Funkprüfung
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- aprovis
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Funkprüfung
Hallo.
Vor einigen Wochen habe ich die FB3 Prüfung gemacht. In dieser ist ja die Funkprüfung nicht enthalten.
Zu meiner Frage.
Da ich auch das kroatische Küstenpatent habe besteht für Kroatien ja kein Problem, da dieses dort ja inkludiert ist. Wenn ich nun jedoch z.B. in Griechenland oder Sardinien segeln möchte, kann ich bei einer Kontrolle dann bestraft werden, wenn ich keine Funkprüfung habe?
Im Notfall darf ich oder einer meiner Crewmitglieder das Funkgerät ja benutzen um z.B. einen MayDay abzusetzen.
Vor einigen Wochen habe ich die FB3 Prüfung gemacht. In dieser ist ja die Funkprüfung nicht enthalten.
Zu meiner Frage.
Da ich auch das kroatische Küstenpatent habe besteht für Kroatien ja kein Problem, da dieses dort ja inkludiert ist. Wenn ich nun jedoch z.B. in Griechenland oder Sardinien segeln möchte, kann ich bei einer Kontrolle dann bestraft werden, wenn ich keine Funkprüfung habe?
Im Notfall darf ich oder einer meiner Crewmitglieder das Funkgerät ja benutzen um z.B. einen MayDay abzusetzen.
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lg peter
lg peter
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Re: Funkprüfung
...wenn sich eine Seefunkanlage an Bord befindet, muss auch ein international gültiges Seefunkzeugnis eines Besatzungsmitgliedes vorgewiesen werden.
Das Argument mit dem Notfall gilt nicht, weil im Notfall darfst du auch ohne Führerschein einen Bus fahren...
Das Argument mit dem Notfall gilt nicht, weil im Notfall darfst du auch ohne Führerschein einen Bus fahren...
aniadaamoi
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Re: Funkprüfung
nur soviel, was ich weiß, in kroatien geht das nur solange in ordnung, solange das schiff keine mmsi hat, dann brauchst auch in kro das src, das würde ich sowieso machen, kein großer aufwand, aber interessant, ich hab meine prüfung in deutschland gemacht, die ist einfacher und international gültig.
wie das in griechenland ist, kann ich dir leider nicht beantworten.
wie das in griechenland ist, kann ich dir leider nicht beantworten.
Ahoi aus Graz,
Cpt. Honey
Uwe
___/)___/)___
Ein Schiff sagt: beschütze du mich vor zuwenig segelfläche und ich beschütze dich vor unmanövrierbarkeit!
Cpt. Honey
Uwe
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- Willi
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Re: Funkprüfung
Wie schon von den Vorpostern geschrieben, wenn DSC Funkanlage (MMSI) an Bord, dann muss ein SRC, LRC, ROC oder GOC vohanden sein.
Alle DSC fähigen Zeugnisse sind in allen Staaten der Erde welche Mitglied der ITU sind gültig.
Wo du den Kurs oder Prüfung machst ist Geschmacksache.
Eine Vorteil hättest du, wenn die Prüfung in Österreich ist, mit einigen wenigen Zusatzfragen ist der Binnenfunk inkl.
Finanziell ist es auch ziemlich gleich wenn du alle Kosten, wie eine Fahrt zur Prüfung berücksichtigst.
Alle DSC fähigen Zeugnisse sind in allen Staaten der Erde welche Mitglied der ITU sind gültig.
Wo du den Kurs oder Prüfung machst ist Geschmacksache.
Eine Vorteil hättest du, wenn die Prüfung in Österreich ist, mit einigen wenigen Zusatzfragen ist der Binnenfunk inkl.
Finanziell ist es auch ziemlich gleich wenn du alle Kosten, wie eine Fahrt zur Prüfung berücksichtigst.
