gefunden auf ÖAMTC Hompage
Bisher konnten Geldstrafen für Verkehrssünden nur zwischen Österreich und Deutschland zwangsweise eingefordert werden. Wurde man z.B. in einem anderen Land vom Radar geblitzt, konnte man im Heimatland nicht dafür belangt werden.
Ab 2007 : Strafzettel aus dem Ausland
Ab kommenden Jahr besteht die Möglichkeit im Ausland verhängte Geldstrafen über 70 Euro auch in Österreich zu vollstrecken. "Obwohl das Gesetz erst 2007 in Kraft tritt, können Urlauber, die heuer im Sommer einen Strafzettel erhalten, 2007 noch rückwirkend dafür zur Kasse gebeten werden", erklärt ÖAMTC-Jurist Martin Hoffer, der den Autofahrern rät, im Ausland besonders umsichtig unterwegs zu sein.
Die Strafdrohungen für gängige Vergehen im Überblick:
"Alkohol am Steuer"
Zu Recht sind die Strafandrohungen für alkoholisierte Lenker auch im Ausland sehr hoch. In Deutschland werden ab 250 Euro, in Italien ab 260 Euro und in der Schweiz ab 775 Euro fällig. "Dabei sprechen wir aber nur von einer geringfügigen Überschreitung der gesetzlichen Promillegrenzen", sagt Hoffer. "Werden die Werte massiv überschritten oder wird unter Alkohol- oder Drogeneinwirkung ein Unfall verursacht, droht oft auch eine Haftstrafe", warnt der ÖAMTC-Jurist vor den Folgen. Absolut nüchtern muss man beim Autofahren in Ungarn, Tschechien, Slowakei, Kroatien, Rumänien und Estland sein.
"Zu schnell unterwegs"
Geringfügige Geschwindigkeitsübertretungen um bis zu 20 km/h kommen häufig vor. In Italien blättert man für geringe Geschwindigkeitsüberschreitungen bis 20 km/h ab 140 Euro hin. In Kroatien, ebenfalls eine Lieblingsdestination der Österreicher, hat man bereits im August 2004 das Bußgeld angehoben. Eine Überschreitung von 10 km/h wird außerorts mit 40 Euro geahndet. In Slowenien liegt der Strafrahmen für Geschwindigkeitsüberschreitungen um 20 km/h bei 40 bis 125 Euro. "In Österreich muss man im schlimmsten Fall mit bis zu 726 Euro rechnen. Österreich hat aber im europäischen Vergleich bei allen Übertretungen einen sehr weiten Strafrahmen mit enorm hohen Strafdrohungen", sagt Hoffer. Dieser Strafrahmen wird vor allem bei Wiederholungstätern und bei Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschöpft.
"Bei Rot über die Ampel"
Wer das Rotlicht einer Ampel missachtet, muss in Italien mit einer Strafe ab 140 Euro, in Kroatien mit 130 Euro, in der Schweiz mit 160 Euro und in Slowenien mit 250 Euro rechnen. In Deutschland gibt es einen Strafrahmen von 50 bis 200 Euro. In Tschechien kommt man bei diesem Delikt mit 60 Euro "relativ günstig" weg.
"Überholen verboten"
Das Missachten von Überholverboten kommt z.B. in Slowenien teuer. Dort verrechnet die Exekutive 170 Euro. In der Schweiz kostet ein Überholverstoß ab 150 Euro, in Italien ab 70 Euro und in Kroatien ab 40 Euro. Übrigens: Sehr teuer kann es in Norwegen werden, wo eine Strafe von 650 Euro vorgesehen ist.
"Parken verboten"
Schnell mal kurz anhalten und parken, wo es nicht erlaubt ist, kann ebenfalls teuer werden. In Italien kostet unerlaubtes Parken ab 35 Euro. In Slowenien und Kroatien ab 40 Euro und in der Schweiz wird eine relativ kulante Strafe von 25 Euro verrechnet.
Verkehrsvergehen im Ausland
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- Willi
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Willi
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- bachris
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wow! die kroaten müssen alle ziemlich reich sein, weil wenn du die kroaten beobachtest, stellst du immer wieder fest, dass all die im zitat angeführten übertretungen scheinbar ganz normal sind und meistens fast alle gleichzeitig und ununterbrochen begangen werden. ohne schauen fahre ich dort bei keiner grünen ampel in die kreuzung ein.Willi hat geschrieben:"Zu schnell unterwegs" Eine Überschreitung von 10 km/h wird außerorts mit 40 Euro geahndet.
"Bei Rot über die Ampel" 130 Euro
"Überholen verboten" ab 40 Euro.
"Parken verboten" ab 40 Euro
Gruß Christian
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