Flaggenführung und Wimpelfragen

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Re: Flaggenführung und Wimpelfragen

Beitrag von ernst » Donnerstag 10. April 2008, 22:23

ein weiterer, für mich unverständlicher punkt ist es, wenn man ein piratenflagge führt!
ganz deiner meinung :appl:
deswegen apelliere ich an alle segler, doch auf eine richtige flaggenführung zu achten, den das verhalten wiederspiegelt sich auf die ganze nation österreich!!
dem kann ich nicht ganz zustimmen, eher geistiger armut, einzelner
ein weiter großer fehler ist es, wenn man die landesflagge steuerbord über der gastlandflagge führt!!
ob sie stb geführt wird ist auch scho egal, ob gastland, zb kro, drüber oder darunter ist nur noch größere geistige armut,
aber zwei rechteckige flaggen übereinander, ohne grund, gehört bestraft wie alkohol am steuer oder so :ueberl:

lg ernst
ein schiff sagt, beschütze du mich vor dem land,
dann beschütze ich dich vor dem wasser!

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Re: Flaggenführung und Wimpelfragen

Beitrag von bachris » Freitag 11. April 2008, 08:16

ich will ja nicht hartnäckig sein, aber geklärt ist es immer noch nicht. :mrgreen:

nicht vergessen: wir reden schon die ganze zeit von einem chartersegelschiff in kroatien und von der österr. flagge mit wappen.
mChris hat geschrieben:die bundesflagge zu führen gehort sich nicht und ist ausserdem verboten!
wo steht das?! :?:
ernst hat geschrieben:ob sie stb geführt wird ist auch scho egal,
das sagen dir dann schon die kroaten. darauf reagieren nämlich die meisten hafenkapitäne ziemlich heftig und wütend. das kostet auch dann dementsprechend.
ernst hat geschrieben:aber zwei rechteckige flaggen übereinander, ohne grund, gehört bestraft wie alkohol am steuer oder so
also, das finde ich jetzt ein wenig übertrieben und auch nicht wirklich vergleichbar. mit der flagge unter der falschen saling tötet man keine anderen menschen :roll:

also ehrlich leute: ich fand bisher nichts, was das führen der flagge mit dem adler unter der backbordsaling auf einem kroatischen schiff in kroatien verbietet. 8-)
wer bietet mehr? :mrgreen:
Gruß Christian
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Re: Flaggenführung und Wimpelfragen

Beitrag von fetznfliaga » Freitag 11. April 2008, 11:08

Ciao Reinhard!

Du hast es richtig beschrieben für ein kroatische Charteryacht mit österreichischen Passagieren.

Aber es geht noch um folgende Fragen.

1) Darf ich mit einem Seebrief für eine österreichische Yacht auch eine Flagge mit dem Bundesadler führen? Das wird nicht explizit ausgeschlossen im Seebrief. Kann sein, daß ich da eine Passage nicht kenne.

2) Darf man überhaupt die österreichische Flagge führen? Egal wo und wann. Ich glaube, man darf es laut Flaggengesetz nicht. Wie ist die Auslegung nun in der Praxis?

Der Thread hat seinen Ausgangspunkt genommen, wie man sich in Kroatien erkennt. Ich habe einen Sailonet-Wimpel vorgeschlagen.

Liebe Grüße,
Michael
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Re: Flaggenführung und Wimpelfragen

Beitrag von mChris » Freitag 11. April 2008, 13:21

die führung der bundesflagge mit adler ist nur dem bundespresitenten gestattet!
genauso wie die bundeswappen führung am auto!
das steht so im gestz!!!

lg chris :geneh:
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Re: Flaggenführung und Wimpelfragen

Beitrag von mChris » Freitag 11. April 2008, 13:53

Ich habe mich zu dieser frage mit der behörde in verbindung gesetzt und hoffe auf baldige antwort!
:pfar: AMEN :-i
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Re: Flaggenführung und Wimpelfragen

Beitrag von bachris » Freitag 11. April 2008, 17:10

in den letzten beiträge wurde immer wieder das flaggengesetz zitiert. also ich konnte im ris des bka kein flaggengesetz finden. wer kennt das flaggengesetz? ich glaube nicht, dass es das in österreich gibt.

ich habe allerdings das wappengesetz ja schon mehrmals aufgelistet. und dort muss man erst einmal unterscheiden zwischen "führen" und "verwenden".

wenn ich in österreich am nationalfeiertag die flagge (was ich nicht tue) aus dem fenster hänge, ist das ja auch erlaubt. aber nicht, weil ich es am nationalfeiertag darf, sondern weil ich keine öffentliches amt oder ähnliches vortäusche und sie verwenden darf. hänge ich die bundesdienstflagge aus dem fenster, dann gibts probleme, da im wappengesetz nur die österr. flagge und das bundeswappen erlaubt sind wenn sie bla bla bla.

das führen und verwenden der bundesdienstflagge (die mit dem adler) ist eine verwaltungsübertretung. im wappengesetz steht nichts vom ausland.

warum glaubt mir das hier niemand???? :ahnung: :bloedm2:

