Flaggenführung und Wimpelfragen
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- bachris
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Flaggenführung und Wimpelfragen
danke willi,
das wusste ich bereits. aber auf meinem schiff bin sowieso ich der präsident
meiner meinung nach, kann mir das die kroatische regierung nicht verbieten, oder? ich verstoße doch gegen nationales recht, dem österreichischem wappengesetz. dem untenstehenden nach ist es sogar erlaubt.
"Die Verwendung von Abbildungen des Bundeswappens, von Abbildungen der Flagge der Republik Österreich sowie der Flagge selbst ist zulässig, soweit sie nicht geeignet ist, eine öffentliche Berechtigung vorzutäuschen oder das Ansehen der Republik Österreich zu beeinträchtigen." (§ 7 Wappengesetz)
allerdings ist die bundesflagge ja auch unsere kriegsflagge vor allem, wenn man sie auf einem schiff anbringt
@michael
so sieht sie aus.
ist das dein erzherzog?
das wusste ich bereits. aber auf meinem schiff bin sowieso ich der präsident
meiner meinung nach, kann mir das die kroatische regierung nicht verbieten, oder? ich verstoße doch gegen nationales recht, dem österreichischem wappengesetz. dem untenstehenden nach ist es sogar erlaubt.
"Die Verwendung von Abbildungen des Bundeswappens, von Abbildungen der Flagge der Republik Österreich sowie der Flagge selbst ist zulässig, soweit sie nicht geeignet ist, eine öffentliche Berechtigung vorzutäuschen oder das Ansehen der Republik Österreich zu beeinträchtigen." (§ 7 Wappengesetz)
allerdings ist die bundesflagge ja auch unsere kriegsflagge vor allem, wenn man sie auf einem schiff anbringt
@michael
so sieht sie aus.
ist das dein erzherzog?
Gruß Christian
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Re: Melde mich wieder zurück
Ciao Christian!bachris hat geschrieben:ist das dein erzherzog?
Nein, so sollte er aussehen:
Erzherzog Johann.
Wenn ich einen Seebrief für eine Yacht habe, bin ich berechtigt und sogar verpflichtet, die österreichische Flagge auf meinem Schiff zu führen, also auch mit Bundesadler. Meines Wissens nach dürfen nur offizielle österreichische Organe ein Flagge ohne ausdrückliche Genehmigung führen. Also wäre es auch illegal, eine Fahne am Auto anzubringen.
Wie ich Deinen Beitrag verstehe, wird also das Gesetz nicht mehr so streng ausgelegt bzw. gehandhabt.
Liebe Grüße,
Michael
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Re: Melde mich wieder zurück
Ich kenne aber einige, die schon mit einer "Riesenfahne" Auto gefahren sind.fetznfliaga hat geschrieben: Also wäre es auch illegal, eine Fahne am Auto anzubringen.
Aber stimmt, war auch illegal und verboten.
Nicht woher der Wind weht, sondern wie man die Segel setzt - darauf kommt es an!
Liebe Grüße
Tom
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- bachris
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Re: Melde mich wieder zurück
nein ich habe nur eine gesetzesstelle zitiert. darin wird die flagge genannt. es gibt ja die nationalflagge (r-w-r) und die bundesdienstflagge (meine abbildung) die zugleich die kriegsflagge ist.fetznfliaga hat geschrieben:Wie ich Deinen Beitrag verstehe, wird also das Gesetz nicht mehr so streng ausgelegt bzw. gehandhabt.
ich glaube nicht, dass die flagge auf einem chartersegelschiff geeignet ist, einen öffentliche berechtigung vorzutäuschen. der part mit "dem ansehen der republik beeinträchtigen" kommt dann auf die crew drauf an , wo wir bei der riesenfahne, wie tom sie meinte angelangt sind.
wenn die diskussion zur flagge noch länger dauert, müssen wir es abteilen und einen eigenes thema aufmachen.
Edit Mod: Hab das nun abgeteilte und dadurch neu entstandene Thema "Flaggenführung und Wimpelfragen" betitelt. Danke - Tom
Gruß Christian
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Re: Flaggenführung und Wimpelfragen
ich habe mir mal vor gesetzestreuen Staatsdienern( BMI ) erklären lassen
dass die Flagge mit Adler nur bei offiziellen Staatsakten verwendet werden
darf. In HR wird es nicht wirklich wen kümmern in A könnte es ev. Probleme
geben.
