Änderungen bei Östereichischen Funkzeugnissen

Alles rund um das Thema Sprechfunk

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Willi
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Änderungen bei Östereichischen Funkzeugnissen

Beitrag von Willi » Freitag 31. März 2006, 15:43

Zur INFO an euch Alle.
Bisher konnten in Österreich die nachstehenden Funkzeugnisse für den See und Binnenfunk erworben werden:
1 Eingeschränktes UKW Sprechfunkzeugnis f den Binnenschifffunkdienst
2 Eingeschränktes Sprechfunkzeugnis f den Binnenschifffunkdienst
3 Eingeschränktes Sprechfunkzeugnis f den beweglichen Seefunkdienst
4 Allgemeines Sprechfunkzeugnis f den beweglichen Seefunkdienst
5 UKW Betriebszeugnis II (SRC)
6 UKW Betriebszeugnis I (ROC)
7 Allgemeines Betriebszeugnis II (LRC)
8 Allgemeines Betriebszeugnis I (GOC)


Das soll sich aber im laufe von rund einem Jahr ändern. Es kommt zu einer Gesetzesänderung.

Es soll dann nur mehr das SRC, ROC, LRC, GOC als GMDSS Zeugnisse und ein Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffunk geben.
Alle anderen Zeugnisse werden ab diesem Zeitpnkt nicht mehr ausgestellt.

Weiters soll ab diesem Zeitpunkt der Binnenschiffsfunk nicht mehr in den GMDSS Zeugnissen enthalten sein sondern wie in Deutschland eine eigene Prüfung für Binnengewässer notwendig sein.

Alle schon ausgestellten Zeugnisse behalten ihre bisherige Gültigkeit.

Alle die noch kein Funkerzeugnis haben und den Binnenfunk ohne extra Prüfung wollen sollten so schnell wie möglich einen Kurs besuchen und zur Prüfung gehen.
Bisherige Zeugnisse
Liebe Grüße
Willi :sailm:

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Re: Änderungen bei Östereichischen Funkzeugnissen

Beitrag von grizzly » Samstag 1. April 2006, 00:59

Willi hat geschrieben: Alle die noch kein Funkerzeugnis haben und den Binnenfunk ohne extra Prüfung wollen sollten so schnell wie möglich einen Kurs besuchen und zur Prüfung gehen.
Guten Abend Willi!

Herzlichen Dank für die wichtige Info.

(jetzt wird`s knapp)

mfg Roman
Was wir haben bedeutet nicht viel.
Viel mehr bedeutet, was wir damit machen.

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Re: Änderungen bei Östereichischen Funkzeugnissen

Beitrag von fetznfliaga » Samstag 1. April 2006, 15:47

Ciao Willi!

Werden die kroatischen Funkzeugnisse (de facto) auch in Österreich (+ der Welt) anerkannt oder sind diese auf Kroaten beschränkt?

Angegeben ist die Gültigkeit, aber wie schaut es wirklich in der Realität aus?

Liebe Grüße,
Michael
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Beitrag von Willi » Sonntag 2. April 2006, 01:07

@fetzenflieger
Das Funkerzeugnis das im Kroatischen Küstenpatent enthalten ist gilt nur in Kroatien.
Die Kro Funkerzeugnisse die früher extra abgelegt wurden wurden sogar in Österreich anerkannt (nicht umgeschrieben) und behalten ihre Gültigkeit
Die GMDSS Zeugnisse aus KRO sind ein Problem. In KRO wird nur das ROC und GOC geprüft welches wenn kein Nachweis der gewerblichen Nutzung auf einem ausrüstungspflichtigen Schiff nachgewiesen wird nach 5 Jahren ungültig wird. Die KRO Behörden sehen diese Zeugnisse danach als SRC und LRC. Es steht aber extra ein "Ablaufdatum" im Zeugnis.
Diese Vorgangsweise ist aber in keinen internationalen Abkommen. gedeckt. Diese ROC und GOC können auch nicht in Österreich auf SRC oder LRC umgeschrieben werden. Ein Upgrad mit Prüfung von KRO ROC auf ein Österreichisches LRC ist aber möglich.
Eine Verlängerung der KRO ROC und GOC ist nur in KRO möglich. Meines Wissens Besuch des Amtsarztes usw notwendig.
Weiters ist in den KRO Zeugnissen kein Binnenfunk enthalten.
Liebe Grüße
Willi :sailm:

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Beitrag von fetznfliaga » Sonntag 2. April 2006, 15:53

Willi hat geschrieben:@fetzenflieger
Das Funkerzeugnis das im Kroatischen Küstenpatent enthalten ist gilt nur in Kroatien.
Die Kro Funkerzeugnisse die früher extra abgelegt wurden wurden sogar in Österreich anerkannt (nicht umgeschrieben) und behalten ihre Gültigkeit
Ciao Willi!

