Änderungen bei Östereichischen Funkzeugnissen
Moderatoren: bachris, Willi, gima10
Forumsregeln
Bitte beachte, dass Werbung hier unerwünscht ist und Links oder ganze Beträge, die nur Werbezwecken dienen, kommentarlos gelöscht werden! Bei Nichtbeachtung dieser Regel kann Dein Account vorübergehend oder gänzlich gesperrt werden!
Bitte beachte, dass Werbung hier unerwünscht ist und Links oder ganze Beträge, die nur Werbezwecken dienen, kommentarlos gelöscht werden! Bei Nichtbeachtung dieser Regel kann Dein Account vorübergehend oder gänzlich gesperrt werden!
- karl-otto
- "Bilgeratte"
- Beiträge: 248
- Registriert: Montag 28. Februar 2005, 20:48
- Bootsfahrtyp: Segler & Motorbootfahrer
- Lieblingsrevier: MM
- Kontaktdaten:
´tschuldigung, es gibt ka deutsches, kroatisches, österreichisches SRC oder LRC (genausowenig, wie´s a ROC oder GOC eines bestimmtem landes gibt).
es gibt nur ausstellende hoheitsverwaltungen (D, A, CRO usw.)
diese zeugnisse sind automatisch (im unterschied zu bootsführerscheinen) weltweit gültig!
daher musst auch nich jetzt oder in zukunft die schulbank drücken, du brauchst (oder kannst) daher die zeugnisse gar nich anerkennen lassen, weil sie ja per gesetz bereits anerkannt sind...
alles klar?
es gibt nur ausstellende hoheitsverwaltungen (D, A, CRO usw.)
diese zeugnisse sind automatisch (im unterschied zu bootsführerscheinen) weltweit gültig!
daher musst auch nich jetzt oder in zukunft die schulbank drücken, du brauchst (oder kannst) daher die zeugnisse gar nich anerkennen lassen, weil sie ja per gesetz bereits anerkannt sind...
alles klar?
aniadaamoi
- Willi
- Moderator
- Beiträge: 1461
- Registriert: Montag 29. März 2004, 16:39
- Bootsfahrtyp: Segler & Motorbootfahrer
- Lieblingsrevier: Salzwasser
- Wohnort: Wien
- Kontaktdaten:
Zu dem vor gesagten vom Karl Otto muss ich eine kleine Anmerkung machen. International gesehen ist SRC LRC GOC ROC gleich. National kann es kleine Unterschiede geben. Ein Österreichisches GMDSS Zeugnis beinhaltet z. B. bis jetzt automatisch den Binnenfunk. Ein ausländisches GMDSS Zeugnis nicht. in D sind dafür zwei Prüfungen notwendig. in Öst soll sich dass aber auch demnächst ändern. Schon bestehende Zeugnisse haben Bestandschutz.
Liebe Grüße
Willi
Willi
- gutwind
- Kapitän
- Beiträge: 606
- Registriert: Dienstag 17. Januar 2006, 11:45
- Bootsfahrtyp: Segler
- Lieblingsrevier: im Moment: Mittelmeer/Kroatien
- Wohnort: Biedenkopf / Lahn / Hessen / BRD
- Kontaktdaten:
... Trick 54einhalbdreiviertelvor12:
... und kann ich mein deutsches LRC in ein österreichisches, d.h. mit Binnenfunk (noch) umschreiben lassen?
Und, da ich das alte UKW-Funkzeugnis auch noch habe-
ist das auf österr. Seen und Flüssen gültig?
... und kann ich mein deutsches LRC in ein österreichisches, d.h. mit Binnenfunk (noch) umschreiben lassen?
Und, da ich das alte UKW-Funkzeugnis auch noch habe-
ist das auf österr. Seen und Flüssen gültig?
_/)
~~~~_/)~~~~~~~~
Liebe Grüße, Uwe
/)
~~~~_/)~~~~~~~~~~~~~~_/)~~~~~~~~~~~~~~*~
Segeln ... ist das zweitschönste Erlebnis!
~~~~_/)~~~~~~~~
Liebe Grüße, Uwe
/)
~~~~_/)~~~~~~~~~~~~~~_/)~~~~~~~~~~~~~~*~
Segeln ... ist das zweitschönste Erlebnis!