Wenns wen interessiert kann ich mich noch genau erkundigen.
lg Kazimir
dass die Flagge mit Adler nur bei offiziellen Staatsakten verwendet werden
darf. In HR wird es nicht wirklich wen kümmern in A könnte es ev. Probleme
geben.
Wenns wen interessiert kann ich mich noch genau erkundigen.
lg Kazimir
IRGENDWANN BLEIB ICH DANN DORT
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Re: Melde mich wieder zurück
[OFFTOPIC]Hiermann hat geschrieben:Ich kenne aber einige, die schon mit einer "Riesenfahne" Auto gefahren sind.
Aber stimmt, war auch illegal und verboten.
Der war gut.
[/OFFTOPIC]
Liebe Grüße,
Michael
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- bachris
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Re: Flaggenführung und Wimpelfragen
§ 8 Strafbestimmungen (Wappengesetz)
Wer
1. unbefugt das Bundeswappen führt,
2. unbefugt das Siegel der Republik Österreich oder Hartdruck- oder Farbstampiglien im Sinne des 5 führt,
3. unbefugt die Dienstflagge des Bundes führt,
4. Abbildungen des Bundeswappens oder Abbildungen der Flagge der Republik Österreich oder die Flagge selbst in einer Weise verwendet, die geeignet ist, eine öffentliche Berechtigung vorzutäuschen oder das Ansehen der Republik Österreich zu beeinträchtigen, begeht, sofern die Tat nicht den Tatbestand einer in die uständigkeit der Gerichte fallenden strafbaren Handlung bildet, nach 54 des Seeschiffahrtsgesetzes, BGBl. Nr. 174/1981, oder nach nderen Verwaltungsvorschriften zu ahnden ist, eine Verwaltungsübertretung und ist von der Bezirksverwaltungsbehörde mit Geldstrafe bis zu 50 000 S zu bestrafen. Über Berufungen entscheidet der Landeshauptmann.
---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
naja, es wird im absatz 4 die dienstflagge nicht dezitiert erwähnt. dürfte also stimmen, dass man sie unter keinen umständen führen darf.
ABER: strafbar ist es am schifferl trotzdem nicht, weil kroatien wohl kaum in den zuständigkeitsbereich einer österreichischen bezirksverwaltungsbehörde fällt. ohne verwaltungsübertretung keine bestrafung. das seeschiffahrtsgesetz such ich mir noch raus.
wir haben am seglerstammtisch schon öfters darüber diskutiert. morgen hab ich wieder stammtisch, das kann ich dann gleich auftrumpfen
Wer
1. unbefugt das Bundeswappen führt,
2. unbefugt das Siegel der Republik Österreich oder Hartdruck- oder Farbstampiglien im Sinne des 5 führt,
3. unbefugt die Dienstflagge des Bundes führt,
4. Abbildungen des Bundeswappens oder Abbildungen der Flagge der Republik Österreich oder die Flagge selbst in einer Weise verwendet, die geeignet ist, eine öffentliche Berechtigung vorzutäuschen oder das Ansehen der Republik Österreich zu beeinträchtigen, begeht, sofern die Tat nicht den Tatbestand einer in die uständigkeit der Gerichte fallenden strafbaren Handlung bildet, nach 54 des Seeschiffahrtsgesetzes, BGBl. Nr. 174/1981, oder nach nderen Verwaltungsvorschriften zu ahnden ist, eine Verwaltungsübertretung und ist von der Bezirksverwaltungsbehörde mit Geldstrafe bis zu 50 000 S zu bestrafen. Über Berufungen entscheidet der Landeshauptmann.
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naja, es wird im absatz 4 die dienstflagge nicht dezitiert erwähnt. dürfte also stimmen, dass man sie unter keinen umständen führen darf.
ABER: strafbar ist es am schifferl trotzdem nicht, weil kroatien wohl kaum in den zuständigkeitsbereich einer österreichischen bezirksverwaltungsbehörde fällt. ohne verwaltungsübertretung keine bestrafung. das seeschiffahrtsgesetz such ich mir noch raus.
wir haben am seglerstammtisch schon öfters darüber diskutiert. morgen hab ich wieder stammtisch, das kann ich dann gleich auftrumpfen
Gruß Christian
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Re: Flaggenführung und Wimpelfragen
Auszug aus der Seezulassung von Yachten:
Die Zulassung von Jachten zur Seeschiffahrt (behördlicher Bescheid) ist an die Person des Eigentümers und die Jacht gebunden. Die Zulassung berechtigt und verpflichtet zur Führung der österreichischen Seeflagge. Über die Zulassung selbst wird eine Urkunde (Seebrief) ausgestellt, die zusammen mit dem Bescheid und dem Meßbrief stets im Original oder in beglaubigter Kopie an Bord mitzuführen ist.
