Flaggenführung und Wimpelfragen

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Re: Flaggenführung und Wimpelfragen

Beitrag von maci » Donnerstag 17. April 2008, 21:25

Ich habe schon von Bestrafungen in HR gehört die die Piratenflagge hatten.

Für mich ist das unseemännisch und unehrenhaft.
Ich führe eine rot-weiss-rote Flagge auf der Steuerbordseite
... und immer eine Handbreit Wasser unterm Kiel!
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Re: Flaggenführung und Wimpelfragen

Beitrag von ernst » Donnerstag 17. April 2008, 23:51

Ich führe eine rot-weiss-rote Flagge auf der Steuerbordseite
kannst auch die neuen grenzen nicht ganz akzeptieren. :oops:

lg ernst
ein schiff sagt, beschütze du mich vor dem land,
dann beschütze ich dich vor dem wasser!

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Re: Flaggenführung und Wimpelfragen

Beitrag von Jugocaptan » Freitag 18. April 2008, 00:16

Muss ich das jetzt verstehen?
mit herzlichem Gruss - Peter

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Re: Flaggenführung und Wimpelfragen

Beitrag von fetznfliaga » Freitag 18. April 2008, 01:17

I bin jetzt neutral. A waun des vafassungsmäßig o'schofft wuan is.

Owa a Sailornet-Wimpl warad a Hamma auf da Port-Saling. :mrgreen: :twisted:

SCNR,
Michael
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Re: Flaggenführung und Wimpelfragen

Beitrag von bachris » Freitag 18. April 2008, 05:11

maci hat geschrieben:Ich habe schon von Bestrafungen in HR gehört die die Piratenflagge hatten.

Für mich ist das unseemännisch und unehrenhaft.
Ich führe eine rot-weiss-rote Flagge auf der Steuerbordseite
dann wirst du ja bald mal einen erfahrungsbericht über die bestrafung wegen falscher flaggenführung posten können :mrgreen:

:?: du meinst vermutlich backbord, oder hast du eine österreichische yacht gechartert? :ahnung:
Gruß Christian
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Re: Flaggenführung und Wimpelfragen

Beitrag von mChris » Freitag 18. April 2008, 15:21

Ich habe schon von Bestrafungen in HR gehört die die Piratenflagge hatten.

Für mich ist das unseemännisch und unehrenhaft.
Ich führe eine rot-weiss-rote Flagge auf der Steuerbordseite

du findest eine piratenflagge unseemännisch und führst eine rot-weiss-rote flagge steuerbord???

ich versteh nicht ganz!

ich glaub du hast dich verschrieben!!! :mrgreen:

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Re: Flaggenführung und Wimpelfragen

Beitrag von gutwind » Samstag 19. April 2008, 17:38

Senf:

Nu ma nich so allto un allet so ernscht nehmen ... .
Die Staatsflagge muss gesetzt werden und der des besuchten Landes auch.
Falls eine Krankheit an Bord ist: Gelb+L-Flagge, Flagge "Alpha",falls Ihr Taucht,"Oscar"-hoffentlich nie.

... und an sonsten gibt es wohl genug Sesselpfurzer, die sich über alles und nix aufregen können und wollen ...
uff, kann ich nur sagen.
Isch jo man ellet so todernscht.
Wenn Du Kinder an Bord hast, spielt die Crew vielleicht auch mal "Pirat" und dazu gehört nun mal auch die Spassflagge: Piratenflagge, Wasserballons, Wasserpistolen und eine Augenklappe.
Für manche wäre es gut, diese ein Stockwerk tiefer zu halten.
Und wenn ich für Strafe zahlen müsste- würd´ich das mit einem Lachen tuen.
Sorry.
Natürlich ist das dann für alles fürchterbar "ge" wichtige, ges(ä)tzesträue Be-amte ... ein echter Frefel.

Uff.
So und nun Bahn frei, fürs A..... Aua! :lol:
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Liebe Grüße, Uwe
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Re: Flaggenführung und Wimpelfragen

Beitrag von gutwind » Sonntag 20. April 2008, 13:13

Nachtrag:

Und wenn man und Frau bei "Klarschiff zum Gefecht, hiss Flagge!" die glänzenden Augen von Jungen, Mädchen und Väter (!) sieht, während Mama das Ruder fest in der Hand hat-
dann muss doch eigentlich jeder Papa, egal, welches Landes, welcher Beamter, auch seinen Spaß haben.

