Rechtliche Frage

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Adriaskip
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Re: Rechtliche Frage

Beitrag von Adriaskip » Samstag 1. März 2014, 10:58

Einverständniserklärung der Eltern ist Pflicht, vor allem gegenüber den ausländischen Behörden.

Ich hatte einmal im Rahmen eines privaten Flotten Törns ebenfalls Minderjährige an Bord. Zu den Pässen bekam ich damals die Kopien der Einverständniserklärung der Eltern für diese Veranstaltung und gegenüber dem Veranstalter musste ich die allgemeinen Jugendschutzbestimmungen schriftlich zur Kenntnis nehmen (unterzeichnen). (Die in der Einverständniserklärung genannte Aufsichtsperson muss nicht zwangsläufig der Skip sein)
War übrigend ein toller stressloser Törn und ich bin NICHT mitgegangen Einkaufen, in Disco usw. Ich war für sie nur immer tel. erreichbar.
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Re: Rechtliche Frage

Beitrag von wolfgangA » Samstag 1. März 2014, 11:05

Adriaskip hat geschrieben:Einverständniserklärung der Eltern ist Pflicht, vor allem gegenüber den ausländischen Behörden.

Ich hatte einmal im Rahmen eines privaten Flotten Törns ebenfalls Minderjährige an Bord. Zu den Pässen bekam ich damals die Kopien der Einverständniserklärung der Eltern für diese Veranstaltung und gegenüber dem Veranstalter musste ich die allgemeinen Jugendschutzbestimmungen schriftlich zur Kenntnis nehmen (unterzeichnen). (Die in der Einverständniserklärung genannte Aufsichtsperson muss nicht zwangsläufig der Skip sein)
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servus ludwig

mit der einverständniserklärung der eltern ist der skipper aus der haftung, nicht aber die genannte aufsichtsperson

das muss auch so sein, denn sonst könnten die kinder (jugendlichen) ja tun, was sie wollen

ausserdem hat der skipper ja auch noch a bissl was anderes zu tun, als auf ein paar pubertierende jugendliche aufzupassen, was eh schon ein fulltimejob ist :-?

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Re: Rechtliche Frage

Beitrag von 1.LI » Samstag 1. März 2014, 19:51

bachris hat geschrieben:
1.LI hat geschrieben:Aber wenn man die Person kennt (und auch die Eltern) sollte ein klares und deutliches Gespräch im Vorfeld doch reichen.
hui, das ist gefährlich. ein gespräch ist da viel zu wenig. nein, die bestätigung, dass sie da überhaupt mitfahren darf, muss auf jeden fall schriftlich vorhanden sein. und so nebenbei werden das die ausländischen behörden im falle einer kontrolle ebenso verlangen können. und solche gesetze sind wichtig. sonst könnte ja jeder mit einem entführten kind quer durch europa fahren und müsste niemand rechenschaft ablegen, warum er da ein wildfremdes kind mithat.

und @ 1.LI das mit der verantwortung und baumkraxln, wie haben wir das früher überlebt, usw.........diese zeiten sind nunmal vorbei!!! nach dem amerikanischen prinzip klagt jeder jeden. es ist nun mal leider so.
wenn was passiert, dann kann man sich auf alles einstellen. klagen wegen verdienstentgang/schulversäumis ect.... das ist die welt in der wir leben.
Servus.
Zum Einen: ja klar muss eine Einverständniserklärung und Vollmacht dabei sein, das ist doch klar. Nur mit brav schauen kannst keinen bei der Polizei überzeugen. Solche Vollmachten gibts beim ÖAMTC. Hatte ich natürlich auch dabei als meine Kleine noch jünger war und im Urlaub Freundinnen mit gefahren sind. Den Zettel kann man natürlich nicht wegbesprechen.
Zum Zweiten: sorry, ich weigere mich einfach das so zu akzeptieren. Kann man jetzt als weltfremd, realitätsfern oder sonst wie bezeichnen, aber kann, will, und werde mich diesem neuen Trend aber nicht beugen.
(ot: gottseidank ist ab heute Spielplatzlärm kein Einspruchsgrund mehr im steirischen Baugesetz)

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Re: Rechtliche Frage

Beitrag von bachris » Samstag 1. März 2014, 19:56

Hier werden immer zwei Tatsachen vermischt, die aber getrennt gehören:

