In Österreích unter Deutscher Flagge

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donauboot
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In Österreích unter Deutscher Flagge

Beitrag von donauboot » Dienstag 25. März 2014, 16:03

Hallo

Steinigt mich bitte nicht aber ich habe hier nicht wirklich was mit der Suchfunktion gefunden.

Meine Frage:
Ist es möglich mit meinem Boot unter der Deutschen Flagge hier bei uns in Österreich auf der Donau das ganze Jahr über zu fahren.

Ich hab mir nämlich ein Boot gekauft, welches der Vorbesitzer auch Österreicher in Deutschland zugelassen hatte und damit in Kroatien und bei uns auf der Donau gefahren ist. Er meinte das ist viel besser denn dabei erspart man sich unter anderem die 5 Jährige Überprüfung und so.
Jetzt weiß ich aber nicht, wenn ich das Boot in Deutschland zulasse und damit aber bei uns übers Jahr auf der Donau fahre und das Boot auch in einem Hafen bei uns in Österreich liegt ob es da nicht Probleme gibt.
Hat jemand Erfahrung damit oder ist das vielleicht sogar gar nicht so unüblich??

Lg

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Goeni
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Re: In Österreích unter Deutscher Flagge

Beitrag von Goeni » Dienstag 25. März 2014, 17:54

Wenn du es in Deutschland zulassen willst, brauchst du soweit ich weiß auch einen Wohnsitz in Deutschland. So schlimm kann das nicht sein mit den Überprüfungen. Ausserdem welcher Österreicher will schon mit deutscher Flagge durch die Gegend fahren. (ausser ich für 3 Jahre, aber das war in Deutschland und hatte geschäftliche Gründe, trotzdem peinlich :oops: )

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donauboot
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Re: In Österreích unter Deutscher Flagge

Beitrag von donauboot » Dienstag 25. März 2014, 18:33

Na das mit dem Wohnsitz wäre kein Problem.

Ja war nur mal so eine Idee wenn beim Import irgend etwas kompliziert wird um einen Plan B zu haben

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Jugocaptan
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Re: In Österreích unter Deutscher Flagge

Beitrag von Jugocaptan » Dienstag 25. März 2014, 19:11

Was ist da kompliziert? (Hab voriges Jahr ein Boot aus D importiert)

Du brauchst
1. Abmeldung beim Wasser u. Schifffahrtsamt in D
2. Kaufvertrag
3. Überprüfungsbericht für Sportfahrzeuge
Wird nur mehr durch Ziviling. für Schifffahrtstechnik erstellt, amtliche Überprüfung gibt es keine.
4. Ansuchen um Zulassung beim Landeshauptmann
mit herzlichem Gruss - Peter

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