Und wenn nicht-
dann ist es für manche Menschen eben bezeichnent.

Viel Spaß mit Kindern an Bord.
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Liebe Grüße, Uwe
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Re: Flaggenführung und Wimpelfragen

Beitrag von bachris » Sonntag 20. April 2008, 18:08

recht hast :mrgreen: :-i

ich habe keine piratenflagge, meine kinder sind auch schon fast zu alt dafür, aber ich versteh dich vollkommen.

beim männertörn hisse ich backbords immer die österr. flagge mit adler!!! und spiele dazu im cd-player die bundeshymne.
männer sind große kinder....... :oops: ;-)
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Re: Flaggenführung und Wimpelfragen

Beitrag von gutwind » Sonntag 20. April 2008, 22:08

warum :oops: ?

ich stehe dazu!
Soll doch jung halten! :cry: :-)
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Re: Flaggenführung und Wimpelfragen

Beitrag von fetznfliaga » Montag 21. April 2008, 01:06

bachris hat geschrieben:
maci hat geschrieben:Ich führe eine rot-weiss-rote Flagge auf der Steuerbordseite
dann wirst du ja bald mal einen erfahrungsbericht über die bestrafung wegen falscher flaggenführung posten können :mrgreen:

:?: du meinst vermutlich backbord, oder hast du eine österreichische yacht gechartert? :ahnung:
Wenn er bei mir anheuert, darf er sogar auf Steuerbord die österreichische Flagge führen. Vorher muß er aber nur eine kroatische Charteryacht gekapert haben. 8-) :mrgreen:

Sollte kein Problem sein...

SCNR,
Michael

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Re: Flaggenführung und Wimpelfragen

Beitrag von mChris » Montag 21. April 2008, 17:36

bachris hat geschrieben:
ich habe keine piratenflagge, meine kinder sind auch schon fast zu alt dafür, aber ich versteh dich vollkommen.

beim männertörn hisse ich backbords immer die österr. flagge mit adler!!! und spiele dazu im cd-player die bundeshymne.
männer sind große kinder....... :oops: ;-)

tut mir leid, aber segelt ihr,
oder spielt ihr piraten!!!

eure patriotischen spielchen sind beim segeln in erster linie verboten und
zweitens, meiner meinung nach sehr unerwünscht!!!

ich bin auch erst 18, und kann spiel von realität unterscheiden!!! :les:



lg chris :kapit:
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Re: Flaggenführung und Wimpelfragen

Beitrag von mChris » Montag 21. April 2008, 17:52

Sehr geehrter Herr Schnedlitz!

Es ist richtig, dass nach den derzeit geltenden österreichischen Gesetzen das Führen des Wappens der Republik Österreich, das ist die Flagge der Republik Österreich mit Bundeswappen, nur von dazu befugten Institutionen oder Personen erfolgen darf.

Diese Bestimmung ist im Wappengesetz festgelegt. Es handelt sich dabei um ein Bundesgesetz vom 28. März 1984, veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Nr. 159/1984, und ist ein Bestandteil der Verfassungsgesetze.

Ich darf Ihnen dazu mehrere Gesetzestellen aus dem Wappengesetz zitieren.

Die Farben und die Flagge der Republik Österreich

§ 3. (1) Die Farben und die Flagge der Republik Österreich sind rot-weiß-rot.

(2) Die Flagge der Republik Österreich besteht aus drei gleich breiten waagrechten Streifen, von denen der mittlere weiß, der obere und der untere rot, sind.

(3) Die Dienstflagge des Bundes entspricht der Flagge der Republik Österreich, weist aber außerdem in ihrer Mitte das Bundeswappen auf, welches gleichmäßig in die beiden roten Streifen hineinreicht. Das Verhältnis der Höhe der Dienstflagge des Bundes zu ihrer Länge ist zwei zu drei. Die Zeichung der Dienstflagge des Bundes ist aus der einen Bestandteil dieses Gesetzes bildenden Anlage 2 ersichtlich.

