Aus für das Küstenpatent im „Vorbeifahren“!
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- Edwin
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Aus für das Küstenpatent im „Vorbeifahren“!
Seit März 2005 ist es nicht mehr möglich, das kroatische Küstenpatent quasi im Vorbeifahren zu machen – also nur mit Heimstudium und dann bei der Fahrt in den Urlaub die Prüfung zu absolvieren!
Die Prüfung kann zwar gemacht werden, das Patent wird allerdings nicht mehr (so wie früher) gleich vom Hafenamt ausgestellt, sondern vom Ministerium in Zagreb! D.h. es vergehen einige Wochen, bis man sein Patent tatsächlich in Händen hat! Der Ausweis wird nach Ausstellung durch das Ministerium an das jeweilige Hafenamt gesandt, von wo es dann abgeholt werden kann!
Also Vorsicht bei allzu kurzen Planungen was die Prüfung und einen ev. anstehenden Törn/Urlaub betrifft!
L.G.
Edwin
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Die Prüfung kann zwar gemacht werden, das Patent wird allerdings nicht mehr (so wie früher) gleich vom Hafenamt ausgestellt, sondern vom Ministerium in Zagreb! D.h. es vergehen einige Wochen, bis man sein Patent tatsächlich in Händen hat! Der Ausweis wird nach Ausstellung durch das Ministerium an das jeweilige Hafenamt gesandt, von wo es dann abgeholt werden kann!
Also Vorsicht bei allzu kurzen Planungen was die Prüfung und einen ev. anstehenden Törn/Urlaub betrifft!
L.G.
Edwin
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- Willi
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Ich kann noch nichts 100%iges sagen aber das Format bleibt gleich. das Bild wird vermutlich ein gescanntes sein. Mehr so bald es bekannt istHelmut B hat geschrieben:Die neuen Ausweise sollen ja anders aussehen als die jetztigen, weiß man schon wie die Dinger ausschauen und ob man die alten auf die neuen umschreiben lassen muß?
Liebe Grüße
Willi
Willi
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Hallo Andi!schlitzi hat geschrieben:Hallo Edwin
schon lange nicht mehr gesehen
... wenn dann die Patente wieder im Hafenamt sind, nimmst du die dann mit und versendest, oder holt man sich die dort persönlich ab ?
gruß
andi
Du kannst gerne wieder mit mir mitfahren, um die Patente Deiner Family persönlich abzuholen - vielleicht haben wir dann auch mehr Zeit für ein Pläuschchen!
Aber selbstverständlich sende ich jedem der Teilnehmer sein Patent zu, wenn er/sie nicht nochmal nach Rijeka fahren möchte!
L.G.
Edwin
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- Edwin
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Und wieder eine Änderung!
Die Patente werden nun wieder von den Hafenämtern ausgestellt - die Scheine sehen nur unwesentlich anders als die anderen (alten) aus, die bei den alten Scheinen gültige Beschränkung auf max. 15GT ist gefallen, jetzt ist der Schein bis 20GT gültig!
Die alten Scheine (vor März 2005) behalten weiterhin ihre Gültigkeit und müssen nicht umgeschrieben werden!
Wenn neuerlich Änderungen kommen, werden sie freilich wieder an dieser Stelle veröffentlicht!
L.G.
Edwin
Die Patente werden nun wieder von den Hafenämtern ausgestellt - die Scheine sehen nur unwesentlich anders als die anderen (alten) aus, die bei den alten Scheinen gültige Beschränkung auf max. 15GT ist gefallen, jetzt ist der Schein bis 20GT gültig!
Die alten Scheine (vor März 2005) behalten weiterhin ihre Gültigkeit und müssen nicht umgeschrieben werden!
Wenn neuerlich Änderungen kommen, werden sie freilich wieder an dieser Stelle veröffentlicht!
L.G.
Edwin
Wahrscheinlich die 1000ste Frage dazu
Hallo
wenn die alten Scheine (vor März 2005) nicht umgeschrieben werden muessen stellt sich die Frage:
Können die umgeschrieben werden ?
Wenn ja, macht das Sinn und weiss irgendwer wo, wie und zu welchen Bedingungen/Kosten.
