Die 5% - STEUER-Regelung bis 31.5.2013 scheint mit dem Gesetzesbeschluss des kroatischen Parlaments vom 3.1.2013 fix zu sein. Ist ein schönes "Geschenk" für alle bisher nicht EU-versteuerten Boote.
Die Frage nach der ZOLL-Regelung ( beschlossen am gleichen Tag mit 1,7 % des Zeitwerts) lässt aber doch Fragen offen.
Welche Boote werden ZOLLpflichtig werden?
Üblicherweise liegen Boote - z.B. Österreichischer Flagge - in Marinas unter temporärem Zollverschluss, also im Status der "vorübergehenden Einfuhr". Nun gibt es höchst unterschiedliche Ansichten über diesen Status! Angeblich sieht das kroatische Zollgesetz vor, dass das Boot innerhalb einer Frist von 18 (bzw. 24) Monaten tatsächlich physisch ausgeführt werden muss, um wieder den Status der vorübergehenden Einfuhr zu erlangen. Würde bedeuten, innerhalb der genannten Fristen ausklarieren und zumindest die 12-Meilen-Zone verlassen zu müssen, um dann erneut einzuklarieren. Das Absurde daran ist ja, dass beim neuen Einklarieren keine Bestätigung verlangt wird, dass man in einem anderen Land (etwa Slowenien oder Italien) tatsächlich ebenfalls einklariert hat....
Dieses Gesetz betreffend der befristeten vorübergehenden Einfuhr besteht schon seit Jahren, wurde aber nie angewendet.
Deshalb scheint mir unklar, ob nun ein EU-versteuertes, in Österreich registriertes Boot, zollpflichtig wird, wenn es seinen ständigen Liegeplatz in einer kroatischen Marina (in meinem Fall Marina Punat auf Krk) hat.
Gilt wohl die Devise "abwarten und Tee trinken"....

Lg
Rudi