Liebe Grüße
Willi
Willi
- Wolfgang224
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Re: Funkprüfung
Eine Frage zu diesem Thema:
Ich habe ein Boot mit veralteter und auch teils defekter Seefunkanlage gekauft. Muss also erneuert werden. Worauf muss ich achten beim Kauf? Reicht mir der SkipperB in Kroatien als Funkzeugnis. Wie lange dauert es in Österreich die Kennnummer (oder wie das heißt) zu beantragen? Würde mich über Tipps von erfahrenen Seefahrern freuen. Ich bin Anfänger
lg Wolfgang
Ich habe ein Boot mit veralteter und auch teils defekter Seefunkanlage gekauft. Muss also erneuert werden. Worauf muss ich achten beim Kauf? Reicht mir der SkipperB in Kroatien als Funkzeugnis. Wie lange dauert es in Österreich die Kennnummer (oder wie das heißt) zu beantragen? Würde mich über Tipps von erfahrenen Seefahrern freuen. Ich bin Anfänger
lg Wolfgang
- Willi
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Re: Funkprüfung
Hallo Wolfgang!
Da wie du schreibst manche Teile deiner Funkanlage neu beschafft werden müssen kannst du dir nur mehr GMDSS fähige Anlagen kaufen.
Du kannst jede Anlage nehmen für die ein IC vorliegt (Bei den Unterlagen der Funkanlage zu finden).
Die Anmeldung erfolgt bei deinem örtlich zuständigem Fernmeldebüro. siehe http://www.bmvit.gv.at/bmvit/telekommun ... index.html
Das Antragsformular findest du hier http://www.bmvit.gv.at/bmvit/telekommun ... unkste.pdf
Beachte, dass es die Möglichkeit einer jährlich wiederkehrenden Befristung gibt dann wird es billiger.
Jetzt zum Thema Funkerzeugnis. Mit deinem HRV Bootsskipper B hast du die Berechtigung nur in HRV eine UKW Funkanlage ohne DSC (GMDSS) zu bedienen. In der Regel kümmern sich die Kroaten nicht weiter.
Deine neue Anlage ist aber ein GMDSS fähige Anlage für die du ein entsprechendes Funkerzeugnis benötigst. Ein SRC egal von woher. (Damit ist gemeint das Land).
Für die Anmeldung in Österreich brauchst du nichts (Analog dazu du kannst ein Auto anmelden auch wenn du keinen Führerschein besitzt)
Von der Fernmeldebehörde bekommst nach der Anmeldung eine Bewilligung ausgestellt in der die in die Funkanlage einzuprogrammierende MMSI (für Seefunk) und/oder ATIS Kennung (für Binnenfunk) ersichtlich ist.
Die Anmeldung sollte innerhalb kurzer Zeit erledigt sein.
Da wie du schreibst manche Teile deiner Funkanlage neu beschafft werden müssen kannst du dir nur mehr GMDSS fähige Anlagen kaufen.
Du kannst jede Anlage nehmen für die ein IC vorliegt (Bei den Unterlagen der Funkanlage zu finden).
Die Anmeldung erfolgt bei deinem örtlich zuständigem Fernmeldebüro. siehe http://www.bmvit.gv.at/bmvit/telekommun ... index.html
Das Antragsformular findest du hier http://www.bmvit.gv.at/bmvit/telekommun ... unkste.pdf
Beachte, dass es die Möglichkeit einer jährlich wiederkehrenden Befristung gibt dann wird es billiger.
Jetzt zum Thema Funkerzeugnis. Mit deinem HRV Bootsskipper B hast du die Berechtigung nur in HRV eine UKW Funkanlage ohne DSC (GMDSS) zu bedienen. In der Regel kümmern sich die Kroaten nicht weiter.
Deine neue Anlage ist aber ein GMDSS fähige Anlage für die du ein entsprechendes Funkerzeugnis benötigst. Ein SRC egal von woher. (Damit ist gemeint das Land).
Für die Anmeldung in Österreich brauchst du nichts (Analog dazu du kannst ein Auto anmelden auch wenn du keinen Führerschein besitzt)
Von der Fernmeldebehörde bekommst nach der Anmeldung eine Bewilligung ausgestellt in der die in die Funkanlage einzuprogrammierende MMSI (für Seefunk) und/oder ATIS Kennung (für Binnenfunk) ersichtlich ist.
Die Anmeldung sollte innerhalb kurzer Zeit erledigt sein.