- Willi
- Moderator
- Beiträge: 1461
- Registriert: Montag 29. März 2004, 16:39
- Bootsfahrtyp: Segler & Motorbootfahrer
- Lieblingsrevier: Salzwasser
- Wohnort: Wien
- Kontaktdaten:
Eine Umschreibung ist leider nicht möglich. Da die GMDSS Zeugnisse ja gegenseitig anerkannt werden. Bei der Österreichischen Prüfung sind einige Fragen mehr gestellt worden (werden) und so ist eben der Binnenfunk inkl. Wenn du den Binnenfunk brachst und nur ein Deutsches LRC hast, so musst du das %u201EEingeschränkte UKW Sprechfunkzeugnis für den Binnenschiffsfunk%u201C machen. Siehe auch Funkerzeugnisse
Welches "Alte UKW Funkerzeugnis" von welcher Behörde hast du denn?
Was du für die Prüfung wissen solltes findest du hier am Ende des PDF über Prüfungsumfang. Ist für dich als LRC Inhaber aber ein Klax.
Um mit einen weit verbreiteten Irrtum zu beseitigen. Binnenschiffsfunk ist in Österreich nur auf der Donau und am Bodensee zulässig. Auf allen anderen Gewässern kann es einen privaten Funk (z.B Neusiedlersee) geben. Dafür sind aber individuelle Bewilligungen und keine Funkerzeugnisse nötig, da dieser Dienst den Status eines Betriebsfunk hat.
Welches "Alte UKW Funkerzeugnis" von welcher Behörde hast du denn?
Was du für die Prüfung wissen solltes findest du hier am Ende des PDF über Prüfungsumfang. Ist für dich als LRC Inhaber aber ein Klax.
Um mit einen weit verbreiteten Irrtum zu beseitigen. Binnenschiffsfunk ist in Österreich nur auf der Donau und am Bodensee zulässig. Auf allen anderen Gewässern kann es einen privaten Funk (z.B Neusiedlersee) geben. Dafür sind aber individuelle Bewilligungen und keine Funkerzeugnisse nötig, da dieser Dienst den Status eines Betriebsfunk hat.
Zuletzt geändert von Willi am Dienstag 6. März 2007, 10:57, insgesamt 1-mal geändert.
Liebe Grüße
Willi
Willi
- karl-otto
- "Bilgeratte"
- Beiträge: 248
- Registriert: Montag 28. Februar 2005, 20:48
- Bootsfahrtyp: Segler & Motorbootfahrer
- Lieblingsrevier: MM
- Kontaktdaten:
du meinst sicher das "alte" UKW-sprechfunkzeugnis! natürlich is es gültig (egal ob CRO, D oder A), is ja der vorläufer des UBI...gutwind hat geschrieben:...da ich das alte UKW-Funkzeugnis auch noch habe-
ist das auf österr. Seen und Flüssen gültig?
unterschied is der, daß das UKW-sprechfunkzeugnis auch zum bedienen von UKW-see-sprechfunkgeräten (keine GMDSS-anlagen) berechtigt, das UBI aber nur zum bedienen von UKW-schiffsfunkanlagen (=binnenfunk).
auf seen und flüssen gibt´s kan UKW-funk, nur auf binnenwasserstraßen!
aniadaamoi
- gutwind
- Kapitän
- Beiträge: 606
- Registriert: Dienstag 17. Januar 2006, 11:45
- Bootsfahrtyp: Segler
- Lieblingsrevier: im Moment: Mittelmeer/Kroatien
- Wohnort: Biedenkopf / Lahn / Hessen / BRD
- Kontaktdaten:
@ Willi, Karl-Otto:
Danke, Ihr Beiden.
Uff.
Eine schwere Geburt.
Ich denke, auf der Donau werde ich wohl nicht schippern; eher auf dem Bodensee, da reicht dann ja auch mein altes UKW-Funkzeugnis, aus weiss nicht, ich glaube '79.
So, dann wäre ich also kommunikationszeugnistechnisch fast auf den Stand-
jetzt fehlt noch der Amateurfunk für die große, weite Welt.
Im Ernst:
Könnt Ihr Beiden mir da auch Auskunft über das wie, wo und so geben?
