Änderungen SeeSchFG-VO und Jachtausrüstungsverordnung

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karl-otto
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Änderungen SeeSchFG-VO und Jachtausrüstungsverordnung

Beitrag von karl-otto » Dienstag 3. März 2009, 15:04

Mit der Novelle zur SeeSchFG-VO kommt auch eine Novelle zur Jachtausrüstungsverordnung 1994:

Wichtigste Punkte:
Die Bestimmung, dass man (so man sie hat) eine Signalpistole Kal. 4 haben muss, fällt weg
(weil in den meisten Staaten Kal. 4 unter Waffenscheinpflicht fällt).

aber: alle Jachten, die unter österreichischer Flagge laufen, benötigen mit Zulassung für FB 2 eine UKW-Sprechfunkanlage (früher ab FB 3), das heisst, sofern man ihn noch nicht hat, Funkschein machen!

Die kroatische Funkberechtigung für Kroatien is nämlich international nicht gültig, man kann daher für ein österreichisches Schiff keine Funkanlage anmelden...

...und ned bitte wieder auf die Verbände losprügeln: die ham damit absolut nix zum tuan!
aniadaamoi

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Re: Änderungen SeeSchFG-VO und Jachtausrüstungsverordnung

Beitrag von ernst » Dienstag 3. März 2009, 15:21

Die kroatische Funkberechtigung für Kroatien is nämlich international nicht gültig,
diese konnte man aber kostengünstig, vor einigen jahren, bei der Ö-post umschreiben lassen :!:
ob das jetzt auch noch geht :ahnung:

lg ernst
ein schiff sagt, beschütze du mich vor dem land,
dann beschütze ich dich vor dem wasser!

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Re: Änderungen SeeSchFG-VO und Jachtausrüstungsverordnung

Beitrag von karl-otto » Dienstag 3. März 2009, 15:34

Irrtum:
Das alte jugoslawische oder kroatische Sprechfunkzeugnis konnte man umschreiben lassen (kann man heute noch, sofern man das Zertifikat und den Ausweis hat),
nicht aber die "Funkberechtigung", die auf der Rückseite des kroatischen Patentes draufsteht...
aniadaamoi

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Re: Änderungen SeeSchFG-VO und Jachtausrüstungsverordnung

Beitrag von Edwin » Dienstag 3. März 2009, 18:28

Hallo karl-otto!

Vielen Dank für diese Information! :-i

Auch ich bitte darum, keine Verbandsdiskussion darüber zu halten, da derartige Entscheidungen in der OSB (oberste Schifffahrtsbehörde Österreichs) getroffen werden!

Was das kroatische Funkzeugnis betrifft ist zu sagen, dass die Berechtigung auch im neuen Kat. B (diesen gibt es seit etwa 2005) nach wie vor inkludiert (seit etwa 1996), jedoch im Gegensatz zu früher nicht mehr separat auf der Rückseite des Ausweises separat ausgewiesen ist! Diese Funkberechtigung ist auch wie gesagt nur in kroatischen Gewässern gültig!

Was die Umschreibung (Nostrifizierung) alter (UKW-) bzw. auch neuer (GMDSS-) Zeugnisse betrifft, meine ich zu wissen, dass dies bei der österr. Fernmeldebehörde nun nicht mehr möglich ist (auch nicht bei Zeugnissen aus anderen Ländern)! Näheres dazu kann uns sicher unser Willi berichten!

L.G

Edwin

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Re: Änderungen SeeSchFG-VO und Jachtausrüstungsverordnung

Beitrag von karl-otto » Mittwoch 4. März 2009, 08:13

Edwin hat geschrieben:...was die Umschreibung (Nostrifizierung) alter (UKW-) bzw. auch neuer (GMDSS-) Zeugnisse betrifft, meine ich zu wissen, dass dies bei der österr. Fernmeldebehörde nun nicht mehr möglich ist (auch nicht bei Zeugnissen aus anderen Ländern)!
Edwin, wir haben beide recht.
eine nostrifizierung ist nur mehr für ausländische zeugnisse möglich, die nicht im § 2 der funkerzeugnisgesetzdurchführungsverordnung taxativ genannt werden.
alle genannten zeugnisse (siehe unten) sind bereits anerkannt (und können daher auch nicht nostrifiziert werden):
Funkerzeugnisdurchführungsverordnung hat geschrieben:Anerkennung ausländischer Zeugnisse
§ 2. (1) Funker-Zeugnisse, die in einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften ausgestellt sind und zur Ausübung des Sprechfunkdienstes in englischer Sprache berechtigen, werden im vom jeweiligen Mitgliedstaat festgelegten Umfang anerkannt.
(2) Nachstehende von der Republik Kroatien ausgestellte Funker-Zeugnisse werden anerkannt:
1. Radiotelephone Operator’s General Certificate, welches dem Allgemeinen Sprechfunkzeugnis für den beweglichen Seefunkdienst entspricht,
2. Restricted Operator’s Certificate, welches dem UKW- Betriebszeugnis I entspricht und
3. General Operator’s Certificate, welches dem Allgemeinen Betriebszeugnis I entspricht.
das heißt, dass ALLE funkerzeugnisse mit englisch-prüfung (SRC, LRC, ROC. GOC...) von EU-staaten anerkannt sind, von Kroatien nur Radiotelephone Operators General Certificate (altes Sprechfunkzeugnis), ROC und GOC.
Ein kroatisches SRC oder LRC würde (zumindest bis zum Beitritt Kroatiens zur EU) nicht anerkannt und müsste nostrifiziert werden (das nostrifizierungsformular kann man sich übrigens auf der seite des BMVIT herunterladen)
aniadaamoi

