Seerecht -> Frage
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Seerecht -> Frage
Hallo Zusammen,
Wie ist das nun?
Ich bin in Seenot und ein anderes Boot ist bereit mich abzuschleppen
Soll ich ihm nun meine Leine zuwerfen
(Ihm also eigentlich mein Schiff übergeben)
Oder seine Leine entgegen nehmen?
-> um natürlich mein Boot nicht zu verlieren!!!
Danke für jegliche Info,
Taurus
Wie ist das nun?
Ich bin in Seenot und ein anderes Boot ist bereit mich abzuschleppen
Soll ich ihm nun meine Leine zuwerfen
(Ihm also eigentlich mein Schiff übergeben)
Oder seine Leine entgegen nehmen?
-> um natürlich mein Boot nicht zu verlieren!!!
Danke für jegliche Info,
Taurus
- Willi
- Moderator
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- Registriert: Montag 29. März 2004, 16:39
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Seerecht
Das ist eine Frage was dir die Rettung wert ist.
Warum solltest du im Bergungsfall deine Schleppleine übergeben ?
Die Übernahme der Schleppleine galt traditionell als Aufgabe des Schiffs, der Bergelohn steigt dann über ein Vielfaches des
Bergeaufwands, der ja immer zu bezahlen ist.
Beim Abschleppen sollte - wenn möglich - auch ein Teil der Crew an Bord bleiben und die Arbeiten selbst erledigen.
Aber ich glaube die Seeräuberzeiten sind schon vorbei und das ist nicht mehr so heikel
Liebe Grüße
Willi
Warum solltest du im Bergungsfall deine Schleppleine übergeben ?
Die Übernahme der Schleppleine galt traditionell als Aufgabe des Schiffs, der Bergelohn steigt dann über ein Vielfaches des
Bergeaufwands, der ja immer zu bezahlen ist.
Beim Abschleppen sollte - wenn möglich - auch ein Teil der Crew an Bord bleiben und die Arbeiten selbst erledigen.
Aber ich glaube die Seeräuberzeiten sind schon vorbei und das ist nicht mehr so heikel
Liebe Grüße
Willi
- Edwin
- Admiral
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- Registriert: Donnerstag 18. März 2004, 19:16
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Re: Seerecht -> Frage
Hallo Taurus!Taurus hat geschrieben:Soll ich ihm nun meine Leine zuwerfen
(Ihm also eigentlich mein Schiff übergeben)
Oder seine Leine entgegen nehmen?
Wie Willi schon richtig angemerkt hat, sollte man den "Abschlepper" dazu bringen, dass er Deine Leine annimmt!
In der christlichen Seefahrt konnte der Bergelohn sogar den gesamten Schiffswert inkl. Ladung betragen, was heute
nicht mehr so einfach ist - aber Vorsicht ist dennoch geboten und es sollte vor dem Abschleppen der entsprechende
Lohn vereinbart werden!
Man hört auch immer wieder von "Profi-Abschleppern", die eigentlich nur darauf warten, dass sie jemanden "helfen"
können - das kann u.U. teuer werden.
Bei einer Charteryacht sollte auch der Vermieter gefragt werden, ob ihm eine Bergung durch Dritte recht ist oder ob er
selbst in der Lage ist, das Schiff abzuholen! (natürlich nur dann, wenn nicht Gefahr in Verzug ist!)
Wichtig ist also Besonnenheit walten zu lassen - am besten so, dass man erst gar nicht in Seenot gerät!
Ich hoffe, Du wirst die genannten Tipps (außer den letzten) nie wirklich brauchen!
Liebe Grüße
Edwin
...---...
- Willi
- Moderator
- Beiträge: 1461
- Registriert: Montag 29. März 2004, 16:39
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Am einfachsten ist das dadurch zu erkären, dass alles was "herrenlos" im Meer treibt von dir in Besitz genommen werden kann. z. B du findest ein herrenloses Schiff und nimmst es an deine Schleppleine schon hast du das Eigentumsrecht oder das Recht auf den Wert von Schiff und Ladung erworben.
Achtung das Lösen von Festmachern an Schiffen oder einem Poller ist nicht gerne gesehen
Willi
Achtung das Lösen von Festmachern an Schiffen oder einem Poller ist nicht gerne gesehen
Willi
- liveaboarder
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- Registriert: Sonntag 2. Mai 2004, 13:51
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Re: Seerecht -> Frage
sofern es sich beim "anderen boot" um ein sportboot handelt, wirst du mit einer kiste bier davonkommen. unter sportsfreunden ist es nicht üblich, über bergelohn zu sprechen.Taurus hat geschrieben:.....Ich bin in Seenot und ein anderes Boot ist bereit mich abzuschleppen .....
- - - liveaboarder - - -
Re: Seerecht -> Frage
stimmt, ich käme gar nicht auf die idee bei jemanden abzukassieren.liveaboarder hat geschrieben:sofern es sich beim "anderen boot" um ein sportboot handelt, wirst du mit einer kiste bier davonkommen. unter sportsfreunden ist es nicht üblich, über bergelohn zu sprechen.
hatte allerdings schon mal jemand im schlepp (mit meiner leine), dessen motor nach etwa 2 meilen urplötzlich wieder ging.
(vielleicht habe ich ihn ja angeschleppt )
der gute mann hat dann ganz einfach die leine gelöst und ist wortlos verschwunden
vielleicht hat ihm ja auch mein kurs nicht gepasst...
Re: Seerecht -> Frage
Taurus hat geschrieben:Hallo Zusammen,
Wie ist das nun?
Ich bin in Seenot und ein anderes Boot ist bereit mich abzuschleppen
Soll ich ihm nun meine Leine zuwerfen
(Ihm also eigentlich mein Schiff übergeben)
Oder seine Leine entgegen nehmen?
-> um natürlich mein Boot nicht zu verlieren!!!
Danke für jegliche Info,
Taurus
Hallo,
Dir geht es offensichtlich wirklich um Information und nicht um Cockpit-Meinungen, deshalb sollte man sich nicht an Leute aus dem Badeteich Adria wenden um so knifflige Fragen beantwortet zu bekommen.
Die folgenden Zeilen habe ich (quasi als Kostprobe) aus dem Internet.
Die Krux mit der Hilfe auf See
Ueber das Vorgehen, die rechtliche Situation und die finanziellen Konsequenzen bei Hilfeleistung oder Bergung auf See besteht bei vielen Skippern Unsicherheit. Falsches Verhalten kann aber teuer werden!
Eines ist beruhigend: Das "Internationale Uebereinkommen von 1989 über Bergung" enthält detaillierte Bestimmungen über das Vorgehen bei Bergungsmassnahmen sowie Kriterien für die Festsetzung des Bergelohns. Wer diese kennt, braucht sich nicht ungebührlich unter Druck setzen zu lassen und im voraus jede beliebige vom Berger geforderte Summe zu akzeptieren. Das Abkommen fasst zur Straffung des Textes die Begriffe "Hilfeleistung" und "Bergung" zu "Bergungsmassnahmen" zusammen. Dies ändert aber nichts daran, dass sehr wohl ein Unterschied zwischen Hilfeleistung und Bergung gemacht wird.
Mein Rat: mit dem Suchbegriff "LLoyds open form" ein Suchmaschine starten. Dort finden sich viele seriöse und sachliche Antworten
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