Danke für Deine rasche Antwort. Ich habe 1997 das Funkzeugnis in Pula gemacht (müßte nachsehen, welches das genau ist). Somit sollte ich ein auch in Österreich gültiges Funkzeugnis haben. :dance2:

Liebe Grüße,
Michael
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Beitrag von Willi » Sonntag 2. April 2006, 20:01

@fetzenflieger
Wenn du es damals anerkennen hast lassen dann ja. es handelt sich hoffendlich schon um ein KRO und um kein YUG Zeugniss. GMDSS darfst du damit aber nicht betreiben wenn es sich nur um ein Sprechfunkzeugnis handelt.
Siehe auch unter Anerkennungen
Liebe Grüße
Willi :sailm:

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Beitrag von karl-otto » Montag 3. April 2006, 08:43

Willi hat geschrieben:@fetzenflieger
Wenn du es damals anerkennen hast lassen dann ja...
die damalige anerkenntnis ist nicht (mehr) erforderlich.
auskunft der fernmeldebehörde (ein kollege hat die anerkenntnis, nicht aber das CRO-Sprechfunkzeugnis/alt verloren):
eine neue anerkenntnis braucht und kann nicht mehr ausgestellt werdern, weil das CRO-Sprechfunkzeugnis durch das FZG §2 (2) per se anerkannt ist...
aniadaamoi

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Beitrag von gutwind » Mittwoch 16. August 2006, 12:20

Hallo allerseits.

Ich könnte mir vorstellen, dass die Ausbildung/Prüfung zum GMDSS "länderübergreifend" gilt:

Hier aus der BRD:

Wichtigste Neuerungen ab 2003 in der BRD:
Bestandsschutz für alle bisherigen Zeugnisse ist zugesagt.

In deutsch geprüfte Betriebszeugnisse können in vereinfachter Form weiterhin englisch nachgeprüft werden (Internationale Anerkennung).

Der Seefunk wird nur noch in englischer Sprache geprüft (GMDSS-Standard).
Statt des bisherigen Allgemeinen Sprechfunk-/Betriebszeugnisses für alle Funkfrequenzen gibt es dann das Long Range Certificate (LRC); das UKW-Zeugnis für den Seefunk nennt sich dann Short Range Certificate (SRC). LRC und SRC sind dann reine Sportbootfunkzeugnisse, anders als das bisherige “Betriebszeugnis für Funker”.
Die UKW-Frequenz erfährt eine Zweiteilung - wie bisher bei den Sportbootführerscheinen auch - in Binnen- und Seefunk, die getrennt voneinander geprüft und ausgestellt werden. Das Binnenfunkzeugnis rangiert dann unter der Abkürzung UBi.
Die bisherige Möglichkeit, den schriftlichen allgemeinen Prüfungsteil im vereinfachten sog. Multiple-Choice-Verfahren zu absolvieren, entfällt.

Weitere Erläuterungen
http://www.wsv.de/fvt/ubi/infos/boot200 ... 191202.pdf

Mein Funkzeugnis (BRD) aus 1993 ist zwar noch gültig, aber ich kann richtig genommen damit nicht mehr viel anfangen, da die Schiffe>300 BRT./SOLAS-Schiffe keine FunkHörwache mehr fahren müssen.
Früher war die Hörwache auf Kanal 16 Pflicht für ALLE Schiffe, heute ist das nicht mehr so-
es fahren einfach keine Funker mehr auf den Pötten mit.

