Freier Zugang zu Binnengewässern?

Alles rund um's Bootfahren auf Binnenrevieren (Seen und Flüsse)

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Freier Zugang zu Binnengewässern?

Beitrag von Harry » Dienstag 4. März 2008, 09:57

Hallo leute!

Ich hab da eine frage:

Da ich mich grad mit dem Gedanken auseinandersetze, eventuell einen "Happy Cat Light" (Katamaran mit 5m Läne und aufblasbaren Schwimmern) zu erstehen, drängt sich mir folgende Frage auf:

Kann man eigentlich sein eigenes kleines Booterl einfach in einem See seiner Wahl zu Wasser lassen, oder gibts da Genehmigungen, Gebühren und Scheine, die man berücksichtigen sollte? :ahnung: :ueberl:

lg
Harry

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Re: Freier Zugang zu Binnengewässern?

Beitrag von Hiermann » Mittwoch 5. März 2008, 09:14

Hallo Harry,

ich kann jetzt nur mal vom Neusiedlersee sprechen - dort geht das ganz einfach ohne Probleme mit deinem Kat (jedoch Verbrennungsmotorverbot).

Du fährst zu einer Slipstelle - oder eben einer stelle, wo du deinen Kat ins Wasser bringen kannst, und startest los.
Nach der Seglerei mußt du wieder aus dem Wasser, außer du hast einen Liegeplatz - die gäbe es auch kurzfristig, falls du beispielsweise ein ganzes Wochenende bleiben möchtest.

Schein brauchst du am Neusiedlersee auch keinen.
Für den Neusiedlersee kann ich dir sicherlich noch ein paar Hilfreiche Tipps geben, solltest du welche benötigen!
Nicht woher der Wind weht, sondern wie man die Segel setzt - darauf kommt es an!

Liebe Grüße
Tom
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Re: Freier Zugang zu Binnengewässern?

Beitrag von Harry » Mittwoch 5. März 2008, 12:30

Hört sich ja gut an :-)

Werd mir das Ding dann mal auf der Messe näher ansehen und dann schau ma mal, ob ich schon bald auch am Neusiedlersee :kapit:

Hätt ich mir auch nie gedacht :mrgreen:

Danke fürs Angebot, Tom - komm ich sicher drauf zurück :-i

lg
Harry

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Re: Freier Zugang zu Binnengewässern?

Beitrag von extremsailing » Sonntag 15. März 2009, 12:34

Also bei uns am achensee ist eine A-schein pflicht !!
bei weiteren fragen , nur bei mir melden :lol:

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Re: Freier Zugang zu Binnengewässern?

Beitrag von Tommy1424 » Sonntag 15. März 2009, 13:05

Hallo beinand!

Mein Wissensstand ist schon etwas älter. Es kann leicht sein, dass es in der Zwischenzeit eine rechtliche Änderung gab.

ABER: In Ö gibt es für Segler doch keine wirkliche Vorschrift. Ein Eigner kann sein Boot überall (wo Boot erlaubt) wassern und führen. Scheinpflicht existiert keine.

Theoretisch kann man sich ja auch ein Segelboot ausleihen ohne, dass man einen A-Schein hat. Lediglich der Vermieter hätte sich zuvor darüber zu Informieren, ob der Mieter mit einem Segelboot umgehen kann.

Soweit ich weiß besteht doch auf fast der ganzen Welt keine wirkliche Scheinpficht für Segelboote. Immer bezogen auf den Eigner und seine Yacht.

Bitte um Korrektur sollte ich mich so sehr irren.
LG

Tommy + Crew
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