Ich hab mir folgenden link durchgelesen (keine Ahnung, ob das so korrekt ist): http://www.8ung.at/patente/patentinfo.htm
Aus dem und o.a. Info ergibt sich der Schluss:
alter Schein : 12 m UND 15 GT dürfen nicht überschritten werden
neuer Schein: 12 m (?) ODER 20 GT (?) dürfen nicht überschritten werden
Wenn dem so, macht das Umschreiben nicht Sinn - oder weiss da wer mehr?
wenn die alten Scheine (vor März 2005) nicht umgeschrieben werden muessen stellt sich die Frage:
Können die umgeschrieben werden ?
Wenn ja, macht das Sinn und weiss irgendwer wo, wie und zu welchen Bedingungen/Kosten.
Ich hab mir folgenden link durchgelesen (keine Ahnung, ob das so korrekt ist): http://www.8ung.at/patente/patentinfo.htm
Aus dem und o.a. Info ergibt sich der Schluss:
alter Schein : 12 m UND 15 GT dürfen nicht überschritten werden
neuer Schein: 12 m (?) ODER 20 GT (?) dürfen nicht überschritten werden
Wenn dem so, macht das Umschreiben nicht Sinn - oder weiss da wer mehr?
- Edwin
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Hallo mhoe - herzlich Willkommen im Forum!
Die alten Scheine werden nicht umgeschrieben - wenn Du z.B. ein Duplikat brauchst (weil den Schein verloren), bekommst Du (derzeit*) auch wieder einen "alten" Schein ausgestellt!
Die Infos in dem von Dir angegebenen Link stimmen nicht ganz - die Scheine sind nicht im Scheckkartenformat mit eingescanntem Bild (es war mal die Rede davon) und die Größe ist nun nur auf die Verdrängung beschränkt und zwar mit 20GT!
Hier ein Muster der neuen Patente:
* "derzeit" deswegen, weil sich in HR momentan immer wieder was neues ergibt!
L.G.
Edwin
...---...
Die alten Scheine werden nicht umgeschrieben - wenn Du z.B. ein Duplikat brauchst (weil den Schein verloren), bekommst Du (derzeit*) auch wieder einen "alten" Schein ausgestellt!
Die Infos in dem von Dir angegebenen Link stimmen nicht ganz - die Scheine sind nicht im Scheckkartenformat mit eingescanntem Bild (es war mal die Rede davon) und die Größe ist nun nur auf die Verdrängung beschränkt und zwar mit 20GT!
Hier ein Muster der neuen Patente:
* "derzeit" deswegen, weil sich in HR momentan immer wieder was neues ergibt!
L.G.
Edwin
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- Cpt. Honey
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Jetzt bin ich auch noch in diesem Forum ...
@Patent: mir ist noch nie aufgefallen dass mein cropatent irgendeine beschränkung hat - weder länge noch gewicht... ausgenommen "plesure Craft" also nur zum vergnügen und nicht beruflich... wie ist denn das wirklich? bin ich jetzt mit der Bav. 44 ohne führerschein unterwegs gewesen?
@Patent: mir ist noch nie aufgefallen dass mein cropatent irgendeine beschränkung hat - weder länge noch gewicht... ausgenommen "plesure Craft" also nur zum vergnügen und nicht beruflich... wie ist denn das wirklich? bin ich jetzt mit der Bav. 44 ohne führerschein unterwegs gewesen?
Ahoi aus Graz,
Cpt. Honey
Uwe
___/)___/)___
Ein Schiff sagt: beschütze du mich vor zuwenig segelfläche und ich beschütze dich vor unmanövrierbarkeit!
Cpt. Honey
Uwe
___/)___/)___
Ein Schiff sagt: beschütze du mich vor zuwenig segelfläche und ich beschütze dich vor unmanövrierbarkeit!
- Edwin
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Hallo Honey!Cpt. Honey hat geschrieben:Jetzt bin ich auch noch in diesem Forum ...
@Patent: mir ist noch nie aufgefallen dass mein cropatent irgendeine beschränkung hat - weder länge noch gewicht... ausgenommen "plesure Craft" also nur zum vergnügen und nicht beruflich... wie ist denn das wirklich? bin ich jetzt mit der Bav. 44 ohne führerschein unterwegs gewesen?
Freut mich, dass Du nun auch in unserem Forum registriert bist!