Das eine ist "gesetzlich", der Amateurfunk ist dann eher zur Kommunikation, Wetter und Begleitung gedacht. 2 verschiedene Paar Schuhe, ich weiss. Amateurfunker sollen eine hilfsbereite "Truppe" sein und da möchten wir, Ute & ich uns ganz gerne mit einbringen. Denn die sind doch personengebunden und nicht auf die Schiffsfunkstelle eingetragen, oder irre ich mich?
Danke, Ihr Beiden.
Uff.
Eine schwere Geburt.
Ich denke, auf der Donau werde ich wohl nicht schippern; eher auf dem Bodensee, da reicht dann ja auch mein altes UKW-Funkzeugnis, aus weiss nicht, ich glaube '79.
So, dann wäre ich also kommunikationszeugnistechnisch fast auf den Stand-
jetzt fehlt noch der Amateurfunk für die große, weite Welt.
Im Ernst:
Könnt Ihr Beiden mir da auch Auskunft über das wie, wo und so geben?
Das eine ist "gesetzlich", der Amateurfunk ist dann eher zur Kommunikation, Wetter und Begleitung gedacht. 2 verschiedene Paar Schuhe, ich weiss. Amateurfunker sollen eine hilfsbereite "Truppe" sein und da möchten wir, Ute & ich uns ganz gerne mit einbringen. Denn die sind doch personengebunden und nicht auf die Schiffsfunkstelle eingetragen, oder irre ich mich?
_/)
~~~~_/)~~~~~~~~
Liebe Grüße, Uwe
/)
~~~~_/)~~~~~~~~~~~~~~_/)~~~~~~~~~~~~~~*~
Segeln ... ist das zweitschönste Erlebnis!
~~~~_/)~~~~~~~~
Liebe Grüße, Uwe
/)
~~~~_/)~~~~~~~~~~~~~~_/)~~~~~~~~~~~~~~*~
Segeln ... ist das zweitschönste Erlebnis!
- karl-otto
- "Bilgeratte"
- Beiträge: 248
- Registriert: Montag 28. Februar 2005, 20:48
- Bootsfahrtyp: Segler & Motorbootfahrer
- Lieblingsrevier: MM
- Kontaktdaten:
is kein drama, die amateurfunk-prüfung.
hab sie selbst als "oldie" mit 56 gemacht, hatte natürlich einen startvorteil, weil hochfrequenztechniker...
aber die notwendige technik liegt sicher nur wenig über den physik-kenntnissen einer mittelschule, und die morserei is auch gestorben.
richtig, die amateurfunklizenz ist personengebunden und geräte- und schiffsunabhängig.
mach die prüfung, unterlagen zum lernen gibt es auf der seite des ÖVSV (österreichischer versuchssenderverband), wenn du lieber in kurse gehst, findest du dort auch infos...
würd mich freuen, dich mal zu hören!
hab sie selbst als "oldie" mit 56 gemacht, hatte natürlich einen startvorteil, weil hochfrequenztechniker...
aber die notwendige technik liegt sicher nur wenig über den physik-kenntnissen einer mittelschule, und die morserei is auch gestorben.
richtig, die amateurfunklizenz ist personengebunden und geräte- und schiffsunabhängig.
mach die prüfung, unterlagen zum lernen gibt es auf der seite des ÖVSV (österreichischer versuchssenderverband), wenn du lieber in kurse gehst, findest du dort auch infos...
würd mich freuen, dich mal zu hören!
