Frage zu Rudergänger in Kroatien

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Frage zu Rudergänger in Kroatien

Beitrag von bachris » Dienstag 12. Juni 2012, 09:16

beim letzten törn stand ein crewmitglied am ruder. parallel zu uns holte ein schnellboot der küstenwache auf und inspizierte uns genau mit dem fernglas. mein rudergänger hatte so wie ich den fb3, also kein problem.
aber wenn er gar kein patent gehabt hätte?
jetzt ist es ja in österreich so, dass der skipper einen anderen unter seiner aufsicht ans ruder gehen lassen kann. das ist mir bekannt.

im kroatischen seerecht, wie ist das dort? könnte die küstenwache, wenn sie einen rudergänger feststellt, der kein patent hat, den skipper belangen. oder gilt auch in kroatien diese regelung.

ich bin mir eh fast sicher, dass es dort auch so ist, sonst könnte man ja gar keine ausbildungsfahrten oder prüfungstörns machen :bloedm2: . aber ich möchte sicher gehen und frage daher: gibts im kroatischen seerecht (oder wie auch immer das lautet) einen kleingedruckten passus, auf den sich ein (lästiges, kleinliches) organ der küstenwache aufhängen könnte?

gleiches fürs schlaucherl. wenn ich im boot sitze müsste das reichen. steuern kann ein patentloser, oder? diese frage kann eigentlich nur jemand beantworten, der dieses gesetz wirklich gut und mit all seinen fallen kennt. ;-)
Gruß Christian
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Re: Frage zu Rudergänger in Kroatien

Beitrag von fetznfliaga » Dienstag 12. Juni 2012, 11:21

Und um das ganze noch zu verkomplizieren. Du segelst auf einem Boot unter kroatischer Flagge.

Der Grund, warum ich das erwähne: Auf Yachten mit kroatischer Flagge braucht man rechtlich gesehen den FB3 oder höher, um die kroatischen Hoheitsgewässer verlassen zu dürfen. Auf einer Yacht unter österreichischer Flagge wird das nicht überprüft.

Liebe Grüße,
Michael
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Re: Frage zu Rudergänger in Kroatien

Beitrag von Cpt. Honey » Dienstag 12. Juni 2012, 12:17

fetznfliaga hat geschrieben:...
Der Grund, warum ich das erwähne: Auf Yachten mit kroatischer Flagge braucht man rechtlich gesehen den FB3 oder höher, um die kroatischen Hoheitsgewässer verlassen zu dürfen. Auf einer Yacht unter österreichischer Flagge wird das nicht überprüft.

Liebe Grüße,
Michael
oder 2 cro patente :mrgreen:
Ahoi aus Graz,

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Re: Frage zu Rudergänger in Kroatien

Beitrag von bachris » Dienstag 12. Juni 2012, 12:28

das war mir klar, danke michael

und um nicht für verwirrung zu sorgen: in gegenständlicher frage verlasse ich die hoheitsgewässer nicht.
Gruß Christian
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Re: Frage zu Rudergänger in Kroatien

Beitrag von herbert » Dienstag 12. Juni 2012, 12:51

ich bin mir eh fast sicher, dass es dort auch so ist, sonst könnte man ja gar keine ausbildungsfahrten oder prüfungstörns machen
Na ja, die Ausbildungstörn und Prüfungstörns der Österreicher interessieren die Kroaten net wirklich.
Außer das sie gewerblich und damit illegal sind, auf Charterschiffen unter HR Flagge wird das kein Problem sein da bereits Steuern abgeführt wurden.
Auf privaten Schiffen kann es durchaus zu Problemen führen.

Zur Sache:
Der den Schein hat und in den Papieren steht ist der Schiffsführer und für alles verantwortlich.
Der Rudergänger unterliegt den Anordnungen des Schiffsführers und braucht keinen Schein.

In der Handelsmarine haben Rudergänger auch kein Kapitänspatent sondern nur ihr Seedienstbuch mit der Dienstbeschreibung als .........
Gruß
Herbert

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Re: Frage zu Rudergänger in Kroatien

Beitrag von bachris » Dienstag 12. Juni 2012, 13:31

danke, herbert

habs mir schon gedacht. falls also mal ein hafenbulle kommt und sagt "diese mann an ruder hat keine patent", kann er sich brausen gehen? :mrgreen:
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Re: Frage zu Rudergänger in Kroatien

Beitrag von gretmichl » Donnerstag 14. Juni 2012, 12:02

fetznfliaga hat geschrieben:Und um das ganze noch zu verkomplizieren. Du segelst auf einem Boot unter kroatischer Flagge.

Der Grund, warum ich das erwähne: Auf Yachten mit kroatischer Flagge braucht man rechtlich gesehen den FB3 oder höher, um die kroatischen Hoheitsgewässer verlassen zu dürfen. Auf einer Yacht unter österreichischer Flagge wird das nicht überprüft.

Liebe Grüße,
Michael
Hallo Michael!
Ich glaube wenn Du die kroatischen Hoheitsgewässer verlassen hast wird keiner mehr nach einen Schein fragen,höchstens wenn es bumst die Versicherung.

Liebe Grüsse Franz

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Re: Frage zu Rudergänger in Kroatien

Beitrag von fetznfliaga » Samstag 16. Juni 2012, 02:07

Ciao Franz!

Auf hoher See prüft nur die See.

Und unter österreichscher Flagge gibt es kein verpflichtendes Patent.

Aber wenn Dir der Hafenkapitän die Crewliste nicht unterschreibt, dann tust Du Dich sehr schwer bei der Polizei, abgesehen von der Inventarliste, die der Zoll freigeben muß. Meistens hast Du die nicht mit Dir, sicher nicht das Original.

Als Eigner tät ich mich nicht trauen, als Charterer mit Kautionsversicherung wär's mir wurscht.

Insofern geb ich Dir recht.

Mast- und Schotbruch,
Michael

P.S.: Und noch schreiben die Kroaten den FB3 für so was vor. Auf kroatischen Yachten. Ein Aug' zudrücken kann man immer. Auch wenn's nur Umag nach Portoroz ist. Und ob sie's "checken wollen", ist wieder eine andere Frage.
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Re: Frage zu Rudergänger in Kroatien

Beitrag von Peter78 » Donnerstag 19. Juli 2012, 13:18

Hallo,

Will mal ne Frage ein werfen: Küstenzone also Hoheitsgewässer ist wie weit? normalerweise 13 Meilen.

Wem interressiert was ich für einen Schein habe - internationales Gewässer ist für Segelboote kein Führeerschein vorgeschrieben.

Ist eigentlich nur interessant wenns Kracht - Versicherung!!

Auf der offenen See ist nur die See.

Lg Peter

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Re: Frage zu Rudergänger in Kroatien

Beitrag von Edwin » Donnerstag 19. Juli 2012, 13:36

Peter78 hat geschrieben:Küstenzone also Hoheitsgewässer ist wie weit? normalerweise 13 Meilen.
12 Seemeilen! Siehe auch >>> Wikipedia <<<

L.G.

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Re: Frage zu Rudergänger in Kroatien

Beitrag von Peter78 » Donnerstag 19. Juli 2012, 13:46

Hallo Edwin!

Wie geht´s dir? Danke für die rasche Richtigstellung :-D

Hab´s gewusst wenn ich von Kroation nach Italien fahren will, dann darf ich das :lol:


Lg Peter

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