Bei den alten Patenten ist auf den Scheinen selbst nichts vermerkt, es gibt aber eine eigentliche Beschränkung auf entweder 12m od. 15BRT. Eine BAV 44 oder auch etwas größer ist kein Problem! (Anm.: die BRT haben nicht direkt mit dem Schiffsgewicht zu tun - es ist die Verdrängung im Wasser und die ist wiederum bauartbedingt)
Beispiel Sunbeam 42: ca. 12,6 t (lt. Werftangabe)
Beispiel Sunbeam 53: ca. 16,5 t (lt. Werftangabe)
Kontrolliert oder gekümmert hat die Beschränkung aber bis jetzt niemand - weder die Charterfirmen noch die Behörden.
L.G.
Edwin
...---...
Kontrolliert oder gekümmert hat die Beschränkung niemand
Hallo Edwin,
Als auch jahrelang (schadenfrei) in CRo Fahrender gebe ich dir recht, es hat niemanden wirklich interessiert. Mal sehen, wie es heuer wird.
Ich sehe das jedoch auch immer im Zusammenhang mit der versicherungstechn. Abwicklung eines mögl. Schadenfalles. Da ich als Österreicher mich ja nur an die Bestimmungen des Ziellandes halten muss (CRO = Cro-Schein) muss dieser wenigstens auch gültig sein. Wenn ich zwar vom Vercharterer ein Boot bekomme, dass off-limits meines alten Cro Scheines ist, bin ich mir ziemlich sicher, dass im Schadensfalle jede Versicherung, und ich bin überzeugt, die sind so schlau, versuchen wird, den Schaden an mir zu regressieren. Und dass eine Skip.Haftpflicht bei Schäden an Dritten ebenso reagiert, glaube ich auch.
D.h. man sollte schon wissen, ob man sein Boot vom Vercharterer off-limits bekommt und betreibt und sich des finanz. Risiko (trotz Kasko/Haftpflicht etc.) bewusst sein !
Als auch jahrelang (schadenfrei) in CRo Fahrender gebe ich dir recht, es hat niemanden wirklich interessiert. Mal sehen, wie es heuer wird.
Ich sehe das jedoch auch immer im Zusammenhang mit der versicherungstechn. Abwicklung eines mögl. Schadenfalles. Da ich als Österreicher mich ja nur an die Bestimmungen des Ziellandes halten muss (CRO = Cro-Schein) muss dieser wenigstens auch gültig sein. Wenn ich zwar vom Vercharterer ein Boot bekomme, dass off-limits meines alten Cro Scheines ist, bin ich mir ziemlich sicher, dass im Schadensfalle jede Versicherung, und ich bin überzeugt, die sind so schlau, versuchen wird, den Schaden an mir zu regressieren. Und dass eine Skip.Haftpflicht bei Schäden an Dritten ebenso reagiert, glaube ich auch.
D.h. man sollte schon wissen, ob man sein Boot vom Vercharterer off-limits bekommt und betreibt und sich des finanz. Risiko (trotz Kasko/Haftpflicht etc.) bewusst sein !
- maci
- Skipper
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Es heisst doch immer, dass der kroatische Schein nirgends gilt (z.B Italien)?
Nun lese ich hier aber anders.
Oder ich verstehe es falsch.
Ich bin neu hier. Ich bin auch ein Neuling beim Segeln am Meer.
Ich habe bisher den A-Schein. Nun stellt sich die Frage soll ich den B2 machen oder den kroatischen Schein.
Ist für mich interressant durch den Zeiteinsatz, der ja für den B2 nicht unerheblich ist.
Praxis will ich erlernen durch viel Segeln am Meer.
Auch die Navigation lässt sich hier durch viel Praxis erlernen.
Nun lese ich hier aber anders.
Oder ich verstehe es falsch.
Ich bin neu hier. Ich bin auch ein Neuling beim Segeln am Meer.
Ich habe bisher den A-Schein. Nun stellt sich die Frage soll ich den B2 machen oder den kroatischen Schein.
Ist für mich interressant durch den Zeiteinsatz, der ja für den B2 nicht unerheblich ist.
Praxis will ich erlernen durch viel Segeln am Meer.
Auch die Navigation lässt sich hier durch viel Praxis erlernen.
- Willi
- Moderator
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Hallo Maci!