aniadaamoi
- Willi
- Moderator
- Beiträge: 1461
- Registriert: Montag 29. März 2004, 16:39
- Bootsfahrtyp: Segler & Motorbootfahrer
- Lieblingsrevier: Salzwasser
- Wohnort: Wien
- Kontaktdaten:
Wenn du das AT Funkzeugnis machen möchtest so besorge dir die Unterlagen beim ÖVSV. Als Techniker ist das keine Hexerei. Wenn du einen Kurs machen möchtest dann bist du bei deiner örtlichen Sektion gut aufgehoben. Die Prüfung ist dann beim örtlichen Fernmeldebüro. Musterprüfungsfragen für das Fernmelderecht findest du hier. Für den Technikteil kenne ich keinen Fragenkatalog. Weitere Ifos über den Amateurfunk. Wenn du näheres brauchst schick mir eine PN. Versuchssenderverband
VY 73
OE1MOB
VY 73
OE1MOB
Liebe Grüße
Willi
Willi
- gutwind
- Kapitän
- Beiträge: 606
- Registriert: Dienstag 17. Januar 2006, 11:45
- Bootsfahrtyp: Segler
- Lieblingsrevier: im Moment: Mittelmeer/Kroatien
- Wohnort: Biedenkopf / Lahn / Hessen / BRD
- Kontaktdaten:
SRC oder "reicht" der RYA
Hallo an alle die, die sich damit auskennen:
ich habe den Funkschein/LRC in 2006 gemacht;
aber andere Frage:
braucht Ute (Österreicherin), also meine Frau den (deutschen?) SRC oder "reicht" der RYA*, das britische SRC Zeugnis?
Wird der* auch überall in Kroatien, Montenegro und Griechenland anerkannt?
Wie ist das mit den anderen Mittelmeeranrainern?
Zum Mindest für Griechenland müssen doch 2 "Funker" an Bord sein, oder?
Was meint Ihr?
Hab die Anfrage auch im Kroatien-Forum gestellt.
ich habe den Funkschein/LRC in 2006 gemacht;
aber andere Frage:
braucht Ute (Österreicherin), also meine Frau den (deutschen?) SRC oder "reicht" der RYA*, das britische SRC Zeugnis?
Wird der* auch überall in Kroatien, Montenegro und Griechenland anerkannt?
Wie ist das mit den anderen Mittelmeeranrainern?
Zum Mindest für Griechenland müssen doch 2 "Funker" an Bord sein, oder?
Was meint Ihr?
Hab die Anfrage auch im Kroatien-Forum gestellt.
_/)
~~~~_/)~~~~~~~~
Liebe Grüße, Uwe
/)
~~~~_/)~~~~~~~~~~~~~~_/)~~~~~~~~~~~~~~*~
Segeln ... ist das zweitschönste Erlebnis!
~~~~_/)~~~~~~~~
Liebe Grüße, Uwe
/)
~~~~_/)~~~~~~~~~~~~~~_/)~~~~~~~~~~~~~~*~
Segeln ... ist das zweitschönste Erlebnis!
- Willi
- Moderator
- Beiträge: 1461
- Registriert: Montag 29. März 2004, 16:39
- Bootsfahrtyp: Segler & Motorbootfahrer
- Lieblingsrevier: Salzwasser
- Wohnort: Wien
- Kontaktdaten:
Re: Änderungen bei Östereichischen Funkzeugnissen
Hallo Uwe!
Bis jetzt ist es zu 100% so, dass alle GMDSS Zeugnise weltweit gegenseitig anerkannt werden. Es gibt aber einige Feinheiten. Im AUT SRC/LRC ist z.B. der Binnenfunk enthalten in D ist es ein eigenes Zeugnis. D überlegt alle paar Monate das RYA Zeugnis nicht anzuerkennen. Am sichersten bist du wenn du das Zeugnis des Staates hast wo dein Hauptwohnsitz ist oder wo du Staatsbürger bist.
Zum Thema GRC es ist laut meinen Infos so, dass an Bord des Schiffes 2 Skipper (Personen mit einem Patent) vorhanden sein müssen. Zwei Funker ist mir neu.
Ich hoffe das hilft dir weiter
Bis jetzt ist es zu 100% so, dass alle GMDSS Zeugnise weltweit gegenseitig anerkannt werden. Es gibt aber einige Feinheiten. Im AUT SRC/LRC ist z.B. der Binnenfunk enthalten in D ist es ein eigenes Zeugnis. D überlegt alle paar Monate das RYA Zeugnis nicht anzuerkennen. Am sichersten bist du wenn du das Zeugnis des Staates hast wo dein Hauptwohnsitz ist oder wo du Staatsbürger bist.
Zum Thema GRC es ist laut meinen Infos so, dass an Bord des Schiffes 2 Skipper (Personen mit einem Patent) vorhanden sein müssen. Zwei Funker ist mir neu.
Ich hoffe das hilft dir weiter
Liebe Grüße
Willi
Willi
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 0 Gäste