@ michael
die übertretungen im ausland mit österr. schifferl werden im § 54 seeschiffahrtsgesetzgeregelt, wie du ja bereits ganz richtig gepostet hast. dort steht aber kein wort von der bundesdienstflagge (adler).
mChris hat geschrieben:die führung der bundesflagge mit adler ist nur dem bundespresitenten gestattet!
nein. wesentlich mehr
Hier ist das wappengesetz. lies selbst. es wird im §6 auf §4 abs 2 und 3 verwiesen.
Gruß Christian
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Re: Flaggenführung und Wimpelfragen

Beitrag von Edwin » Freitag 11. April 2008, 18:09

bachris hat geschrieben:das führen und verwenden der bundesdienstflagge (die mit dem adler) ist eine verwaltungsübertretung. im wappengesetz steht nichts vom ausland.
Ev. hängt das damit zusammen, dass Österreich schlecht Vorschriften machen kann, was im Ausland sein darf und was nicht?

Allerdings kann ich mich nicht erinnern die "Adlerflagge" mal bei öffentlichen Anlässen (z.B. Siegerehrungen bei Sportveranstaltungen) im Ausland gesehen zu haben! Bei einem Verbot frage ich mich jedoch, warum dann derartige Flaggen überhaupt im Handel erhältlich sein dürfen? Fragen über Fragen...

L.G.

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Re: Flaggenführung und Wimpelfragen

Beitrag von mChris » Freitag 11. April 2008, 18:28

Bei einem Verbot frage ich mich jedoch, warum dann derartige Flaggen überhaupt im Handel erhältlich sein dürfen?
Man bekommt alles zu kaufen, das ist ja das problem!
es könnte ja auch sein das dieses gesetz in der eu-verfassung steht!
fakt ist, dass diese flagge im zusammenhang mit einen schiff als kriegsschiff steht und daher für den einfachen bürger verboten ist!
ausserdem lehrt der ÖSV diese Gesetz in seinen unterlagen!
dann muss da wohl etwas wahres dran sein!
aber egal, ich habe mich mit dem ÖSV in verbindung gesetzt und hoffe auf baldige antwort!
wenn es der ÖSV nicht weiß, wer dann? :ahnung:


lg chris :kapit:
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Re: Flaggenführung und Wimpelfragen

Beitrag von Edwin » Freitag 11. April 2008, 18:40

Habe ich eben bei der Ersten österreichischen Fahnenfabrik gefunden:
Erste österreichische Fahnenfabrik hat geschrieben:Die Strafbestimmungen des Wappengesetzes (§ 8) sind relativ kurz gehalten. Sie beziehen sich auf die unbefugte Führung von Bundeswappen, Siegel und Dienstflagge. Auch die Vortäuschung einer öffentlichen Berechtigung oder die Beeinträchtigung des Ansehens der Republik durch die Verwendung von Abbildungen des Wappens bzw. der Flagge oder durch die Verwendung der Flagge selbst sind mit Verwaltungsstrafen bis zu EUR 3.633,00 bedroht, sonfern nicht strafrechtliche Bestimmungen (vor allem die Schutzbestimmungen gegen Herabwürdigung des Staates und seiner Symbole, § 248 Strafgesetzbuch, BGBl. 60/1974) verletzt werden.
Die werden es hoffentlich ja wissen! :mrgreen:

L.G.

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Re: Flaggenführung und Wimpelfragen

Beitrag von mChris » Samstag 12. April 2008, 01:07

ich muss mich für meine aussage früher entschuldigen,
da ich von einer eu-verfassung geschrieben habe!
die es aber natürlich nicht gibt!!!
ich meinte, ein gesetzesbeschluß der eu!
das es ein wappengesetz in österreich gibt, stell ich nicht in frage, obwohl ich der meinung bin, dass es noch ein gesetz geben muss,
die die flaggenführung international regelt,
da mir der österreichische staat, im ausland dieses gesetz nicht vorschreiben kann!
daher bin ich der meinung oder besser gesagt, der auffassung, dass es ein internationales schifffahrtsgesetz geben muss!
nach diesem, bin ich noch auf der suche!!
und hoffe auf baldige antwort!!

lg chris :sailm:
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Re: Flaggenführung und Wimpelfragen

Beitrag von bachris » Samstag 12. April 2008, 08:21

Edwin hat geschrieben:Ev. hängt das damit zusammen, dass Österreich schlecht Vorschriften machen kann, was im Ausland sein darf und was nicht?
doch doch, das kann österreich schon. z.b. im seeschiffahrtsgesetz wird ja explizit erwähnt, dass die handlung auch strafbar ist, wenn sie im ausland begangen wurde. wenn du auf ein österr. schiff die ausländische flagge führst (also steuerbord) wirst du vom staat österreich mit 2.180€ bestraft (§ 54 SSG)
ich könnte euch zahlreiche solcher straftaten oder übertretungen aus den verschiedensten gesetzesmaterien sagen, die im ausland begangen und im österreich bestraft werden können, egal ob die tat im ausland verboten wäre oder nicht.