Zu deiner Frage kann ich dir den sehr guten Beitrag von Archimedes http://www.sailornet.co.at/phpbb/viewto ... light=#324 empfehlen, dem ich nichts hinzufügen kann als: Wenn die Ausbildung schnell sein soll und du dir darüber im Klaren bist, dass es eine Ausbildung ohne Praxis ist mach das CRO Patent. Wenn du viel Geld und Zeit investieren möchtest aber alles von null weg lernen möchtest mach den FB2
Zu deiner Frage kann ich dir den sehr guten Beitrag von Archimedes http://www.sailornet.co.at/phpbb/viewto ... light=#324 empfehlen, dem ich nichts hinzufügen kann als: Wenn die Ausbildung schnell sein soll und du dir darüber im Klaren bist, dass es eine Ausbildung ohne Praxis ist mach das CRO Patent. Wenn du viel Geld und Zeit investieren möchtest aber alles von null weg lernen möchtest mach den FB2
Liebe Grüße
Willi
Willi
- Edwin
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@mhoe
Mit 15BRT bekommt man schon ein recht "dickes" Schiff, je nach Bauart um die 50 Fuß sind drinnen - was viel größeres bekommt man nur bei den wenigsten Vercharterern bareboat!
Man kann bei den Vercharterern auch davon ausgehen, dass sie Ihre Schiffe entsprechend versichert haben, da diese im Schadensfalle den Schaden ja auch abgedeckt bekommen wollen - was nützt es, wenn man den Skipper vielleicht belangen kann, aber den Vercharterer die Schuld trifft, dass er das Schiff an diesen überhaupt vermietet hat...
Letztlich muss auch noch der Hafenkapitän seinen Sanktus geben, da er vor dem Auslaufen noch die Crewliste abstempelt und das Patent sehen möchte!
Die Erfahrung hat gezeigt, dass sich die Versicherungen großteils recht kulant verhalten, was kleinere "normale" Schäden betrifft. Dies liegt u.a. auch daran, dass es keine internationalen Abkommen in Sachen Bootsführerscheine gibt. (als österr. Staatsbürger braucht man vom (österr. Gesetz her) eigentlich gar keinen Schein, um die Weltmeere befahren zu dürfen) Bei grober Fahrlässigkeit schaut die Sache freilich anders aus - da ist es aber auch egal, welchen Schein man sein eigen nennt!
@maci
Da es wie erwähnt keine internationalen Abkommen bezüglich Bootsführerscheine gibt, kann man sich auch nicht auf internationale Gültigkeit berufen - in der Regel ist es aber so, dass alle amtlichen Bootsscheine von den Uferstaaten untereinander anerkannt und akzeptiert werden - so auch das kroatische, das ein amtliches, vom Staat Kroatien ausgestelltes, Dokument ist!
Da es aber letztlich immer eine Frage der Versicherung ist, sollte man beim Charter im Zweifelsfalle beim Vermieter nachfragen, ob der Schein für ihn O.K. ist! (dies sollte aber bei jedem Schein gemacht werden, egal welcher Herkunft er ist)
Ob österr. FB2 oder das kroatische Küstenpatent ist mehr oder weniger eine Glaubensfrage - möchte man die sehr intensive und natürlich auch zeit- und kostenaufwändige Ausbildung vom ÖSV auf sich nehmen, lernt man das Segeln von der Picke auf. Das kroatische Patent ist halt der einfachere und kostengünstigere Weg - das Sammeln von Praxis mit einem erfahrenen Skipper kann gleich mit Urlaub verbunden werden, was wahrscheinlich die angenehmere Variante ist. (ich kenne auch viele, die mal mit dem kroatischen Patent angefangen haben um mal auf den Geschmack zu kommen und dann in weiterer Folge den FB2 gemacht haben, um ihr Wissen zu vertiefen)
Ein weiterer Vorteil beim KRO-Patent ist auch, dass man damit ebenso Motoryachten führen darf und, dass es auch die UKW-Seesprechfunkberechtigung für KRO beinhaltet, welche seit etwa 1997 in Kroatien Pflicht ist für Charteryachten! (es muss eine Person an Bord sein, die eine Seefunklizenz hat)
L.G.
Edwin
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Mit 15BRT bekommt man schon ein recht "dickes" Schiff, je nach Bauart um die 50 Fuß sind drinnen - was viel größeres bekommt man nur bei den wenigsten Vercharterern bareboat!
Man kann bei den Vercharterern auch davon ausgehen, dass sie Ihre Schiffe entsprechend versichert haben, da diese im Schadensfalle den Schaden ja auch abgedeckt bekommen wollen - was nützt es, wenn man den Skipper vielleicht belangen kann, aber den Vercharterer die Schuld trifft, dass er das Schiff an diesen überhaupt vermietet hat...
