Nachricht: lokal gültige Verkehrsvorschriften
Es liegt eine neue Nachricht für die Binnenschifffahrt für den Bereich Struden in Österreich in der Originalsprache deutsch von DoRIS vor, die von dem/der BMIMI am 6.07.2026 um 10:34 Uhr verfasst wurde:
Wasserstraßen-und verkehrsbezogene Nachricht Nummer 85/00 aus 2026,
Meldung des/der BMIMI.
Diese Nachricht gilt in der Zeit vom 22. Juli 2026 bis 21. Juli 2027.
Es besteht eine normale Meldepflicht über UKW 78.
Ergänzende Informationen können über Internet https://nts.doris.bmimi.gv.at/Download? ... 0000000928 abgerufen werden.
Diese Nachricht gilt für den Fluss Donau, Strom-km 2072.7 bis 2092.9
Behinderungen der Schifffahrt auf der Donau
Moderatoren: bachris, Willi, gima10
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- Willi
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Re: Behinderungen der Schifffahrt auf der Donau
Liebe Grüße
Willi
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Re: Behinderungen der Schifffahrt auf der Donau
Nachricht: Veranstaltung - besondere Vorsicht
Es liegt eine neue Nachricht für die Binnenschifffahrt für den Bereich Wiener Donaukanal in Österreich in der Originalsprache deutsch von DoRIS vor, die von dem/der BMIMI am 6.07.2026 um 13:10 Uhr verfasst wurde:
Wasserstraßen-und verkehrsbezogene Nachricht Nummer 86/00 aus 2026,
Meldung des/der Schifffahrtsaufsicht Wien.
Diese Nachricht gilt in der Zeit vom 7. Juli 2026 bis 8. Juli 2026.
Für den Fluss Wiener Donaukanal, Strom-km 6.7 bis 7.3 gelten folgende Beschränkungen:
• in der Zeit vom 7. Juli 2026 12:00 Uhr bis 8. Juli 2026 12:00 Uhr durchgehend
- besondere Vorsicht
- Sog und Wellenschlag vermeiden
Ergänzender Text in Originalsprache: Im Wiener Donaukanal findet im Bereich DK-km 7,08 am linken Ufer eine Veranstaltung statt, ebendort werden Kleinfahrzeuge verheftet sein! Der Bereich ist mit sicherer Geschwindigkeit zu durchfahren, Sog- u. Wellenschlag ist zu vermeiden!
Es liegt eine neue Nachricht für die Binnenschifffahrt für den Bereich Wiener Donaukanal in Österreich in der Originalsprache deutsch von DoRIS vor, die von dem/der BMIMI am 6.07.2026 um 13:10 Uhr verfasst wurde:
Wasserstraßen-und verkehrsbezogene Nachricht Nummer 86/00 aus 2026,
Meldung des/der Schifffahrtsaufsicht Wien.
Diese Nachricht gilt in der Zeit vom 7. Juli 2026 bis 8. Juli 2026.
Für den Fluss Wiener Donaukanal, Strom-km 6.7 bis 7.3 gelten folgende Beschränkungen:
• in der Zeit vom 7. Juli 2026 12:00 Uhr bis 8. Juli 2026 12:00 Uhr durchgehend
- besondere Vorsicht
- Sog und Wellenschlag vermeiden
Ergänzender Text in Originalsprache: Im Wiener Donaukanal findet im Bereich DK-km 7,08 am linken Ufer eine Veranstaltung statt, ebendort werden Kleinfahrzeuge verheftet sein! Der Bereich ist mit sicherer Geschwindigkeit zu durchfahren, Sog- u. Wellenschlag ist zu vermeiden!
Liebe Grüße
Willi
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Re: Behinderungen der Schifffahrt auf der Donau
Nachricht: lokal gültige Verkehrsvorschriften
Es liegt eine neue Nachricht für die Binnenschifffahrt für Österreich in der Originalsprache deutsch von DoRIS vor, die von dem/der BMIMI am 6.07.2026 um 15:54 Uhr verfasst wurde:
Wasserstraßen-und verkehrsbezogene Nachricht Nummer 87/00 aus 2026,
Meldung des/der BMIMI.
Diese Nachricht gilt in der Zeit vom 22. Juli 2026 bis 21. Juli 2027.
Ergänzende Informationen können über Internet https://nts.doris.bmimi.gv.at/Download? ... 0000000929 abgerufen werden.
Diese Nachricht gilt für den Fluss Donau, Strom-km 1872.7 bis 2223.1
Ergänzender Text in Originalsprache: Durch die beiliegende Verordnung wird die Beförderung von Elektrofahrzeugen und -geräten mit bestimmten neu klassifizierten Typen von Batterien auf Fähren weiterhin ermöglicht. Die Bestimmungen betreffen ausschließlich Fähren.
Es liegt eine neue Nachricht für die Binnenschifffahrt für Österreich in der Originalsprache deutsch von DoRIS vor, die von dem/der BMIMI am 6.07.2026 um 15:54 Uhr verfasst wurde:
Wasserstraßen-und verkehrsbezogene Nachricht Nummer 87/00 aus 2026,
Meldung des/der BMIMI.
Diese Nachricht gilt in der Zeit vom 22. Juli 2026 bis 21. Juli 2027.
Ergänzende Informationen können über Internet https://nts.doris.bmimi.gv.at/Download? ... 0000000929 abgerufen werden.
Diese Nachricht gilt für den Fluss Donau, Strom-km 1872.7 bis 2223.1
Ergänzender Text in Originalsprache: Durch die beiliegende Verordnung wird die Beförderung von Elektrofahrzeugen und -geräten mit bestimmten neu klassifizierten Typen von Batterien auf Fähren weiterhin ermöglicht. Die Bestimmungen betreffen ausschließlich Fähren.
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