Meiner Meinung nach, gibts zwei Personen:

1. Aufsichtsperson: da ist es egal, ob mit Schiff, Auto, Motorrad, Moped oder per pedes. Das hat mit dem Skipper gar nichts zu tun. Irgendwer braucht die SCHRIFTLICHE Vollmacht der Eltern, womit er auch die Pflichten rund um die Uhr übernimmt. Ein normaler Crewvertrag reicht da sicher nicht aus. Um Probleme mit den ausländischen Behörden zu vermeiden, würde ich übrigens der Vollmacht eine Kopie des Reisepasses der unterzeichnenden Person beiheften, damit ein Unterschriftenvergleich vorhanden ist. Ich bin beruflich da immer sehr genau, wenn ein Kind bei namentlich ganz anderen Menschen mitreist.

2. Skipper: Hier treffen nur die nautischen Pflichten zu. Ob das Mädel schwanger wird, oder im Vollrausch von der Disco ins Krankenhaus eingeliefert wird, kann den Skipper niemals in die Verantwortung ziehen. Hier einen Crewvertrag (der ja ohnehin rechtlich zweifelhaft ist) abzuschließen mit ALLEN Mitgliedern ist ratsam, hat aber mit dem Mädel selbst, noch dazu ausserhalb des Bootes rein gar nichts zu tun.

EIn Beispiel verdeutlicht das vielleicht: Man macht mit dem Mädel eine Reise ins Ausland. Im Zuge des Urlaubes bucht man auch einen Tages-Segeltörn. Hier trifft den wildfremden Skipper ja auch keine Verantwortung dem Mädel gegenüber. Wenn die das Schiff verlässt (über die Psarella, nicht die Reling :mrgreen: ), ist der Skipper nicht mehr verantwortlich. Es bleibt alles an der Person hängen, welcher die junge Dame ANVERTRAUT worden ist. Oder wenn du mit dem Taxi mitfährst, ist der Lenker auch nur für die Dauer der Fahrt für dich verantwortlich und auch nur, was das Lenken des Fahrzeuges betrifft.

Ist der Skipper zugleich Aufsichtsperson, dann hat er natürlich den Joker. ;-) :mrgreen:

Ich zweifle auch so nebenbei das Schwanger-Beispiel stark an. Nur weil der Vater nicht zahlen kann, kann nicht der Verantwortliche zu Zahlungen herangezogen werden. Das bezweifle ich stark.

Und da es keine offizielle Pfadfinderveranstaltung ist, kann es nur so laufen, als wenn du dein Nachbardirndl auf einen normalen Urlaub mitnimmst. Eine zufällig ebenfalls mitreisende Pfadfinderbetreuungsperson spielt hier keine Rolle, da nicht offiziell im "Amt".
Gruß Christian
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Re: Rechtliche Frage

Beitrag von Edwin » Samstag 1. März 2014, 20:06

bachris hat geschrieben:Und da es keine offizielle Pfadfinderveranstaltung ist, kann es nur so laufen, als wenn du dein Nachbardirndl mitnimmst.
Ich denke, bei einer "offiziellen Pfadfinderveranstaltung" wäre das auch nicht anders als beim Nachbardirndl - ist ja letztlich auch eine Privatveranstaltung und nicht etwa mit einer Schullandwoche od. einem Kindergartenausflug zu vergleichen, wo es "amtliche Aufsichtspersonen" gibt.

Ansonsten - der Skipper ist freilich für alle nautischen Bereiche verantwortlich und das ist es ganz egal, ob es sich bei der Crew um (minderjährige) Pfadfinder oder um einen Seniorenclub handelt.

L.G.