Letztlich muss auch noch der Hafenkapitän seinen Sanktus geben, da er vor dem Auslaufen noch die Crewliste abstempelt und das Patent sehen möchte!
Die Erfahrung hat gezeigt, dass sich die Versicherungen großteils recht kulant verhalten, was kleinere "normale" Schäden betrifft. Dies liegt u.a. auch daran, dass es keine internationalen Abkommen in Sachen Bootsführerscheine gibt. (als österr. Staatsbürger braucht man vom (österr. Gesetz her) eigentlich gar keinen Schein, um die Weltmeere befahren zu dürfen) Bei grober Fahrlässigkeit schaut die Sache freilich anders aus - da ist es aber auch egal, welchen Schein man sein eigen nennt!
@maci
Da es wie erwähnt keine internationalen Abkommen bezüglich Bootsführerscheine gibt, kann man sich auch nicht auf internationale Gültigkeit berufen - in der Regel ist es aber so, dass alle amtlichen Bootsscheine von den Uferstaaten untereinander anerkannt und akzeptiert werden - so auch das kroatische, das ein amtliches, vom Staat Kroatien ausgestelltes, Dokument ist!
Da es aber letztlich immer eine Frage der Versicherung ist, sollte man beim Charter im Zweifelsfalle beim Vermieter nachfragen, ob der Schein für ihn O.K. ist! (dies sollte aber bei jedem Schein gemacht werden, egal welcher Herkunft er ist)
Ob österr. FB2 oder das kroatische Küstenpatent ist mehr oder weniger eine Glaubensfrage - möchte man die sehr intensive und natürlich auch zeit- und kostenaufwändige Ausbildung vom ÖSV auf sich nehmen, lernt man das Segeln von der Picke auf. Das kroatische Patent ist halt der einfachere und kostengünstigere Weg - das Sammeln von Praxis mit einem erfahrenen Skipper kann gleich mit Urlaub verbunden werden, was wahrscheinlich die angenehmere Variante ist. (ich kenne auch viele, die mal mit dem kroatischen Patent angefangen haben um mal auf den Geschmack zu kommen und dann in weiterer Folge den FB2 gemacht haben, um ihr Wissen zu vertiefen)
Ein weiterer Vorteil beim KRO-Patent ist auch, dass man damit ebenso Motoryachten führen darf und, dass es auch die UKW-Seesprechfunkberechtigung für KRO beinhaltet, welche seit etwa 1997 in Kroatien Pflicht ist für Charteryachten! (es muss eine Person an Bord sein, die eine Seefunklizenz hat)
L.G.
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- Hiermann
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kleiner erfahrungsbericht meinerseits:
für mich gilt als oberstes gebot - vorsicht!!! aber lernen kann ich das alles (sowohl binnen- als auch meersegeln) nur wenn ich es mache. die voraussetzungen fürs segeln hast du ja, weil du den a-schein hast.
die zusammensetzung schaut bei mir ganz genauso aus. ich hab zuerst den a-schein gemacht. sammelte dann erfahrung beim segeln auf österreichischen binnenrevieren, vorwiegend neusiedlersee - aber auch ein wenig am plattensee. da tastete ich mich in langsamen schritten an größere yachten heran. danach machte ich das CRO-patent. machte aber ein skippertraining bzw. trainierte mit einem erfahrenen freund und skipper in der adria. d.h. für mich die zusammensetzung mit dem a-schein, generelle segelerfahrung und training in der adria sollten schon passen.
aber bitte vernunft, vernunft und nochmals vernunft.
ich denke, der grund, warum es so viele cro-patent-gegner gibt, liegt darin, daß es eben viele unvernünftige leute gibt, welche im vorbeifahren das patent machen und danach, völlig unerfahren, eine 40fuß yacht oder größer chartern und diese noch mit einer völlig unerfahrenen crew durch die gewässer bewegen. das ist unvernünftig, gefährlich und fahrlässig - natürlich bin auch auch ein gegner davon. wenn man es jedoch mit einer gehörigen protion vernunft und respekt angeht, dann wirds schon klappen.
