GMDSS-Zeugnis nur mit amtsärztlicher Untersuchung gültig?

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Andy
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GMDSS-Zeugnis nur mit amtsärztlicher Untersuchung gültig?

Beitrag von Andy » Montag 22. Oktober 2007, 21:54

Habe gerade folgenden Text auf einer Homepage gefunden:

Ein GMDSS-Zeugnis (z. B. SRC oder ROC) ist nur mit amtsärztlicher Untersuchung International gültig!!! Clubzertifikate (Royal Club) oder österreichische sind international nicht anerkannt, hier ist keine Untersuchung vorgesehen und Österreich ist dem Abkommen nicht angeschlossen.

Schön langsam kenn ich mich jetzt nicht mehr aus !!! :-o

Andy

EDIT Admin: Habe aus dem Beitrag wegen der Übersichtlichkeit ein eigenes Thema gemacht!
Gruß Andy
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Edwin
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Beitrag von Edwin » Montag 22. Oktober 2007, 22:09

Hallo Andy!

Da die österr. Funkzeugnisse amtliche Dokumente sind, kann ich mir nicht vorstellen, dass diese nicht international gültig wären! (bei den Funkzeugnissen gibt es auch internationale Abkommen!)

Aber wenn unser Willi von seinem Urlaub zurück ist, kann er Dir sicher diesbezüglich genauer Auskunft geben!

L.G.

Edwin

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Re: GMDSS-Zeugnis nur mit amtsärztlicher Untersuchung gültig

Beitrag von karl-otto » Dienstag 23. Oktober 2007, 08:49

Andy hat geschrieben:...ein GMDSS-Zeugnis (z. B. SRC oder ROC) ist nur mit amtsärztlicher Untersuchung International gültig!!!
is absoluter quatsch, wird gerne von den kroatischen GMDSS-ausbildnern verbreitet, weil man eben die amtsärzte am kuchen mitnaschen lassen will...
Andy hat geschrieben:...Clubzertifikate (Royal Club) oder österreichische sind international nicht anerkannt, hier ist keine Untersuchung vorgesehen und Österreich ist dem Abkommen nicht angeschlossen...
über die RYA-Zertifikate gibt´s zwar zurzeit a diskussion (bei der m.e. nix rauskommt), und die amtlichen scheine wie das österreichische oder deutsche entsprechen den bestimmungen der VO Funk (Radio Regulations) der ITU.
Österreich braucht keinem abkommen beitreten, weil es gar kan´s gibt (österreich is mitglied der ITU)!

so schaut´s aus...
aniadaamoi

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Beitrag von karl-otto » Dienstag 23. Oktober 2007, 09:32

so, hier hab ich noch das dokument (CEPT/ERC/REC 31-04 E) über die funkzeugnisse gefunden: http://www.ero.dk/documentation/docs/do ... C3104E.PDF
steht da was vom amtsarzt???
aniadaamoi

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Re: GMDSS-Zeugnis nur mit amtsärztlicher Untersuchung gültig

Beitrag von Edwin » Dienstag 23. Oktober 2007, 09:56

karl-otto hat geschrieben:is absoluter quatsch, wird gerne von den kroatischen GMDSS-ausbildnern verbreitet
Stimmt - ich habe Andy auch schon per PN mitgeteilt, dass es da in Wr. Neustadt eine "Spezialisten" für solche Meldungen gibt! ;-)

L.G.

Edwin

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Beitrag von Andy » Dienstag 23. Oktober 2007, 11:31

Da sind wir wieder bei den seriösen Anbietern !!!!!! :-?

Danke Edwind und Karl-Otto

Andy
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Beitrag von Edwin » Dienstag 23. Oktober 2007, 12:25

Andy hat geschrieben:Da sind wir wieder bei den seriösen Anbietern !!!!!! :-?
Hmm, wie ist jetzt der Smilie :-? zu verstehen? :ueberl:

L.G.

Edwin

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Beitrag von Andy » Dienstag 23. Oktober 2007, 12:53

Wenn sich jemand selbst ins Spiel bringt hat er auch meistens ein schlechtes Gewissen. Odern nicht ? ;-) ;-)

Andy
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Beitrag von Andy » Dienstag 23. Oktober 2007, 15:18

Hallo Edwin,

mein "naja" hatte ich auf deine Antwort beim Thema " GMDSS auf Charteryachten" bezogen.


[glow=red]Das wäre zwar wünschenswert, kann aber für den Veröffentlicher bzw. dem, der die Veröffentlichung zulässt, ziemlich teuer ausgehen!

Ich bitte Euch daher, auch wenn's vielleicht in den Fingern juckt, diesbezüglich um Zurückhaltung hier im Forum! [/glow]

Gruß Andy
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Beitrag von Edwin » Dienstag 23. Oktober 2007, 18:15

@Andy: alles klar! ;-)

@kapetan: hab grad gesehen, der ist nimmer in Wr. Neustadt! (war aber lange da)

L.G.

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Beitrag von thompson » Donnerstag 29. November 2007, 16:15

:-) [font=Arial] [/font]
Ich habe mein kroatisches Mornar-Motorist Patent und meinen "General Radio Operator" nebst Boatskipper B auch auf den Boat Skipper C (Yachten bis 30 BRZ bis in internationale Gewässer)) umschreiben lassen und musste dazu zu einer amtsärztlichen Untersuchung in Trakoscan(CRO).
Da ich rechts seit dem Bundesheer Hörprobleme habe, wollte die Amtsärztin nicht ihre Unterschrift auf den Akt setzen. Als sie aber im Akt sah, dass ich nicht - so wie alle anderen Anwesenden - ein ROC oder GOC Berufs-Funkerzeugnis wolle, sondern nur den Boat Skipper C (der aber auch eine Funkberechtigung für UKW, GW und KW ohne GMDSS beinhaltet) entschuldigte sie sich und unterschrieb mit einem - "no problem for boat skipper" . Man schließt daraus, dass der kroatische amtsärztliche Befund ausschließlich für die dort zu erwerbenden STCW-Berufsfunkerpatenten ROC (UKW) und GOC (UKW,GW und KW) auf Schiffen über 300 BRZ maßgeblich ist.
Für den normalen Yacht Skipper, der nur im Bedarfsfall funkt, hat ein etwas eingeschränktes Höhrvermögen offenbar keine Relevanz. Das strenge STCW-Erfordernis gilt offenbar nur für den beruflichen Funker auf nach SOLAS ausrüstungspflichtigen Schiffen über 300 BRZ (ROC und GOC Zeugnisse)

Allerdings: Im Gegensatz zu Österreich stellt Kroatien zunächst auschließlich STCW konforme ROC und GOC Zeugnisse (auf 5 Jahre beschränkt) aus, die erst später in UKW-SRC Zeugnisse freiwillig downgegraded werden können. Daher auch das geforderte amtsärztliche Attest.

Deshalb hab ich jetzt auch das österreichische UKW Betriebszeugnis II -SRC (GMDSS- Zeugnis) mit Hilfe einer Ergänzungsprüfung zu meinem alten kroatischen General Radio Operator (ohne Amtsarztuntersuchung !) gemacht. Dieses entspricht sehr wohl den Radio Regulations (VO Funk) der UIT (bzw ITU ) in Genf als Teilorgansiation der UNO, die auch Österreich ratifziert hat.
Also auch meiner Meinung nach Unsinn von wegen "gilt nicht in........weil keine amtsärztliche Untersuchung,. Da habt ihr völlig Recht
Bei heimischen Organisatoren solcher Prüfungen mögen solche Argumente aber durchaus die Nachfrage fördern.

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