(4) Die im Seeschifffahrtsgesetz, BGBl. Nr 174/1981, enthaltenen Bestimmungen über die Flagge der Republik Österreich zu See (Seeflagge) werden durch dieses Bundesgesetz nicht berührt.

Das Recht zum Führen des Bundeswappens

§ 4. (1) Das Bundeswappen führt im Sinne dieses Bundesgesetzes, wer es in Ausübung staatlicher Funktionen verwendet.

(2) Das Recht zum Führen des Bundeswappens steht dem Bundespräsidenten, den Präsidenten des Nationalrates, dem Vorsitzenden des Bundesrates, dem Präsidneten und dem Vizepräsidenten des Rechnungshofes, den Mitgliedern der Bundesregierung, den Staatssekretären und den Mitgliedern der Volksanwaltschaft zu.

(3) Das Recht zum Führen des Bundeswappens steht ferner dem Landeshauptmann als Organ der mittelbaren Bundesverwaltung, den Behörden, Ämtern, Anstalten und sonstigen Dienststellen des Bundes, den Österreichischen Bundesforsten sowie dem Bundesheer zu; ebenso den Universitäten und Hochschulen, einschließlich ihrer Institute, den Fakultäten, den Abteilungen und den besonderen Universitätseinrichtungen, soweit sie wenigstens beschränkte Rechtspersönlcihkeit haben, sowie den Verwaltungen der Staatsmonopole.

(4) Körperschaften des öffentlichen Rechts, juristische und physische Personen, die durch Bundesgesetz dazu berechtigt sind oder denendieses Recht durch einen Verwaltungsakt auf Grund bundesgesetzlicher Bestimmungen verliehen wurde, dürfen das Bundeswappen führen.

Das Recht zum Führen der Dienstflagge des Bundes

§ 6. Das Recht zum Führen der Dienstflagge des Bundes steht den i, $ 4 Abs. 2 und 3 genannten Berechtigten, ausgenommen Verwaltungen der Staatsmonopole, die als Aktiengesellschaft eingerichtet sind, zu.

Strafbestimmungen

§ 8. Wer
1. unbefugt das Bundeswappen führt,

2. unbefugt das Sigel ( weiterer Text ist für die Seefahrt ohne Bedeutung)

3. unbefugt die Dienstflagge des Bundes führt,

4. Abbildungen des Bundeswappens oder Abbildungen der Flagge der Republik Österreich oder die Flagge selbst in einer Weise verwendet, die geeignet ist, eine öffentliche Berechtigung vorzutäuschen oder das Ansehen der Republik Österreich zu beeinträchtigen,

begeht, sofern die Tat nicht den Tatbestand einer in die Zuständigkeit der Gericht fallenden strafbaren Handlung bildet, nach § 54 des Seeschifffahrtsgesetzes, BGBl. 174/1981, oder nach anderen Veraltungsvorschriften zu ahnden ist, eine Verwaltungsübertretung und ist von der Bezirksverwaltungsbehörde mit Geldstrafe bis zu 3.600.- E zu bestrafen. Über Berufungen entscheidet der Landeshauptmann.


Soweit das Wappengesetz, hier noch die Gesetzesbestimmung aus dem Seeschifffahrtsgesetz, was eine österreichische Seeflagge ist.

Österreichische Seeflagge - Flaggenführung
Die Flagge der Republik Österreich zur See (Seeflagge) darf nur von österreichischen Seeschiffen geführt werden. Diese dürfen die Seeflagge eines anderen Staates nicht führen. Österreichische Staatsbürger/innen (auch Auslandsösterreicher/innen) können die österreichische Flagge führen. Angehörige eines EU oder EWR-Staates müssen zu deren Führung ihren Hauptwohnsitz in Österreich haben. Mit der Zulassung zur Seeschifffahrt wird der Seebrief ausgestellt, der immer in Original an Bord mitzuführen ist.

Aussehen der Flagge
Die Seeflagge besteht aus drei gleichbreiten, waagrechten Streifen. Der mittlere ist weiß, der obere und der untere rot. Das Verhältnis der Höhe der Flagge zu ihrer Länge ist zwei zu drei. Andere Hinweise auf die österreichische Nationalität eines Seeschiffes (wie rot-weiß-rote Wimpel, Stander) sind unzulässig.