übrigens: ich weiß nicht woher du bist, bzw. wo du wohnst, wenn du jedoch in österreich noch ein wenig binnensegeln willst, dann laß es mich wissen, vielleicht kann ich dich ja dabei in irgendeiner form unterstützen. im forum gibts eine eigen rubrik "Binnensegeln", da kannst alles mal reinstellen, was du so willst, oder einfach eine pn an mich.
für mich gilt als oberstes gebot - vorsicht!!! aber lernen kann ich das alles (sowohl binnen- als auch meersegeln) nur wenn ich es mache. die voraussetzungen fürs segeln hast du ja, weil du den a-schein hast.
die zusammensetzung schaut bei mir ganz genauso aus. ich hab zuerst den a-schein gemacht. sammelte dann erfahrung beim segeln auf österreichischen binnenrevieren, vorwiegend neusiedlersee - aber auch ein wenig am plattensee. da tastete ich mich in langsamen schritten an größere yachten heran. danach machte ich das CRO-patent. machte aber ein skippertraining bzw. trainierte mit einem erfahrenen freund und skipper in der adria. d.h. für mich die zusammensetzung mit dem a-schein, generelle segelerfahrung und training in der adria sollten schon passen.
aber bitte vernunft, vernunft und nochmals vernunft.
ich denke, der grund, warum es so viele cro-patent-gegner gibt, liegt darin, daß es eben viele unvernünftige leute gibt, welche im vorbeifahren das patent machen und danach, völlig unerfahren, eine 40fuß yacht oder größer chartern und diese noch mit einer völlig unerfahrenen crew durch die gewässer bewegen. das ist unvernünftig, gefährlich und fahrlässig - natürlich bin auch auch ein gegner davon. wenn man es jedoch mit einer gehörigen protion vernunft und respekt angeht, dann wirds schon klappen.
übrigens: ich weiß nicht woher du bist, bzw. wo du wohnst, wenn du jedoch in österreich noch ein wenig binnensegeln willst, dann laß es mich wissen, vielleicht kann ich dich ja dabei in irgendeiner form unterstützen. im forum gibts eine eigen rubrik "Binnensegeln", da kannst alles mal reinstellen, was du so willst, oder einfach eine pn an mich.
Nicht woher der Wind weht, sondern wie man die Segel setzt - darauf kommt es an!
Liebe Grüße
Tom
www.Segeltraum.at
Liebe Grüße
Tom
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Hallo Edwin,
Hier muß etwas korrigiert werden. Ich habe zwar überhaupt keine Ahnung von kroatischen Segel- oder Bootsführerscheinen, dafür weiß ich aber, was eine Registertonne ist.
Die Registertonne ist ein Raummaß und trotz ihrer Bezeichnung keine Massenangabe. Eine Registertonne ist gleich 100 englischen Kubikfuß und entspricht einem Volumen von ungefähr 2,83 m³.
Der Ausdruck Tonne wurde gefunden als man die Schiffe so vermass, dass man errechnete, wieviel "Tonnen" Heringsfässer auf dem Schiff Platz fanden. Verschiedene Hafenstädte benutzten dabei unterschiedlich große Maße, so daß die Angabe des Referenzmaßes, z. B. der von Lübeck definierten "Lübschen Tonne", notwendig war. Parallel wurden auch Tragfähigkeitsangaben in "Lasten" verwendet.
Die Ermittlung von Schiffsgrößen aufgrund einheitlicher Standards war notwendig geworden, als man begann die Schiffe mit tonnage dues oder auch Hafenabgaben zu belasten um damit die Unkosten die ein Hafen hatte zu bezahlen. Es wurden damit die Kosten für die Leuchtfeuer, das ausbaggern der Fahrinne etc. bezahlt. Man sprachn dann von GRT Gross Registered Tons und NRT Net Registered Tons. In Abzug gebracht wurden alle Räume, die zu Fortbewegung des Schiffes und Unterkunft der Besatzung dienten.
Die Angabe in BRT (Bruttoregistertonnen) umfasst das ganze Schiff. Es sind die Räume:
zwischen Vermessungs- und Oberdeck,
unter dem Vermessungsdeck (Unterdeckraumgehalt),
Inhalt der Luken über Deck,
Inhalt der Aufbauten.
Die Angabe in NRT (Nettoregistertonnen) errechnet sich folgendermaßen:
BRT minus
Besatzungsunterkünfte,
Kommandobrücke,
Maschinen- und Heizräume,
Brennstoffbunker,
Wasserballasttanks,
Pumpenräume,
Provianträume,
Werkstätten und Vorratsräume.
