aber wenn er gar kein patent gehabt hätte?
jetzt ist es ja in österreich so, dass der skipper einen anderen unter seiner aufsicht ans ruder gehen lassen kann. das ist mir bekannt.
im kroatischen seerecht, wie ist das dort? könnte die küstenwache, wenn sie einen rudergänger feststellt, der kein patent hat, den skipper belangen. oder gilt auch in kroatien diese regelung.
ich bin mir eh fast sicher, dass es dort auch so ist, sonst könnte man ja gar keine ausbildungsfahrten oder prüfungstörns machen

gleiches fürs schlaucherl. wenn ich im boot sitze müsste das reichen. steuern kann ein patentloser, oder? diese frage kann eigentlich nur jemand beantworten, der dieses gesetz wirklich gut und mit all seinen fallen kennt.
