Da hätte ich auch einmal eine Frage.
Was ist, wenn man eine Person als Passagier mitnimmt. Um ein paar lächerliche Euronen, die man nicht versteuern muß. Als Österreicher darf ich in Deutschland mit meiner Yacht, sofern sie in Österreich angemeldet ist, und ich das CRO-Patent habe, in der 3sm-Zone auch als Gewerbetreibender fahren. Dabei brauche ich keine deutsche zusätzliche Bescheinigung wie den deutschen SSS? Außerdem kann ich mir nicht vorstellen, daß Deutschland gegen EU-Recht verstößt. Engländer dürfen auch in Deutschland ohne Patent fahren. Und daß in Deutschand ein Sonderrecht wie in Kroatien eingeführt worden wäre, davon hätte ich gehört.
Soferne ich mich nicht länger als ca. 180 Tage in Deutschland aufhalte, gelten die Regeln des Heimatlandes - sprich des Flaggenstaats.
Aber funken ist ein anderes Problem. Funkgerät ausbauen und ein Handfunkgerät für Notfälle.
Liebe Grüße,
Michael
Ma kaunn's a schwer moch'n.