Eine große Anzahl von Schiffsgebühren errechnen sich nach den NRT, wie z. B. Hafengebühren, Kanaldurchfahrtsgebühren oder Lotsengebühren.
Bis 1969 waren Bruttoregistertonnen (BRT) und Nettoregistertonnen (NRT) in Verwendung, heute wird der Raumgehalt eines Schiffes in Bruttoraumzahl (BRZ) und Nettoraumzahl (NRZ) berechnet, die dimensionslose Zahlen sind. Nach der BRZ berechnen sich u. a. die Gebühren für Hafen, Kanal, Schleuse und Lotsen.
Bezogen auf die vorweg diskutierten Fragen bedeutet das:
Die Fahrerlaubnis gilt für Schiffe mit einem umbauten Raum von maximal 15 x 2,83m³=42,45m³.
Im Zeitalter der EU ist das natürlich eine Berechnung bezogen auf eine Maßeinheit, auf die sich heute schon kaum einer erinnern kann. Aber so ist es nun einmal, Tradition ist und bleibt Tradition; und unter Seefahrern
sowieso!
Gruß Euer
Hier muß etwas korrigiert werden. Ich habe zwar überhaupt keine Ahnung von kroatischen Segel- oder Bootsführerscheinen, dafür weiß ich aber, was eine Registertonne ist.
Die Registertonne ist ein Raummaß und trotz ihrer Bezeichnung keine Massenangabe. Eine Registertonne ist gleich 100 englischen Kubikfuß und entspricht einem Volumen von ungefähr 2,83 m³.
Der Ausdruck Tonne wurde gefunden als man die Schiffe so vermass, dass man errechnete, wieviel "Tonnen" Heringsfässer auf dem Schiff Platz fanden. Verschiedene Hafenstädte benutzten dabei unterschiedlich große Maße, so daß die Angabe des Referenzmaßes, z. B. der von Lübeck definierten "Lübschen Tonne", notwendig war. Parallel wurden auch Tragfähigkeitsangaben in "Lasten" verwendet.
Die Ermittlung von Schiffsgrößen aufgrund einheitlicher Standards war notwendig geworden, als man begann die Schiffe mit tonnage dues oder auch Hafenabgaben zu belasten um damit die Unkosten die ein Hafen hatte zu bezahlen. Es wurden damit die Kosten für die Leuchtfeuer, das ausbaggern der Fahrinne etc. bezahlt. Man sprachn dann von GRT Gross Registered Tons und NRT Net Registered Tons. In Abzug gebracht wurden alle Räume, die zu Fortbewegung des Schiffes und Unterkunft der Besatzung dienten.
Die Angabe in BRT (Bruttoregistertonnen) umfasst das ganze Schiff. Es sind die Räume:
zwischen Vermessungs- und Oberdeck,
unter dem Vermessungsdeck (Unterdeckraumgehalt),
Inhalt der Luken über Deck,
Inhalt der Aufbauten.
Die Angabe in NRT (Nettoregistertonnen) errechnet sich folgendermaßen:
BRT minus
Besatzungsunterkünfte,
Kommandobrücke,
Maschinen- und Heizräume,
Brennstoffbunker,
Wasserballasttanks,
Pumpenräume,
Provianträume,
Werkstätten und Vorratsräume.
Eine große Anzahl von Schiffsgebühren errechnen sich nach den NRT, wie z. B. Hafengebühren, Kanaldurchfahrtsgebühren oder Lotsengebühren.
Bis 1969 waren Bruttoregistertonnen (BRT) und Nettoregistertonnen (NRT) in Verwendung, heute wird der Raumgehalt eines Schiffes in Bruttoraumzahl (BRZ) und Nettoraumzahl (NRZ) berechnet, die dimensionslose Zahlen sind. Nach der BRZ berechnen sich u. a. die Gebühren für Hafen, Kanal, Schleuse und Lotsen.
Bezogen auf die vorweg diskutierten Fragen bedeutet das:
Die Fahrerlaubnis gilt für Schiffe mit einem umbauten Raum von maximal 15 x 2,83m³=42,45m³.
Im Zeitalter der EU ist das natürlich eine Berechnung bezogen auf eine Maßeinheit, auf die sich heute schon kaum einer erinnern kann. Aber so ist es nun einmal, Tradition ist und bleibt Tradition; und unter Seefahrern
sowieso!
Gruß Euer
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