Liebe Grüße
Willi
Willi
- Wolfgang224
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Re: Funkprüfung
Danke Willi,
wie sieht es aus wenn ich einfach die alte Anlage, eine Shipmate RS 8100, repariere. Kann ich mir da Papierkram ersparen? Ich meine, der Vorbesitzer ist ja sogar mit abgerissenem Hörer/Tastatur herumgeschippert in Kroatien. Ich kenne mich mit Funkanlagen überhaupt nicht aus und habe nur Theorie zum Ablauf, Aussprechen, Buchstabieren, Kanal16 und so gelernt. Könnte ich grundsätzlich den alten Funk noch betreiben oder ist das verboten? Ich fahre nur in Kroatien! Meine Motorjacht hat 6,7m laut Messbrief und 7,5m über alles. Sie ist Baujahr 1990 und liegt ganzjährig in Trockenmarina auf Istrien, ab und an mal geht's ins Wasser damit.
LG Wolfgang
wie sieht es aus wenn ich einfach die alte Anlage, eine Shipmate RS 8100, repariere. Kann ich mir da Papierkram ersparen? Ich meine, der Vorbesitzer ist ja sogar mit abgerissenem Hörer/Tastatur herumgeschippert in Kroatien. Ich kenne mich mit Funkanlagen überhaupt nicht aus und habe nur Theorie zum Ablauf, Aussprechen, Buchstabieren, Kanal16 und so gelernt. Könnte ich grundsätzlich den alten Funk noch betreiben oder ist das verboten? Ich fahre nur in Kroatien! Meine Motorjacht hat 6,7m laut Messbrief und 7,5m über alles. Sie ist Baujahr 1990 und liegt ganzjährig in Trockenmarina auf Istrien, ab und an mal geht's ins Wasser damit.
LG Wolfgang
Zuletzt geändert von Wolfgang224 am Freitag 25. September 2015, 12:31, insgesamt 1-mal geändert.
- Edwin
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Re: Funkprüfung
Solange die MMSI nicht einprogrammiert ist, verlangen die Kroaten auch kein SRC, es reicht also das kroatische Patent Boat Skipper B.Willi hat geschrieben:Deine neue Anlage ist aber ein GMDSS fähige Anlage für die du ein entsprechendes Funkerzeugnis benötigst. Ein SRC...
L.G.
Edwin
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Re: Funkprüfung
Hallo Wolfgang!Wolfgang224 hat geschrieben:wie sieht es aus wenn ich einfach die alte Anlage, eine Shipmate RS 8110, repariere. Kann ich mir da Papierkram ersparen? Ich meine, der Vorbesitzer ist ja sogar mit abgerissenem Hörer/Tastatur herumgeschippert in Kroatien.
Ich kenne mich mit Funkanlagen überhaupt nicht aus und habe nur Theorie zum Ablauf, Aussprechen, Buchstabieren, Kanal16 und so gelernt. Könnte ich grundsätzlich den alten Funk noch betreiben oder ist das verboten? Ich fahre nur in Kroatien!
Was den Papierkram angeht, kann ich nichts sagen (da wird Willi sicher noch antworten), aber ein funktionierendes Funkgerät an Bord würde ich Dir schon sehr empfehlen! Zwar kann man in KRO mit der Seenottelefonnr. 195 auch Hilfe holen, aber per Funk hören Dich einfach mehr Leute und können ggfls. schneller helfen!
L.G.
Edwin
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Re: Funkprüfung
Danke Edwin,
das verstehe ich wenn es um die Sicherheit geht, alles klar. Aber du sagst "empfehlen"! Bedeutet das es gar nicht Pflicht ist auf einem Boot in meiner Größe einen Seefunk in Kroatien an Bord zu haben?
LG Wolfgang
das verstehe ich wenn es um die Sicherheit geht, alles klar. Aber du sagst "empfehlen"! Bedeutet das es gar nicht Pflicht ist auf einem Boot in meiner Größe einen Seefunk in Kroatien an Bord zu haben?
LG Wolfgang
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Re: Funkprüfung
Hallo Wolfgang!
