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ostsee
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Beitrag von ostsee » Freitag 14. Mai 2004, 15:36

"Vor Albanien: Grazer aus Seenot gerettet"

Niemand ist gefeit davor, einen fatalen Fehler zu begehen. Troztdem möchte ich, ohne zu schulmeistern, ein wenig zwischen den Zeilen diese Artikels von Hans Breitegger aus der Kleinen Zeitung vom 13. Mai 2004 lesen und vielleicht zum Nachdenken anregen.

Was war geschehen?
Ein Segler hatte um 0130 per Handy seinen Vater in Graz verständigt, sein Schiff sinke vor Albanien und er braucht Hilfe.
Der Artikel beschreibt dann heroisch den über viele Institutionen (Polizei, Botschaften, Militär, Küstenwache, Zoll usw.) laufenden Informations-Staffellauf. Gottseidank hat es geklappt und die Crew wurde gerettet.

Aber kein Grund beruhigt aufzuatmen. Zwischen den Zeilen ist auch folgendes herauszulesen:

- aufgelaufen, weil die Seekarten "offensichtlich" nicht gestimmt hätten??
(GPS = WGS84, die Karte wahrscheinlich nach dem Besseler Elipsoid gezeichnet -- etwa 0,3 Grad Längenabweichung + GPS-Ungenauigkeit.)

- Albanien ist A3 - Gebiet. Das heißt, nur ein EPIRB hilft hier in Notfällen
(1. der Skipper ist dafür verantworlich, dass die Yacht mit den notwendigen Equipment für Notfälle ausgerüstet ist.
2. Ist das nicht der Fall, muss er, um kein Risiko einzugehen,entweder mehr Abstand zur Küste halten, oder besser, auf die italienische Seite wechseln. Diese ist A1 - Gebiet und derzeit sogar noch über Kanal 16 auch ohne DSC-Controller erreichbar.
3. Auch für die Freizeitschiffahrt ist es verpflichtend, die oben erwähnte Ausrüstung an Bord zu haben und auch bedienen zu können. Damit hätte ein Notruf auch ein Frachter empfangen können (die gehen nicht mehr Hörwache auf Kanal 16) und an das nächste MRCC weitergeleitet.)

Und das ist der springende Punkt: Die Freizeitskipper, Eigner und Vercharterer ignorieren DMGSS. Das MRCC ist die effiziente Koordinationsstelle für solche Fälle und nicht ein Handy, das auf offener See normalerweise keine Verbindung mehr bekommt.

Das Argument eines Freundes über die mangelhafte Ausrüstung kann ich nicht nachvollziehen: man kann doch nicht verlangen, dass tausende Schiffe jetzt "plötzlich" auf UKW Funk mit DSC - Controller umstellen sollen.
Seit über 10 Jahren ist die gesetzliche Verpflichtung das zu tun gültig. Die nochmalige Verlängerung der Hörwache auf Kanal 16 nur ein Zugeständnis an Säumige.

Die SOLAS - Bestimmungen verlangen für Sportboote zwar nicht explizit diese Ausrüstung, aber auch Fahrzeuge unter 300 BRZ sind andererseits verpflichtet, bestimmte Meldungen zu senden, die aber nur mit DSC gesendet werden können.

Für diese Mäusekino-Kartenplotter wird ein Haufen Geld ausgegeben, aber für DSC oder NAVTEX hat man kein Verständnis. Klar wenn man eh nur bis in die nächste Marina fährt.

Übrigens, auch der unlängst abgebrannte Motor-Cat hat sich scheinbar nur mit dem Handy bemerkbar gemacht.

Was sagen die Versicherungen, wenn das Seegericht grobe Fahrlässigkeit feststellt?

Ich wäre erfreut, wenn jemand konkrete Fälle kennt bzw. weiß wie das alles letztenendes ausgegangen ist.

trotzdem: nur einmal nachdenken darüber
und handbreit - - -

Gast

Beitrag von Gast » Samstag 15. Mai 2004, 11:20

Habe von diesem :!: Herrn Breitegger :?: ein paar Beiträge in der Kleinen Zeitung gelesen und damit erübrigt sich jeder Kommentar bezüglich Fachkompetenz(Segeln) ist ein reiner Aktion“s Journalist wie es halt so viele gibt!

Damit stellt sich die Frage ob diese Crew überhaupt in Albanischen Gewässern waren......?

http://www.extradienst.at/jaos/page/mai ... e_id=11390

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liveaboarder
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Beitrag von liveaboarder » Sonntag 27. Juni 2004, 23:14

das oben gesagte deckt sich nicht ganz mit meinen erfahrungen im mittelmeer. zb ist die gps ungenauigkeit in keinem fall erwähnenswert, weil sie in aller regel kaum mehr als 10m beträgt. über vhf, kanal 16 wäre mit sicherheit ein notruf absetzbar. gmdss ermöglicht lediglich einen selktivruf, in diesem fall an alle stationen, der eigentliche notverkehr wird über vhf abgewickelt, mindestens der notruf auf kanal 16. zudem wird kanal 16 nach wie vor von allen stationen abgehört. gegensätzliche aussagen sind schlicht und einfach nicht zutreffend. handy verkehr ist aus technischen gründen auf ca 20km von der küste beschränkt, während vhf in der regel problemlos 50km erreichen.
ich erachte es als durchaus praktikable variante eine seenot-rettungszentrale über das handy anzurufen. dazu sollte man aber die entsprechenden nummern zur hand haben. die zentrale in bremen (über iridium-handy alarmiert) hat schon seenotrettungen im indischen ocean ins rollen gebracht.
in solchen fällen sollte man sich aber an die vorhandenen strukturen halten und väter oder ahnungslose freunde nach möglichkeit nicht mit einbeziehen.
- - - liveaboarder - - -

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