Der Bodensee gehört nicht zu den Binnenwasserstraßen in Österreich. Bisher hat es keine einheitlichen Vorschriften der Anrainerstaaten gegeben. Ab jetzt sollten nachstehende Vorschriften eingehalten werden.
Vorschriften über den Binnenschiffsfunkdienstes auf dem Bodensee
.Für die Ausübung des Binnenschiffsfunkdienstes am Bodensee ist ein entsprechendes Funker- Zeugnis für den Seefunkdienst oder Binnenschiffsfunkdienst erforderlich.
Betriebliche und technische Bestimmungen:
Bewilligungen für den Betrieb von Binnenschiffsfunkstellen für den Verwendungszweck
„Sprechfunk“ dürfen nur für den Kanal 77 (156,875 MHz) erteilt werden. Die Sendeleistung derartiger Funkstellen ist auf maximal 1 Watt zu beschränken. Antennen mit Gewinn dürfen nicht verwendet werden.
Für Kleinfahrzeuge können nur fix eingebaute Funkanlagen bewilligt werden. (keine Hangeräte)
In Fällen, wenn Schiffe nicht nur auf dem Bodensee, sondern auch auf den Weltmeeren
verwendet werden, kann die bestehende Schiffsfunkbewilligung auch EPIRBs sowie Grenzwellen-und/oder Kurzwellen-Funkanlagen umfassen. Diese Funkanlagen sind bei Verwendung der Schiffsfunkstelle am Bodensee außer Betrieb zu nehmen und so zu verwahren, dass keine irrtümlichen Aussendungen möglich sind.
Soll für eine Bordfunkstelle sowohl das Einsatzgebiet „Bodensee“ als auch das Einsatzgebiet „Wasserstraßen“ bewilligt werden, so ist ein ATIS-Code zuzuteilen. Soll die Bewilligung zusätzlich auch ein AIS-Gerät umfassen, so ist auch die Zuteilung einer MMSI erforderlich.
Soll für eine Schiffsfunkstelle sowohl das Einsatzgebiet „Bodensee“ als auch das Einsatzgebiet „Weltmeere“ mit Teilnahme am GMDSS bewilligt werden, so ist eine MMSI zuzuteilen.
Soll nur das Einsatzgebiet „Bodensee“ bewilligt werden, so ist kein ATIS-Code und keine
MMSI zuzuteilen.Die Benutzung der Binnenschiffsfunkstelle für den Verwendungszweck „Sprechfunk“ auf
Schweizer Hoheitsgebiet ist nicht zulässig.
Allenfalls in der Bewilligung für die Bordfunkstelle enthaltene EPIRBs sowie Grenzwellenund/oder Kurzwellen-Funkanlagen sind außer Betrieb zu nehmen und so zu verwahren,dass keine irrtümlichen Aussendungen möglich sind.“
Binnenschiffsfunk am Bodensee
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- Willi
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Willi
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