Wenn dein Schiff ein Sportboot ist besteht unter Österreichischer Flagge grundsätzlich keine Ausrüstungspflicht (Du kannst freiwillig, aber musst keine Funkanlage an Bord haben)
Bezüglich der Anlage selbst hast du leider Pech. Schutz des Altbestandes besteht nicht nach nach Besitzerwechsel. Das ist eine Neuanmeldung und da darf es nur mehr eine DSC fähige (GMDSS) Anlage sein.
Beachte aber bitte auch die eventuellen Ausrüstungspflichten nach den Fahrbereichen. siehe https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassu ... r=10012413
Alles natürlich nur unter Österreichischer Flagge
Wenn dein Schiff ein Sportboot ist besteht unter Österreichischer Flagge grundsätzlich keine Ausrüstungspflicht (Du kannst freiwillig, aber musst keine Funkanlage an Bord haben)
Bezüglich der Anlage selbst hast du leider Pech. Schutz des Altbestandes besteht nicht nach nach Besitzerwechsel. Das ist eine Neuanmeldung und da darf es nur mehr eine DSC fähige (GMDSS) Anlage sein.
Beachte aber bitte auch die eventuellen Ausrüstungspflichten nach den Fahrbereichen. siehe https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassu ... r=10012413
Alles natürlich nur unter Österreichischer Flagge
Liebe Grüße
Willi
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Re: Funkprüfung
Hallo Willi,
ich habe gerade in meinem Zulassungsbescheid von der Landesregierung unter "Ausrüstungsliste für den Fahrtenbereich 2" nachgesehen. Dort steht schon ein Seesprechfunkgerät mit DSC-Controller als Ausrüstungspunkt angeführt. Also werde ich wohl so etwas kaufen und einbauen müssen. Da hab ich wohl unter österr. Flagge die Verpflichtung dafür, oder seht ihr das anders?
Zugelassen ist mein Schiffchen zu Freizeit- und Sportzwecken. Sportboot? Ich hab 1x Volvo Penta mit 5,6l, V8 Innenborder und 271Ps. Schon sportlich
LG Wolfgang
ich habe gerade in meinem Zulassungsbescheid von der Landesregierung unter "Ausrüstungsliste für den Fahrtenbereich 2" nachgesehen. Dort steht schon ein Seesprechfunkgerät mit DSC-Controller als Ausrüstungspunkt angeführt. Also werde ich wohl so etwas kaufen und einbauen müssen. Da hab ich wohl unter österr. Flagge die Verpflichtung dafür, oder seht ihr das anders?
Zugelassen ist mein Schiffchen zu Freizeit- und Sportzwecken. Sportboot? Ich hab 1x Volvo Penta mit 5,6l, V8 Innenborder und 271Ps. Schon sportlich
LG Wolfgang
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Re: Funkprüfung
Hallo Wolfgang!
Siehe https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassu ... r=10012413
Leider nicht nur eine DSC fähige Funkanlage sondern AUCH ein EPIRB!!
Zitat:
AUSRÜSTUNGSLISTE
für die Jacht
...........................................
(Name der Jacht)
für die Küstenfahrt (Fahrtbereich 2)
Punkte 1 bis 25
1.
ein Anker mit hoher Haltekraft mit Ankerkette oder mit Vorlaufkette und Ankerleine bzw. -gurt; bei Jachten, deren Länge mehr als 10 m beträgt: zwei Anker, von denen der schwerste ein Anker mit hoher Haltekraft sein muss; die Masse des Ankers mit hoher Haltekraft hat mindestens 7 kg + 0,25 kg/m³ Bruttoraumgehalt zu betragen; die Länge der Ankerketten bzw. -leinen hat mindestens 5 L zu betragen, die Stärke der Ankerketten hat der ÖNORM EN 24565 zu entsprechen;
2.
ausreichend Festmacherleinen, Fender und ein Bootshaken: die Gesamtlänge der Festmacherleinen hat mindestens 5 L zu betragen;
3.
die Installation von Flüssiggasanlagen muss geprüft sein; die Prüfbescheinigung muss an Bord mitgeführt werden;
4.
zwei Handfeuerlöscher entsprechend EN 3:1996 mit einer Mindestfüllmenge von je 2 kg, die an geeigneten Stellen leicht zugänglich und getrennt voneinander angebracht sind, einer von außen zugänglich; mindestens einer für die Brandklassen A, B und C geeignet; bei Jachten über 20 m Länge: eine von außen auslösbare Feuerlöschanlage;
5.
