Hallo zusammen,
eine kurze Frage zum Bodenseepatent: Was das Segeln betrifft, bin ich vor einer halben Ewigkeit auf den Geschmack gekommen; einen Kurs besucht, den (damals noch) A-Schein aber altersbedingt noch nicht machen können. Seitdem immer wieder (mit-)gesegelt, allerdings nie einen Schein gemacht, weil nicht Pflicht und ich das Regattasegeln ohnehin nie angefangen habe. Nun ist es ja aber auch ohne offizielle Scheinpflicht so, dass viele Leute ein Boot (zurecht!) nicht gerne an jemanden ohne Schein bzw. nur mit Grundschein herausgeben, und sich für mich gerade die Gelegenheit ergeben hätte, das Schifferpatent für den Bodensee zu machen.
Auf der Website des Ministeriums habe ich nun gelesen, dass man einen bestimmten amtlichen Ausweis nicht benötigt, wenn man einen »entsprechenden Befähigungsausweis für die selbständige Führung von Fahrzeugen auf dem Bodensee«. Hieße das also, dass ich, wenn ich am Bodensee das Schifferpatent A/D absolvieren würde, auch auf den anderen österreichischen Seen Boote mit Motoren über 4,4 kW führen dürfte? (sofern nicht sowieso verboten weil Juli/August, …, natürlich)
Mein Herz hängt zwar eindeutig am Segeln, aber würdet ihr den Motorbootschein auch gleich machen, wenn ihr schon die Gelegenheit habt, das ohne großen Mehraufwand zu tun?
Danke im Voraus!
Schifferpatent Bodensee und andere Reviere (Motor?)
Moderatoren: bachris, Willi, gima10
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