Mit GMDSS/DSC/GPS ist per Distress-Taste der Notruf raus-
Position (GPS), Kurs, Art des Schiffes, Personen, Art des Unfalls sind dann alles Schiffen und Funkstationen bekannt.
Missverständnisse sind somit fast nicht mehr möglich.
Sprechfunk wird dann erst nach Meldung von Hilfeleistenden zu näheren Erläuterung nötig.
DCS kann Kolisionen verhüten durch laufende Bekanntgabe von Uhrzeit, Kurs, Geschwindigkeit, u.s.w. an andere Schiffe.

Einen ganz Prima Beitag könnt Ihr dazu im Palstek lesen.

Funkgeräte:
http://www.nautik-funk-berlin.de/Funkgeraete.htm und natürlich andere
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Beitrag von karl-otto » Mittwoch 16. August 2006, 19:01

gutwind hat geschrieben:...ich könnte mir vorstellen, dass die Ausbildung/Prüfung zum GMDSS "länderübergreifend" gilt...
das is ein ziemlich frommer wunsch, weil dazu müßten die jeweiligen gesetze (z.B. Funkerzeugnisgesetz in AUT) abgeschafft bzw. durch zwischenstaatliche verträge (auch wieder gesetze) ersetzt werden.
und das kannst du vergessen! die entstehung vom funkerzeugnisgesetz dauerte 5 (in worten: fünf) jahre von der ersten begutachtung bis zur gesetzwerdung 2000!!!!
aber wozu auch? GMDSS-zeugnisse, die innerhalb der EU oder in CRO gemacht wurden, sind sowieso durch das österreichische funkerzeugnisgesetz anerkannt!
gutwind hat geschrieben:...mit GMDSS/DSC/GPS ist per Distress-Taste der Notruf raus-Position (GPS), Kurs, Art des Schiffes, Personen, Art des Unfalls sind dann alles Schiffen und Funkstationen bekannt...Sprechfunk wird dann erst nach Meldung von Hilfeleistenden zu näheren Erläuterung nötig...
das bedarf aber einer erläuterung: der DSC-controller übermittelt NUR die GPS-position!
wie übermittelt der DSC-controller deiner meinung nach den kurs, die art des schiffes und die personen? ich denk, dazu bedarf es schon noch das dem DSC-alarm DIREKT nachfolgende funkgespräch!
außerdem weiß der DSC-controller ja nich die art deines notfalles, die mußt du ihm schon vorher händisch einprogrammieren. und ob du dazu noch zeit hast...
gutwind hat geschrieben:...DCS kann Kolisionen verhüten durch laufende Bekanntgabe von Uhrzeit, Kurs, Geschwindigkeit, u.s.w. an andere Schiffe...
auch das ist falsch! nicht DSC, sondern AIS (in seiner aktiven form, passive AIS-geräte zeigen nur, was die anderen machen) kann das!
und für ein AIS-gerät brauchste auch keine prüfung!

jetz schreib ich mal den satz:
glaub mir, ich weiß, wovon ich red, weil ich auf meinem schiffernakel sowohl eine DSC-anlage (seit 2003) als auch AIS (aktiv) draufhab.
außerdem hab ich seit 1995 das GOC (General Operators Certificate) der berufsschifffahrt, abgelegt in hamburg...
aniadaamoi

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Beitrag von Willi » Donnerstag 17. August 2006, 18:32

Für Informationen über AIS seht euch diesen Link an.
Liebe Grüße
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Beitrag von gutwind » Donnerstag 24. August 2006, 16:22

Hallo zusammen.

nun habe ich mich dazu beim BSH-Hamburg erkundigt, ich habe wohl einiges falsch verstanden und mich zu weit aus dem Fenster gelehnt:

:-)

Der schreibt folgendes:

Für AIS

- AIS ist weltweit für die Seeschiffahrt eingeführt (aufgrund einer
Entscheidung der IMO) und funktioniert weltweit auch auf hoher See
ohne Einschaltung einer Landstation.
- Der Einsatz von AIS auf Binnenschiffahrtsstrassen ist geplant, aber
noch nicht verpflichtend. Gespräche über die technische Umsetzung
im EU-Rahmen laufen gerade (z.B. Einbeziehung der "blauen Tafel").
- AIS ist ein unabhängiges Datenfunksystem, mit dem ausgerüstete
Schiffe identifizierbar sind und statische und dynamische
Informationen untereinander austauschen; d.h. AIS ist ein direktes
aktives Navigationshilfsmittel.
- Sportboote sind von der Ausrüstungspflicht generell nicht betroffen;
es ist eine Variante des AIS in Entwicklung, die speziell auf die
Belange der Sportschiffahrt angepasst ist. Sehen und gesehen werden!!
- ATIS bezeichnet ein im Binnenschiffahrtsfunk eingesetztes
automatisches und in die Funkanlagen integriertes
Identifikationssystem, das nach Abschluss eines Rufes
(beim Loslassen der Sprechtaste) ein Datentelegramm aussendet. Dies
dient im wesentlichen Zwecken der Funkaufsicht.