Art der Flaggenführung
Die Seeflagge ist in der für Seeschiffe der betreffenden Gattung üblichen Art und Weise zu führen. Andere Flaggen dürfen an der Stelle, an der die Seeflagge gesetzt ist oder regelmäßig geführt wird, nicht angebracht werden.



Aus den vorgannten Gesetzen ist eine Führung der Dienstflagge der Republik Österreich genau geregelt. Die Überwachung dieser Gesetzestellen in Österreich obligt der Polizei und den Organen der Stromaufsicht auf Wasserstraßen. Es stellt sich allerdings die Frage, wer ein österreichisches Gesetz im Ausland überwacht. Hier muss erwähnt werden, dass nach den internationalen Gesetzen die Hoheitszeichen eines anderen Landes gesetzlich geschützt sind und vor Mißbrauch bewahrt werden. Das ist natürlich von Land zu Land verschieden und kann nicht gerell beatwortet werden.

Ich darf Ihnen jedoch raten, kein gesetzlich geschütztes Hoheitszeichen weder im In- noch im Ausland zu verwenden. Innerhalb von Österreich kann jeder Polizist so ein leicht verdientes Organmandat kassieren. Im Ausland können Sie den Eindruck erwecken, dass hier ein behördliches Fahrzeug unterwegs sein kann und rufen damit eventuell ausländische Gesetzesorgane auf den Plan, um mit dem "Vertreter eines anderen Staates" in Kontakt zu treten. Wie auch immer, die Entscheidung liegt beim jeweiligen Schiffsführer, ob er eine staatlich geschützte Flagge widerrechtlich führt.
das habe ich heute vom ÖSV geschickt bekommen!!! :-i
ich hoffe, damit sind alle fragen beantwortet und die diskussion abgeschloßen!!
(keine piraten und patrioten) :sharkys:

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Re: Flaggenführung und Wimpelfragen

Beitrag von bachris » Montag 21. April 2008, 22:39

ganz genau reinhard :-i

@mChris
alles was dir der ösv da geschrieben hat, habe ich auch schon geschrieben. zum organmandat des polizisten äussere ich mich hier besser nicht ( :mrgreen: ). was neues war da für mich nicht dabei. trotzdem danke, für deine bemühungen.
mChris hat geschrieben:tut mir leid, aber segelt ihr,oder spielt ihr piraten!!!
tja, diese aussage findet ihren ursprung wohl in deiner jugend. denn wenn du kinder hast und diese 14 tage lang unterhalten musst auf einem schiff, dann wirst auch du irgendwann auf den guten ton pfeifen, dir einen säbel basteln, den kindern augenklappen machen und die piratenflagge hissen. wirst schon sehen. ich habs zwar nie gemacht, aber wie ich bereits betonte kann ich uwe (gutwind) hier voll und ganz verstehen.
mChris hat geschrieben:eure patriotischen spielchen sind beim segeln in erster linie verboten
was noch immer zu beweisen wäre (vollzug eines nationalen österreichischen bundesgesetztes durch organe eines ausländischen staates!)
mChris hat geschrieben:zweitens, meiner meinung nach sehr unerwünscht!!!
bei wem? falls du auf den "guten ton" beim elitären segelsport ansprichst, kann ich nur sagen, dass in kroatien in dieser beziehung nur noch die kunars zählen. was für einen fetzen wir da rauf hängen ist dem großteil sch....egal, solange wir nur brav marina-, bojen-, hafen-, anker- und müllgebühren zahlen. ich denke mal, kein schwein käme auf die idee eine an backbord gehisste flagge zu bestrafen, nur weil irgendein ausländisches gesetz das verbietet. und so nebenbei weiß doch der kroate gar nicht was der unterschied zwischen dienstflagge und bundesflagge ist und wofür die gut ist.

ach ja @uwe:
das mit dem sesselpfurzer hat mir sehr gefallen und auch ich hätte es grinsend bezahlt :mrgreen: :-i
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Re: Flaggenführung und Wimpelfragen

Beitrag von Edwin » Montag 21. April 2008, 22:52

Jetzt ist ja diesbezüglich so ziemlich alles besprochen worden und daher stellt sich für mich die neue Frage - muß die Nationalflagge abends eingeholt werden? :ahnung: :mrgreen:

L.G.

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