Neuregelung für Zwei- und Viertakt-Motoren ab 2006
Ab 2005 schreibt die neue EU-Richtlinie 2003/44/EG für alle Mitgliedsstaaten neue Abgas- und Geräuschgrenzwerte für Sportboote und Wassermotorräder vor. Die neuen Grenzwerte gelten für:
• Selbstzündungs- und Viertakt-Fremdzündungsmotoren ab dem 01.01.2006
• Motoren mit Zweitakt-Fremdzündungsmotoren ab dem 01.01.2007
Laut EU-Richtlinie bestehen für Zweitaktmotoren neue Abgasvorschriften, aber kein generelles Fahrverbot. Die derzeitig angebotenen Zweitaktmotoren, die die neuen Grenzwerte überschreiten, können noch bis zum 31.12.2006 in Verkehr gebracht bzw. in Betrieb genommen werden und auch nach dem 31.12.2006 weiterhin benutzt werden.
Ab dem 1.1.2007 müssen dann alle Neufahrzeuge die geltenden Grenzwerte der EU-Richtlinie einhalten.
genaue Angaben unter http://www.vdi-nachrichten.com/admin/ce ... _44_EG.pdf
Neue EU Richlinien für Boote
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- Willi
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