Wir haben ein Motorboot "Sessa Oyster 18". Bisher fuhren wir mit einem Johnson 90 PS 2-Takt Außenbordmotor. Dieser ist nun leider kaputt. Wir interessieren uns für einen gebrauchten Yamaha 100 PS 4-Takt Außenbordmotor. Doch auf unserem Boot gibt es ein "Typenschild", in dem die Motorisierung mit 90 PS angegeben ist. Allerdings ist das Schild ohne "CE" und wirkt händisch eingekratzt. Habt ihr Erfahrung wie ernst man das nehmen muss? Eine Motoränderung müsste ja beim Land OÖ gemeldet werden, gäbe es dabei wegen des Schildes bei einer höheren Motorisierung Probleme? Oder ist das eher ein Versicherungsproblem? Habt ihr hiezu Erfahrungen?
Dazu muss noch gesagt werden, dass der neue Motor anscheinend gleich schwer wäre wie der Yamaha 80 PS 4-Takt, ein Gewichtsproblem wäre es also nicht.
Höchstzulässig Motorleistung
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Re: Höchstzulässig Motorleistung
Motor beim Schifffahrtsamt einfach ummelden, Schiff wird, wenn die Zulassung noch Gültigkeit hat, sowieso nicht besichtigt. Und wenn das Schildchen keine CE Kennzeichnung ist auch einfach wegmachen.
mit herzlichem Gruss - Peter
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Re: Höchstzulässig Motorleistung
Danke für die Antwort. Leider ist es nicht ganz so einfach. Wir hatten inzwischen Kontakt mit dem Land OÖ. Der zuständige SB schaute in Tabellen nach und konnte uns den 100-PS-Motor nicht bewilligen, einzige Möglichkeit, eine Genehmigung eines Zivilingenieurs besorgen, dann würde er es machen.
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