eine Rettungsweste mindestens entsprechend EN ISO 12402 Teil 2 oder 3 mit Signalpfeife, Reflexstreifen und Bergeschlaufe für jede an Bord befindliche Person;
6.
bei Jachten, deren Länge weniger als 10 m beträgt: mindestens ein Rettungsring; bei Jachten, deren Länge mehr als 10 m, jedoch weniger als 20 m beträgt: mindestens zwei Rettungsringe; bei Jachten, deren Länge 20 m oder mehr beträgt: mindestens drei Rettungsringe; ein Rettungsring muss mit wasserdichtem Signallicht, Signalpfeife und 20 m langer Leine ausgestattet sein; Rettungsringe müssen entweder der EN 14144:2003 oder SOLAS (Kapitel III Regel 7.1) entsprechen; anstelle eines Rettungsringes darf auch ein hufeisenförmiger Rettungskragen mit Leine, eine Life-Sling oder ein gleichwertiges Einzelrettungsmittel verwendet werden;
7.
eine mindestens 16 m lange schwimmfähige Wurfleine in der Nähe des Steuerstandes;
8.
ein Sicherheitsgurt (Lifebelt) mit Sicherheitsleine (Lifeline) für jede Person, die an Deck eingesetzt wird, sowie eine ausreichende Zahl von Einhakpunkten bzw. Strecktauen;
9.
eine Erste Hilfe-Ausrüstung gemäß ÖNORM V 5101 – „Erste Hilfe-Verbandzeug für mehrspurige Kraftfahrzeuge - Anforderungen, Prüfungen, Normkennzeichnung'“;
10.
ein fest montierter beleuchtbarer kompensierter Steuerkompass mit Deviationstabelle und ein zweiter Kompass, der zum Peilen geeignet ist;
11.
Navigationsmittel (Kartendreiecke, Kartenzirkel, berichtigte Seekarten, Seehandbücher);
12.
ein Log oder ein Speedometer;
13.
ein Handlot oder ein Echolot;
14.
ein Fernglas;
15.
eine Borduhr, ein Barometer und ein Thermometer;
16.
ein Rundfunkgerät zum Abhören von örtlichen Wetternachrichten oder ein NAVTEX-Empfänger;
17.
ein UKW-Sprechfunkgerät mit DSC-Controller;
18.
eine wasserdichte Signallampe;
19.
ein Signalhorn;
20.
Notsignale:
4 Rote Fallschirmsignale
4 Rote Handfackeln
4 Weiße Handfackeln
1 Signalgeber oder Signalpistole, jeweils mit Signalmunition
21.
eine EPIRB (Emergency Position Indicating Radio Beacon);
22.
ein so hoch wie möglich angebrachter Radarreflektor oder Radartransponder;
23.
ein Abdruck des Übereinkommens von 1972 über die internationalen Regeln zur Verhütung von Zusammenstößen auf See samt Anlagen, BGBl. Nr. 529/1977 (Seestraßenordnung - COLREG);
24.
genügend Werkzeug zur Freilegung eines Lecks sowie Material zum Abdichten eines Lecks;
25.
auf Segeljachten: ein Schneideapparat für Wanten und Stage.
Anl. 6
Text
Siehe https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassu ... r=10012413
Leider nicht nur eine DSC fähige Funkanlage sondern AUCH ein EPIRB!!
Zitat:
AUSRÜSTUNGSLISTE
für die Jacht
...........................................