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Re: Rechtliche Frage

Beitrag von bachris » Samstag 1. März 2014, 21:56

Edwin hat geschrieben:Ich denke, bei einer "offiziellen Pfadfinderveranstaltung" wäre das auch nicht anders als beim Nachbardirndl - ist ja letztlich auch eine Privatveranstaltung und nicht etwa mit einer Schullandwoche od. einem Kindergartenausflug zu vergleichen, wo es "amtliche Aufsichtspersonen" gibt.
ja, ich meinte damit ja auch, dass der zufällig auch anwesende betreuer der pfadfinder keine bedeutung hat, da es eine privatfahrt ist und er damit keine funiton hat und sämtliche versicherungen des pfadfindervereines (z.b. haftpflicht) ohne wirkung sind. also ob er dabei ist, oder nicht ist komplett egal. selbst, wenn die gesamte crew aus pfadfindern besteht. das wollte ich damit sagen. 8-)
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Re: Rechtliche Frage

Beitrag von wolfgangA » Samstag 1. März 2014, 23:13

Edwin hat geschrieben:
bachris hat geschrieben:Und da es keine offizielle Pfadfinderveranstaltung ist, kann es nur so laufen, als wenn du dein Nachbardirndl mitnimmst.
Ich denke, bei einer "offiziellen Pfadfinderveranstaltung" wäre das auch nicht anders als beim Nachbardirndl - ist ja letztlich auch eine Privatveranstaltung und nicht etwa mit einer Schullandwoche od. einem Kindergartenausflug zu vergleichen, wo es "amtliche Aufsichtspersonen" gibt.

Ansonsten - der Skipper ist freilich für alle nautischen Bereiche verantwortlich und das ist es ganz egal, ob es sich bei der Crew um (minderjährige) Pfadfinder oder um einen Seniorenclub handelt.

L.G.

Edwin
bei einer "offiziellen" pfadfinderveranstaltung ist aber von vornherein eindeutig geklärt, wer die ausichtsperson ist, bei einem privaten segeltörn aber nicht.

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Re: Rechtliche Frage

Beitrag von aprovis » Montag 3. März 2014, 12:41

Also eine Rechtschutzversicherung hat ja heute fast jeder - oder?

Geh mal zu deinem Rechtsanwalt und lass dich beraten. Der muss sich auskennen und die Versicherung zahlt dir die Beratung. :roll:
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Re: Rechtliche Frage

Beitrag von maci » Montag 3. März 2014, 13:25

Die Bestätigung vom ÖAMTC habe ich schon vorbereitet. Die ist klar.
Der Link dafür ist auch auf der Homepage vom Außenministerium. Es gibt dazu ein eigenes Formular mit deutscher und kroatischer Sprache.

In ca. 2 Wochen haben wir Crewbesprechung mit den Eltern der Minderjährigen.

Dann kann ich weiter berichten.

Gruß
Georg
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Aktuelle Position: 48° 20,093 North 14° 10,292 East

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Re: Rechtliche Frage

Beitrag von wolfgangA » Mittwoch 5. März 2014, 13:56

Ich zweifle auch so nebenbei das Schwanger-Beispiel stark an. Nur weil der Vater nicht zahlen kann, kann nicht der Verantwortliche zu Zahlungen herangezogen werden. Das bezweifle ich stark.
recht haben, heisst noch lange nicht, auch recht bekommen

nur weil du es bezweifest, heisst es noch lang nicht, dass das nicht so sein könnte, sorry

MIR wäre es jedenfalls zu riskant...

aber du beschreibst es eh ganz gut:

der VERANTWORTLICHE

der verantwortliche wofür?

für das wohlbefinden des mädels? dafür, dass sie net sex hat? mit folgen? dass sie sich "wohlgeordnet" verhält?
wie auch immer, verantwortung ist verantwortung, wer auch immer diese innehat

und dafür kann dieser wohl auch zur verantwortung gezogen werden können, wie auch immer (und wenn er pech hat, unser skipperlein, bleibt er halt über, besonders wenn er geld hat, oder sonstige vermögenswerte)
so ist halt unser rechtssystem

nicht, dass ich jetzt behaupte, dass gesetze solche machenschaften unterstützen würden, weit gefehlt, aber

aber die richter haben halt auch einen gewissen toleranzgrad in deren urteilsverkündung und sind sympathieneigungen ggü nicht immun...

mfg wolfgang

ps: weist du eigentlich, warum soviele radler trotz verschuldetem unfall recht bekommen?

antwort: weil die keine versicherung haben, der autofahrer aber schon, da suchen dann viele richter den "salomonischen" ausweg....

das lässt sich auch noch ins arbeitsrecht verfolgen 8-)

ein schurke, der zwischen den zeilen etwas zu lesen vermag... 8-) :mrgreen:

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Re: Rechtliche Frage

Beitrag von wolfgangA » Mittwoch 5. März 2014, 14:24

[
dafür, dass sie net sex hat? mit folgen?
noch zum abschluss:

will man wirklich dem mädel überall hinten nach jagen?

eventuell sich noch nachsagen lassen zu müssen, dass man "spannt" und nur "a geiler wi..xer" ist?

etwas drastisch ausgedrückt, aber der wahrheitsgehalt ist wohl vorhanden...

egal

wer auch immer die verantwortung für das mädel haben sollte, der skipper sollte es NICHT sein, der hat schon was anderes zu tun...

mfg wolfgang

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Re: Rechtliche Frage

Beitrag von bachris » Donnerstag 6. März 2014, 07:44

wolfgangA hat geschrieben:nur weil du es bezweifest, heisst es noch lang nicht, dass das nicht so sein könnte, sorry
schon wieder so ein satz von dir, wolfgang! :-| lies bitte genauer!!! :les: unterschiede endlich zwischen vermutungen und behauptungen :evil:

ich hab mit keinem wort behauptet, dass es nicht sein kann. ich hab gesagt, ich bezweifle es.

als alimentezahlender und geschiedener vater hab ich mich halt ein wenig informiert und zweifle einfach daran. :-| es ist aber durchaus möglich, dass die aufsichtsperson haftbar ist.
ich kanns mir eben nur schwer vorstellen, obwohl es bei jugendlagern (geschulte aufsichtspersonen) tatsächlich schon solche rechtssprechungen gab.
ob das im urlaub mit einer laienaufsichtsperson auch so ist?

du kannst ja gerne mit schlagkräftigen argumenten meine zweifel aus dem weg räumen. die belegbaren argumente fehlen mir nämlich bei dir. du zweifelst alles an, kommst aber nicht mit gegenbeweisen.
wolfgangA hat geschrieben:weist du eigentlich, warum soviele radler trotz verschuldetem unfall recht bekommen?
JA!! ich bin nämlich bei sehr vielen gerichtsverhandlungen und verwaltungsverfahren dabei.
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Re: Rechtliche Frage

Beitrag von gima10 » Donnerstag 6. März 2014, 09:13

Hallo miteinander!

Ruhig Blut liebe Mannen, seid nicht so kleinlich bei der Auslegung der Formulierungen. Manches lässt sich halt nicht so schreiben, wie es besser gesagt würde.

Nun zum Thema und wie ich persönlich vorgehen würde:

Ich würde einmal grundlegend das im Bundesland entsprechende Jugenschutzgesetz heranziehen (rein informativ, wie die Übertragung der Aufsicht formal vollzogen werden soll). Nach meinem Wissen können dir die Eltern des Mädchens die Aufsicht übertragen (also ähnlich, wie wenn sie mit dir am Abend in die Disco geht). Wenn sie auch einen eigenen Reisepass hat, wovon mit 16 Jahren auszugehen ist, sollte die Mitnahme des Mädchens in den Urlaub kein Problem mehr sein.
Ich würde dann mal nicht so schwarz malen, was alles sein könnte, denn da müsste ich von Haus aus sagen, dass ich das Mädchen gar nicht mitnehme.

Vom rechtlichen her würde ich sagen, ist es wie mit jeder Crew. Die Verantwortung bleibt immer beim Skipper. :-(
Beste Grüße
Mandi

Ja zelim dalmatinak biti

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Re: Rechtliche Frage

Beitrag von wolfgangA » Donnerstag 6. März 2014, 10:11

@bachris

warum so unfreundlich?

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Re: Rechtliche Frage

Beitrag von bachris » Donnerstag 6. März 2014, 12:07

wolfgangA hat geschrieben:warum so unfreundlich?
ich finde........dafür, dass du meine postings gleich in zwei threads als gschichtl und billig, ect.... bezeichnest, war ich ausgesprochen freundlich, würde ich mal sagen. ;-) ich hab dich lediglich ersucht, genauer zu lesen und deine wortwahl ein wenig zu überdenken.

aber mach ma da jetzt keinen dialog aus dem thread. wenns noch was zu diskutieren gibt, ersuche ich dich um PN.
Gruß Christian
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