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Re: Änderungen SeeSchFG-VO und Jachtausrüstungsverordnung

Beitrag von Willi » Mittwoch 4. März 2009, 08:54

Den obigen Ausführungen habe ich nichts hinzuzufügen "Sehr gut setzten" :-D :-D
Liebe Grüße
Willi :sailm:

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Re: Änderungen SeeSchFG-VO und Jachtausrüstungsverordnung

Beitrag von Edwin » Mittwoch 4. März 2009, 09:52

karl-otto hat geschrieben:funkerzeugnisgesetzdurchführungsverordnung
Na das wäre doch ein ideales Wort für die Prüfung zum Buchstabieren im Funkalphabet! :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen:

Spaß beiseite - nochmal vielen Dank karl-otto für Deine Infos!

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Re: Änderungen SeeSchFG-VO und Jachtausrüstungsverordnung

Beitrag von Cpt. Honey » Mittwoch 4. März 2009, 10:43

Edwin hat geschrieben:
karl-otto hat geschrieben:funkerzeugnisgesetzdurchführungsverordnung
Na das wäre doch ein ideales Wort für die Prüfung zum Buchstabieren im Funkalphabet! :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen:

Spaß beiseite - nochmal vielen Dank karl-otto für Deine Infos!

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Re: Änderungen SeeSchFG-VO und Jachtausrüstungsverordnung

Beitrag von Jugocaptan » Mittwoch 4. März 2009, 12:57

Dafür gibts als Jugocaptan aber keine Gutpunkte :mrgreen:
mit herzlichem Gruss - Peter

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Re: Änderungen SeeSchFG-VO und Jachtausrüstungsverordnung

Beitrag von Cpt. Honey » Mittwoch 4. März 2009, 13:43

..aaa...aa...aber ich hab doch ein src :oops:
Ahoi aus Graz,

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Re: Änderungen SeeSchFG-VO und Jachtausrüstungsverordnung

Beitrag von homebase » Mittwoch 4. März 2009, 18:15

Jetzt gehe ich auf Suche nach meinen (sehr, ca. 35 Jahre) alten Funkzeugnissen aus meiner verspäteten Bundesheerzeit und meinem, anschließenden, damligen Hobby als Armateurfunker mit Lizenz des Ministeriums für weltweiten (Formulierung am Schein war sicherlich andes, eigene Kennnummer, etc.) Funk. Ist zwar schon lange her, aber ich ist ja eventuell recht spannend was die Scheine heute noch wert sind. Hab keine Ahnung ob es ein Verfallsdatum gibt?
Sollte ich etwas finden, werde ich mich schlau machen und berichten. Sonst ist schweigen im Walde angesagt.
Für mein jetziges Hobby brauche ich diese Scheine zum Glück ja nicht.
Com. Sk. Helmut

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Re: Änderungen SeeSchFG-VO und Jachtausrüstungsverordnung

Beitrag von Jugocaptan » Mittwoch 4. März 2009, 19:25

Cpt. Honey hat geschrieben:..aaa...aa...aber ich hab doch ein src :oops:
Eben, dann muss es ja hopp hopp gehen :mrgreen: das buchstabieren!
mit herzlichem Gruss - Peter

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Re: Änderungen SeeSchFG-VO und Jachtausrüstungsverordnung

Beitrag von Willi » Mittwoch 4. März 2009, 21:02

homebase hat geschrieben: ist ja eventuell recht spannend was die Scheine heute noch wert sind. Hab keine Ahnung ob es ein Verfallsdatum gibt?
Wenn du damals nach der Prüfung ein Amateurfunkerzeugnis erhaltenen hast so ist das unbeschränkt gültig. Solltest du auch als Amateurfunker aktiv werden wollen, so brauchst du aber noch ein Rufzeichen. Das wird dir von der Fernmeldebehörde nach Vorlage des Zeugnisses bekanntgabe welche Leistungsklasse du gerne hättest und Bezahlung der Gebühren jederzeit zugewiesen.
Liebe Grüße
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Re: Änderungen SeeSchFG-VO und Jachtausrüstungsverordnung

Beitrag von homebase » Donnerstag 5. März 2009, 05:59

Danke Willi, . mein Problem ist nur "wo hab ich den Schein?"
Ich weiß schon, so etwas sollte bei den Dokumenten liegen, tut es aber nicht.
Werde versuchen bei der obersten FMB anzuklopfen, hoffe wenigstens dort wird Ordnung gehalten.
Com. Sk. Helmut

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