darum lasse ich ja auch bei dieser diskussion hier nicht locker. viele sagen "das ist verboten", aber keiner hat es bis jetzt so richtig beweisen können. und wenn wir die aussage vom ösv haben, dann hätte ich auch gern eine begründung mit paragraph und absatz. bei über 3.000 euro wappengesetz-strafe will ich es genau wissen. 8-)
Edwin hat geschrieben:Bei einem Verbot frage ich mich jedoch, warum dann derartige Flaggen überhaupt im Handel erhältlich sein dürfen?
ach, das ist für österreich ganz normal. mit 19 jahren hatte ich ein käfer-cabrio. ich habe mir im autoteilehandel (kein name) dann eine sogenannte querflöte gekauft. einen auspuff, der hinten quer montiert wurde. dort habe ich fast mein bein hineingebracht so groß war der enddurchmesser und das ding war selbstverständlich verboten. der verkäufer sagte: verkaufen darf ich es dir, aber montieren darfst du dir es natürlich nicht. natürlich habe ich es montiert. der sound war einfach irre und schon wenige wochen später stand ich beim amt der oö landesregierung zur überprüfung. :-| :bloedm2:
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Re: Flaggenführung und Wimpelfragen

Beitrag von karl-otto » Samstag 12. April 2008, 23:16

mChris hat geschrieben:...ich meinte, ein gesetzesbeschluß der eu!
einen solchen beschluß kann´s nich geben, weil die EU keine gesetze erlassen kann (auch wenn die krone anderer meinung is), souverän für gesetze is allemal die republik österreich!
mChris hat geschrieben:...das es ein wappengesetz in österreich gibt, stell ich nicht in frage, obwohl ich der meinung bin, dass es noch ein gesetz geben muss,
die die flaggenführung international regelt...
genau das macht das SeeSchG 1981, es regelt die flaggenführung für österreichische yachten, es gibt keine internationalen gesetze, bestenfalls empfehlungen!
mChris hat geschrieben:...da mir der österreichische staat, im ausland dieses gesetz nicht vorschreiben kann!
...kann er sehr wohl, wenn du einen österreichischen seebrief hast und daher unter österreichischer flagge segelst!
wenn du im ausland einen mord begehst, bist du natürlich auch nach österreichischem recht strafbar!
mChris hat geschrieben:...daher bin ich der meinung oder besser gesagt, der auffassung, dass es ein internationales schifffahrtsgesetz geben muss!
nach diesem, bin ich noch auf der suche!!
da kannste lange suchen, weil es KEINE INTERNATIONALEN GESETZE gibt (s.o.)!!!

alles klar?
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Re: Flaggenführung und Wimpelfragen

Beitrag von mChris » Sonntag 13. April 2008, 10:06

weil die EU keine gesetze erlassen kann
die eu ist eine union und kann sehr wohl gesetze beschließen!
die eu ist wie ein großes land, gleichzusetzen wie die USA!
und da muss ich dich leider wiedersprächen,
wie lang und krum eine banane sein soll, gibt dir alles die eu vor! (blödes beispiel) :mrgreen:
das ist ja, für manche ein problem, da die eu in vieler hinsicht, sehr viel druck auf die einzelnen staaten ausübt!
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Re: Flaggenführung und Wimpelfragen

Beitrag von karl-otto » Sonntag 13. April 2008, 11:09

mChris hat geschrieben:...die eu ist eine union und kann sehr wohl gesetze beschließen!
die eu ist wie ein großes land, gleichzusetzen wie die USA!!
...hmmmm, und i hab immer glaubt, daß die USA ein bundesstaat sind, die EU hingegen ein staatenbund von autonomen, unabhängigen staaten, drum muß auch jeder EU-beschluss (nicht: EU-gesetz) in den mitgliedsstaaten in gesetze und verordnungen umgesetzt werden.
der unterschied für mich is der, daß (nationale) gesetze und verordnungen strafbestimmungen bei nichtbeachtung enthalten.
mChris hat geschrieben:...wie lang und krum eine banane sein soll, gibt dir alles die eu vor!
...und was passiert, wenn ich gegen das von dir angenommene "bananengesetz" verstoße?
muß ich dann nach brüssel in´s häfen?
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Re: Flaggenführung und Wimpelfragen

Beitrag von bachris » Sonntag 13. April 2008, 20:21

karl-otto hat geschrieben: die EU hingegen ein staatenbund von autonomen, unabhängigen staaten, drum muß auch jeder EU-beschluss (nicht: EU-gesetz) in den mitgliedsstaaten in gesetze und verordnungen umgesetzt werden.
der unterschied für mich is der, daß (nationale) gesetze und verordnungen strafbestimmungen bei nichtbeachtung enthalten.
vollkommen richtig :-i bin voll bei dir.

wenn z.b. ein lkw-lenker zu lange fährt verstösst er gegen die eu-verordnung 3820, wird aber nach dem österreichischen kraftfahrzeuggesetz (kfg) zur anzeige gebracht. die übertretung wird also "in verbindung mit" begangen.

vereinfacht ausgedrückt: im nationalen gesetz muss der verstoss gegen die überregionale verordnung (eu-verordnung) für strafbar erklärt werden. ich hoffe ich hab das so halbwegs richtig formuliert.
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