Biograd - Vis, Vis - Vieste und retour.
Ich bin mal gespannt, ob die lieben Behörden mir da Schwierigkeiten machen oder nicht.
- Edwin
- Admiral
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Re: Einklarieren / Italien
Hallo Mathias!Mathias hat geschrieben:Ich bin mal gespannt, ob die lieben Behörden mir da Schwierigkeiten machen oder nicht.
Es wäre nett, wenn Du Deine Erfahrungen dann hier schildern würdest!
L.G.
Edwin
Re: Einklarieren / Italien
Hallo Edwin,
mach ich, geht klar. Ich werde nach Törnende (17. bis 24 Mai) berichten, wie es mir mit der Bürokratie ergangen ist.
lg
Mathias
mach ich, geht klar. Ich werde nach Törnende (17. bis 24 Mai) berichten, wie es mir mit der Bürokratie ergangen ist.
lg
Mathias
- liveaboarder
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Re: Einklarieren / Italien
ich weiss zwar nicht, ob italienische beamten rot sehen, wenn sie eine kroatische flagge sehen, weiss aber ganz genau, dass sie nicht rot sehen, wenn sie meine rote flagge mit weissem "plus" oder auch eine mit weissem "minus" sehen. ich kann in italien ankommen von woher auch immer, denen scheint das ziemlich am ar*** vorbei zu gehen. so richtig einklarieren konnte ich im süden von italien oder auch auf sardinien noch nie. wenn sich dann nach zwei, drei tagen doch mal wer um mich kümmerte, sagte ich jeweils, dass ich in transit sei und bei günstigem wetter morgen wieder auslaufen wolle. und damit hatte es sich dann.Mathias hat geschrieben:.....Dieses Jahr will ich einfach etwas anderes versuchen, nämlich Biograd - Vis, Vis - Vieste und retour.....Ich bin mal gespannt, ob die lieben Behörden mir da Schwierigkeiten machen oder nicht.
doch halt, fast hätte ichs vergessen. in marsala auf sizilien hatte ich dem hafenmeister auch vorgebetet, dass ich in transit von spanien nach griechenland sei und längstens drei tage in sizilien bleibe zum proviantieren und ausruhen. also kein einklarieren. nach ablauf der drei tage, die crew war noch in der stadt, erkundigte sich der zoll mit fullpower über die hafenlautsprecher, wann die schweizer yacht denn nun marsala zu verlassen gedenke? zum glück hörte die crew das in der stadt auch und so konnten wir nach einer halben stunde wirklich leine ziehn....
- - - liveaboarder - - -
- Jugocaptan
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Re: Einklarieren / Italien
Bin 25 Jahre lang Italien - Jugo - Italien mit Jugopatent (davon 12 Jahre auf eigenenm Schiff) gefahren, 3 x kontrolliert, 3 x nix passiert. Aus- oder Einklarieren in Italien haben wir (bis auf eine Charterausnahme) nie gemacht!!
mit herzlichem Gruss - Peter
Re: Einklarieren / Italien
so, zurück aus Kroatien wie versprochen meine Info:
Der Hafenkapitän lässt Crews mit einer Charteryacht nur dann ausklarieren, wenn (neben dem versicherungstechnischen Kram) 2 Personen an Bord irgendeinen Segelschein haben. Lt. Auskunft gilt diese Regelung NUR für Charteryachten, bei Eigneryachten wäre es egal. In welchem Gesetz oder welcher Verordnung dies steht, konnte ich nicht herausfinden.
Somit haben wir nicht ausklariert, hatten aber dennoch einen schönen, windreichen Törn.
Dies zur Info
lg
Mathias
Der Hafenkapitän lässt Crews mit einer Charteryacht nur dann ausklarieren, wenn (neben dem versicherungstechnischen Kram) 2 Personen an Bord irgendeinen Segelschein haben. Lt. Auskunft gilt diese Regelung NUR für Charteryachten, bei Eigneryachten wäre es egal. In welchem Gesetz oder welcher Verordnung dies steht, konnte ich nicht herausfinden.
Somit haben wir nicht ausklariert, hatten aber dennoch einen schönen, windreichen Törn.
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Mathias
- Capt.Barny
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Re: Einklarieren / Italien
Hallo zusammen,
Es gibt m.E. keine EU-Regelungen bzw. internationale Übereinkommen, die besagen, dass österreichische Befähigungszeugnisse von anderen Küstenstaaten anerkannt werden müssen (nur hins. der Sportpatente!).
Allgemein üblich ist es jedoch, dass diese generell anerkannt genauer gesagt akzeptiert werden. Und da sind wir wieder beim Begriff "Ermessen' des einzelnen Staates bzw. Organes.
Und wie schon geschrieben: Einzelschicksale in italienischen Hoheitsgewässern sind nicht auszuschließen....
Die Bestimmungen des Öst. Seeschifffahrtsgesetzes besagen ergänzend, dass Öst. Staatsbürger ja nicht verpflichtet sind, einen FBA des Heimatlandes zu erwerben. Diese Bestimmung ist jedoch den ausländischen (EU)Behörden großteils ja nicht bekannt, sodass einem u.U. auferlegt wird, trotzdem einen heimischen FBA vorzuweisen. Und da könnte es zu troubles kommen.
Abfedern kann man eventuell die ganze Situation dahingehend, dass man eine (übersetzte) Kopie der besagten Bestimmung des § 15 des SeeSchFG mitführen sollte.
Aber trotzdem alles in allem: Ermessenssache happens
Es gibt m.E. keine EU-Regelungen bzw. internationale Übereinkommen, die besagen, dass österreichische Befähigungszeugnisse von anderen Küstenstaaten anerkannt werden müssen (nur hins. der Sportpatente!).
Allgemein üblich ist es jedoch, dass diese generell anerkannt genauer gesagt akzeptiert werden. Und da sind wir wieder beim Begriff "Ermessen' des einzelnen Staates bzw. Organes.
Und wie schon geschrieben: Einzelschicksale in italienischen Hoheitsgewässern sind nicht auszuschließen....
Die Bestimmungen des Öst. Seeschifffahrtsgesetzes besagen ergänzend, dass Öst. Staatsbürger ja nicht verpflichtet sind, einen FBA des Heimatlandes zu erwerben. Diese Bestimmung ist jedoch den ausländischen (EU)Behörden großteils ja nicht bekannt, sodass einem u.U. auferlegt wird, trotzdem einen heimischen FBA vorzuweisen. Und da könnte es zu troubles kommen.
Abfedern kann man eventuell die ganze Situation dahingehend, dass man eine (übersetzte) Kopie der besagten Bestimmung des § 15 des SeeSchFG mitführen sollte.
Aber trotzdem alles in allem: Ermessenssache happens
Viele Grüsse Bernd
....immer eine Handbreit Rotwein in der Korbflasche...
....immer eine Handbreit Rotwein in der Korbflasche...
- ernst
- Admiral
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- Registriert: Dienstag 21. Februar 2006, 10:31
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Re: Einklarieren / Italien
diese erfahrung kann ich nicht teilen, aber vielleicht ist es auch schon zu lange her( mein letztes mal ausklarieren in hr)2 Personen an Bord irgendeinen Segelschein haben. Lt. Auskunft gilt diese Regelung NUR für Charteryachten,
es ist sicher scho 6-7 jahre her oder liegt es am fb 3 schein
lg ernst
ein schiff sagt, beschütze du mich vor dem land,
dann beschütze ich dich vor dem wasser!
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