Hallo allerseits !!
Behördenwillkur oder korrektes Vorgehen:
Mir wurde vorige Woche vom Hafenamt in OMIS die Ausstellung einer Vignette verweigert, da mein Schlauchboot (Länge 3,6m mit AuBo-Motor) kein Kennzeichen trägt.
Als ich dem Beamten die Bestätigung vom Vorjahr aus PULA vorgelegt habe, wurde er sogar unwirsch und sagte: "This is not correct, I can do nothing for you".
Ich bin dann einfach weiter nach MAKARSKA gefahren und dort war die Sache in 5 Minuten positiv erledigt.
Dazu meine Fragen:
Ist für ein 3,6m-Schlauchboot ein Kennzeichen nötig oder wollte sich der Beamte mittels Schmiergeld ein paar Kuna dazuverdienen ??
Wer von Euch hat noch solche Erfahrungen (wo?) oder ist es ohnehin üblich, dass man dem Beamten ein paar Scheinchen dazulegt ??
Vielen Dank,
Rolando
Verweigerung der Vignette
Moderatoren: bachris, Willi, gima10
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- Edwin
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Re: Verweigerung der Vignette
Hallo Rolando!
Als Behördenwillkür würde ich die Sache nicht sehen, da nunmal eine Zulassung vorhanden sein muss! Hier ein Auszug aus dem Infoblatt für Nautiker:
Leider werden diese Dinge sehr oft sogar regional unterschiedlich gehandhabt, wie Du es ja in Makarska selbst erlebt hast! Der Hafenkapo von Omis hat aber "nur" nach den Verordnungen seines Landes gehandelt. (wenn ich mich richtig erinnere, hat es da kürzlich mal einen Unfall gegeben, wobei der Bootsführer keinen FS gehabt hat oder sowas ähnliches - möglicherweise hat der Hafenkapo in Omis deswegen Schwierigkeiten bekommen und handelt nun halt streng nach Gesetz)
Ob Schmiergeld etwas hilft oder nicht, ist so eine Sache - ich kenne etliche Hafenkapitäne, die für sowas nicht empfänglich sind! (wenn Du an so einen geratest, kann das schnell auch mal ins Auge gehen)
Meine Empfehlung daher - besorge Dir eine Zulassung für Dein Boot, dann bist Du auf jeden Fall auf der sicheren Seite und Du kannst Dir die "Maut" für die Kapos sparen!
L.G.
Edwin
Als Behördenwillkür würde ich die Sache nicht sehen, da nunmal eine Zulassung vorhanden sein muss! Hier ein Auszug aus dem Infoblatt für Nautiker:
Bezüglich der Länge und der Motorisierung soll es nun wieder 3m und 3,67KW sein und nicht wie o.a. 2,5m und 5KW! (ich habe aber diesbezüglich keine eigenen Erfahrungen)Der Schiffsführer, der auf dem Seeweg in die Republik Kroatien einreist, hat auf kürzestem Weg den nächstliegenden für den internationalen Schiffsverkehr geöffneten Hafen wegen Erledigung der Grenzformalitäten anzulaufen, eine Vignette zu beschaffen und im Hafenamt oder der Hafenamtzweigstelle die Crew-Liste beglaubigen zu lassen.
Der Schiffsführer, dessen Schiff auf dem Landweg nach Kroatien befördert wird oder sich auf einem Liegeplatz in einer Marina oder auf einem anderen genehmigten Platz in der Republik Kroatien befindet, ist verpflichtet, vor dem Ausfahren eine Vignette zu beschaffen und die Personenliste im Hafenamt oder in der Hafenamtszweigstelle zu bestätigen. Keine Vignette benötigen Schiffe unter 2,5 m Länge bzw. mit einer Gesamtantriebskraft unter 5 kW.
Die Vignette muss an sichtbarer Stelle am Schiff angebracht werden und ist ein Jahr ab Verkaufstag gültig. Auf dem Schiff, das in der Republik Kroatien fährt, müssen folgende Dokumente in der Originalausgabe vorhanden sein:
- Vignette
- beglaubigte Crew- und Passagierliste
- beglaubigte Liste der Personen, die sich an Bord aufhalten können (für die Schiffe, die vorhaben, die Crew während der Fahrt in der Republik Kroatien auszuwechseln)
- Nachweis über die Seetüchtigkeit des Schiffes
- Nachweis, dass der Schiffsführer / Skipper zur Schiffsführung befähigt ist
- Nachweis über die Haftplichtversicherung für Schäden gegenüber dritten Personen (für Schiffe mit einer Antriebsstärke über 15 kW)
- Eigentumsnachweis oder vom Eigentümer ausgestellte Vollmacht für die Nutzung des Schiffes
Beim Kauf einer Vignette werden folgende Gebühren abgedeckt:
- Gebühr für die Sicherheit im Schiffsverkehr
- Gebühr für die Nutzung von Sicherheitsobjekten im Schiffsverkehr (Leuchtfeuergebühr)
- Gebühr für die informative Seekarte
- Verwaltungsgebühr
Leider werden diese Dinge sehr oft sogar regional unterschiedlich gehandhabt, wie Du es ja in Makarska selbst erlebt hast! Der Hafenkapo von Omis hat aber "nur" nach den Verordnungen seines Landes gehandelt. (wenn ich mich richtig erinnere, hat es da kürzlich mal einen Unfall gegeben, wobei der Bootsführer keinen FS gehabt hat oder sowas ähnliches - möglicherweise hat der Hafenkapo in Omis deswegen Schwierigkeiten bekommen und handelt nun halt streng nach Gesetz)
Ob Schmiergeld etwas hilft oder nicht, ist so eine Sache - ich kenne etliche Hafenkapitäne, die für sowas nicht empfänglich sind! (wenn Du an so einen geratest, kann das schnell auch mal ins Auge gehen)
Meine Empfehlung daher - besorge Dir eine Zulassung für Dein Boot, dann bist Du auf jeden Fall auf der sicheren Seite und Du kannst Dir die "Maut" für die Kapos sparen!
L.G.
Edwin
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Hallo Rolando!rolando73 hat geschrieben:Wer ist in Österreich für die Bootszulassung zuständig (Land, Bund ??) bzw. hast Du einen Link, damit ich dort nähere Infos erhalte ??
Zuständig ist die Landesregierung jede Menge Infos findest Du auch unter: http://yacht.plusplus.at/
L.G.
Edwin
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