Für DSC:
Mit einem DSC Notruf wird die MMSI (Kennung der Seefunkstelle), die Uhrzeit, die Position sowie u.U. die Art des Notfalls ausgesendet. Kurs und Geschwindigkeit werden nicht übertragen. Dies geschieht nur bei einem Notruf über Telex über Inmarsat B oder C

Kennt jemand eine gute "Funk"-Schule im Raum Oberösterreich?
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Beitrag von Willi » Freitag 25. August 2006, 18:26

gutwind hat geschrieben: Kennt jemand eine gute "Funk"-Schule im Raum Oberösterreich?
Ruf einmal bei der Firma Gigaherz an die veranstalten Kurse im gesamten Österreichischen Raum im Namen von diversen Seefahrtschulen und haben sicher auch in absehbarer Zeit einen Kurs im Raum OÖ. Gigaherz eine Partnerfirma von Sailornet und die Kurse sind meiner Meinung nach sehr gut.
Liebe Grüße
Willi :sailm:

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Beitrag von karl-otto » Freitag 25. August 2006, 21:35

auch die schiffsführerschule PETERSEIL ( http://www.peterseil.at ) bietet seit mehr als 30 jahren funkkurse in OÖ an...
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Beitrag von gutwind » Dienstag 7. November 2006, 16:39

Hallo Bilgenratte,

ein paar dumme Fragen:

wo muss denn in Österreich ein GMDSS-Funkgerät angemeldet werden und wo/wie bekomme ich die MMSI?

Gibt es Seiten, wo ich mich schlau machen kann?

Darf ich mit deutscher SRC-Prüfung ein in Österreich angemeldetes GMDSS-Gerät auf einem in Österreich angemeldetes Gerät bedienen?
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Beitrag von grizzly » Dienstag 7. November 2006, 20:27

Hallo Gutwind!

Dein Funkgerät meldest du bei der Fernmeldebehörde an, dann bekommst du die mmsi und dein Rufzeichen.
Die Anmeldung ist an ein Schiff gebunden, also nur Schiff+ Funkgerät.

Antrag heißt genau

Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb einer Schiffsfunkstelle

kannst du von da downloaden
http://www.bmvit.gv.at/telekommunikatio ... unkste.pdf

Infos

http://www.bmvit.gv.at/telekommunikatio ... index.html

Deutsches SRC gilt auch in A

Den Antrag musst du bei dem für dich zuständigen Fernmeldebüro einreichen.

Anträge auf Erteilung einer
Betriebsbewilligung
richten Sie an das für ihren Wohnsitz zuständige Fernmeldebüro.
Fernmeldebüro für Wien, Niederösterreich und Burgenland
Juristischer Dienst 1200 Wien, Höchstädtplatz 3
�� 01 / 33 181 - 170 Fax: 01 / 334 27 61

Fermeldbüro für Steiermark und Kärnten
Juristischer Dienst 8010 Graz, Marburgerkai 43 - 45
�� 0316 / 8079 - 100 Fax: 0316 / 8079 - 199

Fernmeldebüro für Oberösterreich und Salzburg
Juristischer Dienst 4020 Linz, Freinbergstraße 22
�� 0732 / 7485 - 10 Fax: 0732 / 7485 - 19

Fernmeldebüro für Tirol und Vorarlberg
Juristischer Dienst 6020 Innsbruck, Valiergasse 60
�� 0512 / 2200 - 150 Fax: 0512 /294918

Wenn du es benötigst schicke ich dir den Antrag und die Anleitung und einen Musterantrag.
Du kannst auch für nur einige Monate die Bewilligung beantragen (Kosten)
zb. jährlich von Juni - September ist 4 Monate ca. 40,- Euronen Gebühr.

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