(Name der Jacht)
für die Küstenfahrt (Fahrtbereich 2)
Punkte 1 bis 25
1.
ein Anker mit hoher Haltekraft mit Ankerkette oder mit Vorlaufkette und Ankerleine bzw. -gurt; bei Jachten, deren Länge mehr als 10 m beträgt: zwei Anker, von denen der schwerste ein Anker mit hoher Haltekraft sein muss; die Masse des Ankers mit hoher Haltekraft hat mindestens 7 kg + 0,25 kg/m³ Bruttoraumgehalt zu betragen; die Länge der Ankerketten bzw. -leinen hat mindestens 5 L zu betragen, die Stärke der Ankerketten hat der ÖNORM EN 24565 zu entsprechen;
2.
ausreichend Festmacherleinen, Fender und ein Bootshaken: die Gesamtlänge der Festmacherleinen hat mindestens 5 L zu betragen;
3.
die Installation von Flüssiggasanlagen muss geprüft sein; die Prüfbescheinigung muss an Bord mitgeführt werden;
4.
zwei Handfeuerlöscher entsprechend EN 3:1996 mit einer Mindestfüllmenge von je 2 kg, die an geeigneten Stellen leicht zugänglich und getrennt voneinander angebracht sind, einer von außen zugänglich; mindestens einer für die Brandklassen A, B und C geeignet; bei Jachten über 20 m Länge: eine von außen auslösbare Feuerlöschanlage;
5.
eine Rettungsweste mindestens entsprechend EN ISO 12402 Teil 2 oder 3 mit Signalpfeife, Reflexstreifen und Bergeschlaufe für jede an Bord befindliche Person;
6.
bei Jachten, deren Länge weniger als 10 m beträgt: mindestens ein Rettungsring; bei Jachten, deren Länge mehr als 10 m, jedoch weniger als 20 m beträgt: mindestens zwei Rettungsringe; bei Jachten, deren Länge 20 m oder mehr beträgt: mindestens drei Rettungsringe; ein Rettungsring muss mit wasserdichtem Signallicht, Signalpfeife und 20 m langer Leine ausgestattet sein; Rettungsringe müssen entweder der EN 14144:2003 oder SOLAS (Kapitel III Regel 7.1) entsprechen; anstelle eines Rettungsringes darf auch ein hufeisenförmiger Rettungskragen mit Leine, eine Life-Sling oder ein gleichwertiges Einzelrettungsmittel verwendet werden;
7.
eine mindestens 16 m lange schwimmfähige Wurfleine in der Nähe des Steuerstandes;
8.
ein Sicherheitsgurt (Lifebelt) mit Sicherheitsleine (Lifeline) für jede Person, die an Deck eingesetzt wird, sowie eine ausreichende Zahl von Einhakpunkten bzw. Strecktauen;
9.
eine Erste Hilfe-Ausrüstung gemäß ÖNORM V 5101 – „Erste Hilfe-Verbandzeug für mehrspurige Kraftfahrzeuge - Anforderungen, Prüfungen, Normkennzeichnung'“;
10.
ein fest montierter beleuchtbarer kompensierter Steuerkompass mit Deviationstabelle und ein zweiter Kompass, der zum Peilen geeignet ist;
11.
Navigationsmittel (Kartendreiecke, Kartenzirkel, berichtigte Seekarten, Seehandbücher);
12.
ein Log oder ein Speedometer;
13.
ein Handlot oder ein Echolot;
14.
ein Fernglas;
15.
eine Borduhr, ein Barometer und ein Thermometer;
16.
ein Rundfunkgerät zum Abhören von örtlichen Wetternachrichten oder ein NAVTEX-Empfänger;
17.
ein UKW-Sprechfunkgerät mit DSC-Controller;
18.
eine wasserdichte Signallampe;
19.
ein Signalhorn;
20.
Notsignale:
4 Rote Fallschirmsignale
4 Rote Handfackeln
4 Weiße Handfackeln
1 Signalgeber oder Signalpistole, jeweils mit Signalmunition
21.
eine EPIRB (Emergency Position Indicating Radio Beacon);
22.
ein so hoch wie möglich angebrachter Radarreflektor oder Radartransponder;
23.
ein Abdruck des Übereinkommens von 1972 über die internationalen Regeln zur Verhütung von Zusammenstößen auf See samt Anlagen, BGBl. Nr. 529/1977 (Seestraßenordnung - COLREG);
24.
genügend Werkzeug zur Freilegung eines Lecks sowie Material zum Abdichten eines Lecks;
25.
auf Segeljachten: ein Schneideapparat für Wanten und Stage.
Anl. 6
Text
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Re: Funkprüfung
denkfehler, sorry
manche sehen ein glas halb voll, manche halb leer, eigentlich ist das glas nur zu groß.
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