Funkprüfúng österr.Wasserstrassen

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Funkprüfúng österr.Wasserstrassen

Beitrag von oldtimersammler » Dienstag 12. November 2013, 16:25

Seit 2 Tagen habe ich endlich meine Prüfung fürs Küstenpatent abgelegt,nun warte ich wie ihr sicher auch alle auf den nächsten Kroatien Urlaub,nun überlege ich eventuell den Funk zu meinem Donaupatent noch eventuell nachzumachen.
Hat jemand hier aus dem Forum die Binnenfunkprüfung gemacht im Selbststudium?
Eigentlich brauche ich die Prüfung nicht unbedingt aber falls das möglich und bewältigbar ist überlege ich das eventuell noch zu machen.
Ich habe bis jetzt noch keine Funkausbildung ausser der Funkberechtigung die beim kroatischen Küstenpatent Skiper B dabei ist.
Ich habe hier unter den alten Beiträgen etwas gelesen daß das angeblich etwa 200 Fragen sein sollen,den Fragenkatalog vom Ministerium habe ich mir soeben ausgedruckt,200 Fragen würden mich ja nicht schrecken,aber der Link mit dem Ausdruck umfasst zusammen grob geschätzt etwa 850 Fragen.
Kommt mir etwas viel vor,ich will ja keine Prüfung für den Flugverkehr machen.
Wer kann mir näheres sagen?

l.G. Gerhard

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Re: Funkprüfúng österr.Wasserstrassen

Beitrag von Willi » Mittwoch 13. November 2013, 11:00

Hallo Gerhard!
Zuerst einmal solltest du dir klar werden wo du überall Funken möchtest. in Österreich werden die Schiffsfunkzeugnise siehe unter http://www.bmvit.gv.at/telekommunikatio ... 022013.pdf ausgestellt

Wenn du das "Eingeschränktes UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschiffsfunkdienst" machst darfst du nur binnen Funken kannst aber Selbststudium betreiben und brauchst nur mehr zur Prüfung antreten. (Ist billiger)
Wenn du aber das "UKW-Betriebszeugnis II (entspricht SRC)" in Österreich machst so hättest du eine Berechtigung für Binnen und See mit dem Nachteil das Selbststudium nicht möglich ist da Ausbildungspflicht besteht. (Ist teurer kann aber mehr)
Der Vorteil dabei ist, dass du dann ein Weltweit gültiges Funkerzeugnis für Binnen und See hast.
Das im KRO Patent enthaltenen Funkerzeugnis ist nur innerhalb von KRO Hoheitsgewässern gültig da KRO eine Funkausrüstungspflicht für nahezu alle Charteryachten hat.
Liebe Grüße
Willi :sailm:

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Re: Funkprüfúng österr.Wasserstrassen

Beitrag von oldtimersammler » Mittwoch 13. November 2013, 16:35

Hallo Willi,danke für deine Auskunft.
Eigentlich benütze ich den Funk wenn dann nur auf der Donau,meine Gedanken waren,wenn ich nun schon prüfungsgebübt bin dann kann es nichts schaden
wenn ich das demnächst noch nachmache.
Natürlich sind die ganzen Kurse,egal ob Schiffsführerpaten als auch Funk sehr hilfreich und angenehm,aber ich habe in letzter Zeit gesehen daß die zuletzt abgelegten
Prüfungen vom Lernstoff zwar viel aussahen aber ich das 100% im Selbsstudium auch geschafft hätte,keine Frage natürlich auch nur deswegen weil ich viel
Zeit dem lernen geopfter habe.
Den Link den du mir geschickt hast sind ja auch die ganzen Konbtakadressen und Tel Nr dabei sodaß ich mich direkt an die zuständigen Stellen wenden kann.

viele Grüße Gerhard

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Re: Funkprüfúng österr.Wasserstrassen

Beitrag von Jugocaptan » Mittwoch 13. November 2013, 17:02

Ich besitze eine österreichische "Bestätigung" das das "Allgemeine Radiotelefonistenzeugnis für den Schiffsfunkdienst Nr. xxx " für den Bereich der Republik Österreich anerkannt wird. Wurde im Jahr 1985 vom dam. Jugoslawischen Funkzeugnis ausgestellt.

Gilt das auch für die Donau?
mit herzlichem Gruss - Peter

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Re: Funkprüfúng österr.Wasserstrassen

Beitrag von Willi » Mittwoch 13. November 2013, 20:55

Hallo Peter! Kannst du mir das Zeugnis und die Anerkennung per PN schicken? Dann kann ich dir genaues sagen. Vermutlich aber ist es nur ein Seefunk und kein Binnenzeugnis. Mit Sicherheit auf Grund des alters nur Sprechfunk kein GMDSS
Liebe Grüße
Willi :sailm:

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Re: Funkprüfúng österr.Wasserstrassen

Beitrag von Flo » Mittwoch 13. November 2013, 22:03

Das möchte ich auch wissen.
Es ist wahrscheindlich diese Anerkennung des Alg. Radiotelephonistenzeugnis für den Schiffsfunkdienst.
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freundlichst Gerhard > >meine Seite

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Re: Funkprüfúng österr.Wasserstrassen

Beitrag von Jugocaptan » Mittwoch 13. November 2013, 23:00

So ist es!
mit herzlichem Gruss - Peter

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Re: Funkprüfúng österr.Wasserstrassen

Beitrag von Willi » Donnerstag 14. November 2013, 11:25

Hallo Gerhard und Peter!

Die Anerkennung entspricht dem in meinem PDF unter Punkt "D" angeführten "Allgemeines Sprechfunkzeugnis für den beweglichen Seefunkdienst", und dem
B. Eingeschränktes Sprechfunkzeugnis für den Binnenschiffsfunkdienst,

Du bist damit wie schon vermutet berechtigt Schiffsfunk(see und Binnen) in allen Frequenzbereichen UKW, GW, KW in der Modulationsart "Sprache" (A3E, F3E, J3E) zu betreiben.


Achtung alle neuen Seefunkanlagen sind mit GMDSS (DSC) ausgestattet, dafür hast du keine Berechtigung. Man kann daher sagen Dein Zeugnis hat ein Ablaufdatum, spätestens wenn ein Neukauf der Funkanlage notwendig ist.
Leiter bleibt die Zeit nicht stehen und die Technik hat sich geändert.
Liebe Grüße
Willi :sailm:

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Re: Funkprüfúng österr.Wasserstrassen

Beitrag von Edwin » Donnerstag 14. November 2013, 11:40

Willi hat geschrieben:Achtung alle neuen Seefunkanlagen sind mit GMDSS ausgestattet, dafür hast du keine Berechtigung.
Das ist richtig, allerdings sind zumindest bei den Charteryachten die Gräte i.d.R. nur für UKW-Sprechfunk freigeschaltet.

L.G.

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