Jeder Jacht wird, wenn nicht im Rahmen einer Zulassung für Binnengewässer bereits vorhanden, ein amtliches Kennzeichen zugewiesen. Diesem kann ein frei wählbarer Name angeschlossen werden. Die Gültigkeit der Zulassung ist auf 10 Jahre befristet.
Neu ist für mich das amtliche Kennzeichen.
Die 3f in Seeschiffahrt habe ich zu leserlichen, nicht augenstrapazierenden 2f gemacht. Ästehtisch gesehen ist ja die neue Schlechtschreibung wirklich ein Wort- und Rotschlag der deutschen Sprache (Rechtschreibung isses ja wirklich keine).
Liebe Grüße,
Michael
Die Zulassung von Jachten zur Seeschiffahrt (behördlicher Bescheid) ist an die Person des Eigentümers und die Jacht gebunden. Die Zulassung berechtigt und verpflichtet zur Führung der österreichischen Seeflagge. Über die Zulassung selbst wird eine Urkunde (Seebrief) ausgestellt, die zusammen mit dem Bescheid und dem Meßbrief stets im Original oder in beglaubigter Kopie an Bord mitzuführen ist.
Jeder Jacht wird, wenn nicht im Rahmen einer Zulassung für Binnengewässer bereits vorhanden, ein amtliches Kennzeichen zugewiesen. Diesem kann ein frei wählbarer Name angeschlossen werden. Die Gültigkeit der Zulassung ist auf 10 Jahre befristet.
Neu ist für mich das amtliche Kennzeichen.
Die 3f in Seeschiffahrt habe ich zu leserlichen, nicht augenstrapazierenden 2f gemacht. Ästehtisch gesehen ist ja die neue Schlechtschreibung wirklich ein Wort- und Rotschlag der deutschen Sprache (Rechtschreibung isses ja wirklich keine).
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Re: Flaggenführung und Wimpelfragen
§ 54 seeschiffahrtgesetz spricht von österreichischen yachten. also auch hier keine bestrafung in unserem falle.
Gruß Christian
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Re: Flaggenführung und Wimpelfragen
Zumindest in Kroatien nicht unmittelbar durch österreichische Organe. Was ist aber, wenn die österreichischen Justizorgane die Auslieferung desjenigen Schiffsführers einer kroatischen Charteryacht bei den kroatischen Behörden beantragen, welcher unerlaubterweise die österreichische Staatsflagge geführt hat und dabei das Ansehen der Republik Österreich geschädigt hat? Nicht erwähnt sei die Anmaßung, öffentliches Berechtigung vortäuschend.bachris hat geschrieben:§ 54 seeschiffahrtgesetz spricht von österreichischen yachten. also auch hier keine bestrafung in unserem falle.
Ui je, ui je, dann solltest nach dem Chartertörn nicht heimreisen. Dann wiehert nicht nur der Amtsschimmel.
Liebe Grüße,
Michael
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Re: Flaggenführung und Wimpelfragen
Erstens hoffe ich das das hier kein ewiger Tröt (jetzt darf ich auch falsch) wird. Aber wo ist das Problem?
Im Grunde geht es bei allen Rechtsbestimmungen um die österreichische Staatsflagge. Das ist Rotweissrot mit schwarzem Bundesadler. Eine solche Flagge dürfen nur österreichische Seeschiffe, d.h. Schiffe mit Seebrief wie zuvor beschrieben führen (und sind eigentlich auch verpflichtet dazu).
Die rotweissrote Bundesflagge (ohne Adler) darfst du dir überall hinhängen (wenn du sie nicht verunglimpfst, d.h. nicht asuf den nackten A.... zum Beispiel) wohl aber in die Saling (bitte backbords) auf der Charterjacht. Alles klar?
noch was: wer soll denn das ganze überhaupt irgendwie ... usw.??
Im Grunde geht es bei allen Rechtsbestimmungen um die österreichische Staatsflagge. Das ist Rotweissrot mit schwarzem Bundesadler. Eine solche Flagge dürfen nur österreichische Seeschiffe, d.h. Schiffe mit Seebrief wie zuvor beschrieben führen (und sind eigentlich auch verpflichtet dazu).
