wertigkeit von cro-schein vs fb2 bei unfall vor gericht

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wolfgangA
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Re: wertigkeit von cro-schein vs fb2 bei unfall vor gericht

Beitrag von wolfgangA » Sonntag 21. Februar 2016, 15:14

Adriaskip hat geschrieben:Ein Vergehen bleibt ein Vergehen, egal welche Vorkenntnisse man hat und sind deshalb gleich zu behandeln.

Wenn man machen Argumentationen folgt würde es ja bedeuten das das Cro. Patent ein Persilschein ist und die FB- Inhaber zur Kasse gebeten werden, da sie es ja hätten wissen müssen bzw sie ja so gut ausgebildet sind.....

Die einzigen die hier versuchen Argumente zu finden sind Versicherungen, und das fällt ihnen auch sehr schwer....

LG
Ludwig
ja, so ähnlich hab ich auch mal argumentiert

ich habe vor jahren einige Strafmandate zugestellt bekommen, zeitgleich mit einer Androhung des verkehrsamtes, mir den taxischein zu entziehen
da ging es um einige (5) geringfügige geschwindigkeitsübertretungen, zb 64kmh am gürtel usw

meine Argumente > ich fahre ca 100 000 km im jahr, da kann sowas ja schon passieren, hat man verworfen
Gegenargument: sie sind profi, da darf das nicht passieren
mein Argument: nobody is perfect und dann müssen sie ja allen anderen auch den FS entziehen, hat man auch verworfen
"wenn wir sie erwischen, entziehen wir ja eh"

soviel zum Thema

andereseits werden bei fahranfängern rotlichtüberschreitungen, Geschwindigkeitsüberschreitungen usw toleriert
ist ja auch ok, fehler passieren halt

was ich aber meine, ist

je grösser die nachweisliche Erfahrung eines Skippers ist, umso mehr wird er zur Verantwortung gezogen

mit anderen worten

je mehr Erfahrung ein Skipper nachweislich hat, umso gefährdeter ister von seiten des gesetzes
glaub ich mal
und darum soll es hier gehen

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Re: wertigkeit von cro-schein vs fb2 bei unfall vor gericht

Beitrag von wolfgangA » Sonntag 21. Februar 2016, 15:37

bevor ich hier jetzt gefragt werde

man hat mir den taxischein tatsächlicht entzogen, Verkehrsamt
ich hab dagegen geklagt, beim vwgh, wegen Formfehler allerdings
und bekam danach tatsächlich recht, den schaden aus 6 Monaten umsatzverlust hat mir allerdings niemand ersetzt

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Re: wertigkeit von cro-schein vs fb2 bei unfall vor gericht

Beitrag von wolfgangA » Sonntag 21. Februar 2016, 15:41

zurück zum Thema

je mehr erfahrung ein Skipper nachweislich hat, um so mehr kann ihm das das zum Verhängnis werden
so jedenfalls meine Erfahrung

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Re: wertigkeit von cro-schein vs fb2 bei unfall vor gericht

Beitrag von floppy » Sonntag 21. Februar 2016, 17:01

winnfield hat geschrieben:
wolfgangA hat geschrieben:
meistens wird von gerichten dahingehend geurteilt, wieviel Erfahrung hat der beschuldigte
sehe ich nicht so.

fahrlässig bleibt fahrlässig, egal welche erfahrung. das gericht wird einfach feststellen: das hätten sie können/wissen müssen. der richter kann mmn keinen unterschied nach dem erfahrungsstand machen.

anders könnte es beim strafmaß sein. ein unfallverursacher mit viel erfahrung wird vielleicht höher bestraft.

oba wos was ma scho, am meer und vorm richter bist in gottes hand.

chris
Genau so sehe ich das auch, denn niemand weiß in vorhinein wie eine Rechtsprechung ausgeht.

Gruß
Gerhatd
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Re: wertigkeit von cro-schein vs fb2 bei unfall vor gericht

Beitrag von bachris » Sonntag 21. Februar 2016, 17:11

wolfgangA hat geschrieben:andereseits werden bei fahranfängern rotlichtüberschreitungen, Geschwindigkeitsüberschreitungen usw toleriert
ist ja auch ok, fehler passieren halt
häh? wie kommst denn darauf? :ueberl: noch nie hab ich gehört, dass rotlicht"überschreitungen" udgl. bei einem fahranfänger toleriert werden. das ist mal sicher falsch.

ganz im gegenteil. für fahranfänger, sogenannte probeführerscheinbesitzer, gelten wesentlich strengere richtlinien. so ist z.b. bei 25km/h zu schnell im ortsgebiet der führerschein weg. bei normalen fs-besitzern erst ab 40km/h im ortsgebiet.
Gruß Christian
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Re: wertigkeit von cro-schein vs fb2 bei unfall vor gericht

Beitrag von bachris » Sonntag 21. Februar 2016, 17:25

wolfgangA hat geschrieben:je grösser die nachweisliche Erfahrung eines Skippers ist, umso mehr wird er zur Verantwortung gezogen
mit anderen worten
je mehr Erfahrung ein Skipper nachweislich hat, umso gefährdeter ister von seiten des gesetzes
auch das kann ich so nicht bestätigen. wie es in HR ist, weiß ich nicht. aber in österreich hast du dich für "fahrlässige tötung" zu verantworten. welchen schein und welche erfahrung du hast, ist fürs erste mal irrelevant.

ALLERDINGS:
natürlich kann sich der strafrahmen und auch die art des gesetzesbruches ändern.

wenn du mit null erfahrung einen törn machst und jemand umkommt, dass bist du sicherlich schlechter dran, als wenn du über erfahrung verfügst.

und wenn du dich selten dämlich anstellst dann wird halt aus einer "fahrlässigen tötung" eine "fahrlässige tötung unter besonders gefährlichen verhältnissen". da ist dann schon ein ganz anderer strafrahmen drauf.

Beispiel aus dem Straßenverkehr:
Du tötest jemanden mit dem Auto: Fahrlässige Tötung
Du bist dabei betrunken: Fahrlässige Tötung unter besonders gefährlichen Verhältnissen
Oder es passiert weil du bei Aquaplaning 200 fährst. Dann sind das auch bes. gef. Verh.

Zurück zum Schiff: Ausfahren bei schwerer Sturmwarnung und es geht einer über Bord, ist ganz was anderes als wenn dir einer bei milden Wetter über Bord geht und z.B. in die Schiffsschraube kommt.

Das alles hat überhaupt nix mit dem Schein zu tun. Es liegt rein an deinem Verhalten. Es wird dann gerne dann damit verglichen, wie ein "normaler, rechtlich denkender durchschnittsmensch" gehandelt hätte. bzw. in diesem fall ein geschulter durchschnitts-skipper handeln hätte müssen/können.
Gruß Christian
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Re: wertigkeit von cro-schein vs fb2 bei unfall vor gericht

Beitrag von Edwin » Sonntag 21. Februar 2016, 18:50

Richter wie auch Versicherungen urteilen i.d.R. nach der Kausalität und somit fällt schon mal die Art od. Herkunft des Scheines aus.

Dass Unwissenheit vor Strafe nicht schützt, haben wir alle schon in der Volksschule gelernt, oder? :mrgreen:

Und Sorry Leute, ich muß hier ein Schloss dranhängen, weil Scheindiskussionen hier unerwünscht sind. (da muß ich leider konsequent sein, denn wenn ich das einem erlaube, wollen das dann andere auch)

L.G.

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