Die rotweissrote Bundesflagge (ohne Adler) darfst du dir überall hinhängen (wenn du sie nicht verunglimpfst, d.h. nicht asuf den nackten A.... zum Beispiel) wohl aber in die Saling (bitte backbords) auf der Charterjacht. Alles klar?
noch was: wer soll denn das ganze überhaupt irgendwie ... usw.??
mit herzlichem Gruss - Peter
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Re: Melde mich wieder zurück
da muss ich wiedersprechen, ich kann es zwar nicht beschören... da müsste man(n) genau nachsehen,Die Benützung der Aut Flagge mit Adler ist ausschließlich staatlichen Stellen gestattet wie UHPB, Kanzler,
Regierung, Minister im Dienst und dem ÖBH und ander Bundesstellen.
aber meines wissen´s darf die flagge mit adler NUR der bundespräsident führen
lg ernst
ein schiff sagt, beschütze du mich vor dem land,
dann beschütze ich dich vor dem wasser!
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Re: Flaggenführung und Wimpelfragen
nein, da liegst eben ganz falsch und genau darum gehts hier die ganze zeit.Jugocaptan hat geschrieben:Im Grunde geht es bei allen Rechtsbestimmungen um die österreichische Staatsflagge. Das ist Rotweissrot mit schwarzem Bundesadler.
die staatsflagge ist die rot-weiß-rote ohne schwarzem bundesadler. du meinst die dienstflagge.
ja und da gibts dann noch die seeflagge.
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§ 3. Wappengesetz
(1) Die Farben der Republik Österreich sind rot-weiß-rot.
(2) Die Flagge der Republik Österreich besteht aus drei gleich breiten waagrechten Streifen, von denen der mittlere weiß, der obere und der untere rot sind.
(3) Die Dienstflagge des Bundes entspricht der Flagge der Republik Österreich, weist aber außerdem in ihrer Mitte das Bundeswappen auf, welches gleichmäßig in die beiden roten Streifen hineinreicht. Das Verhältnis der Höhe der Dienstflagge des Bundes zu ihrer Länge ist zwei zu drei. Die Zeichnung der Dienstflagge des Bundes ist aus der einen Bestandteil dieses Gesetzes bildenden Anlage 2
(4) Die im Seeschiffahrtsgesetz, BGBl. Nr. 174/1981, enthaltenen Bestimmungen über die Flagge der Republik Österreich zur See (Seeflagge) werden durch dieses Bundesgesetz nicht berührt.
Gruß Christian
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Re: Flaggenführung und Wimpelfragen
und die Seeflgge (4) sieht genauso aus wie die
östrerr. Nationalflagge (2), also ohne Bundesadler.
Kazimir
östrerr. Nationalflagge (2), also ohne Bundesadler.
Kazimir
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Re: Flaggenführung und Wimpelfragen
ahoi, meine herren!
meiner meinung nach gehört eine richtige flaggenführung sehrwohl zum segeln dazu!
die bundesflagge zu führen gehort sich nicht und ist ausserdem verboten!
ein weiter großer fehler ist es, wenn man die landesflagge steuerbord über der gastlandflagge führt!!
ist für mich als österreicher unverständlich und peinlich, da das bedeutet, dass man dieses land gerade besiegt hat!!
hab ich leider alles schon gesehen!!
ein weiterer, für mich unverständlicher punkt ist es, wenn man ein piratenflagge führt!
ist zwar nicht verboten, aber meiner meinung nach, sehr unseemänisch!!
deswegen apelliere ich an alle segler, doch auf eine richtige flaggenführung zu achten, den das verhalten wiederspiegelt sich auf die ganze nation österreich!!
lg chris
meiner meinung nach gehört eine richtige flaggenführung sehrwohl zum segeln dazu!
die bundesflagge zu führen gehort sich nicht und ist ausserdem verboten!
ein weiter großer fehler ist es, wenn man die landesflagge steuerbord über der gastlandflagge führt!!
ist für mich als österreicher unverständlich und peinlich, da das bedeutet, dass man dieses land gerade besiegt hat!!
hab ich leider alles schon gesehen!!
ein weiterer, für mich unverständlicher punkt ist es, wenn man ein piratenflagge führt!
ist zwar nicht verboten, aber meiner meinung nach, sehr unseemänisch!!
deswegen apelliere ich an alle segler, doch auf eine richtige flaggenführung zu achten, den das verhalten wiederspiegelt sich auf die ganze nation österreich!!
lg chris
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