Rechtslage wenn Skipper ausfällt ???

Forum zum Thema Yachtcharter und Reviere

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aki007
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Rechtslage wenn Skipper ausfällt ???

Beitrag von aki007 » Montag 15. August 2005, 08:04

Hallo,

Wer weiss wie die Sachlage ist wenn ein Skipper auf einer Yacht durch Kramkheit ausfällt und sonst niemand an Board den Schein hat ? Was geschieht dann wenn einer der Crew das Kommando übernimmt und dann was passiert. Wer ist dann haftbar ? Zahlt die Versicherung ? :?:

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Edwin
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Beitrag von Edwin » Montag 15. August 2005, 09:52

Hallo aki!

Ich würde sagen, dass kommt ganz auf die jeweilige Situation an!

Ist der Skipper an Bord und kann Entscheidungen treffen, trägt er nach wie vor die Verantwortung für Schiff und Crew - der Skipper muss ja das Schiff nicht selbst steuern!

Wenn der Skipper so schwer erkrankt oder verletzt ist, dass er das Kommando nicht mehr führen kann, wäre ein Notruf (PAN-PAN od. MAYDAY) abzusetzen.

Ist letzteres der Fall, kann IMHO ein Crewmitglied das Kommando übernehmen, um das Schiff in einen sicheren Hafen zu bringen. (Not kennt kein Gebot) Den Törn aber wie geplant fortsetzen und während der Fahrt die Genesung des Skippers abzuwarten darf nicht sein!

Sollte es während der Fahrt in den nächsten Schutzhafen zu einem Unfall kommen, wird die Versicherung den Fall sicher genau prüfen und je nach Sachverhalt entscheiden.

L.G.

Edwin

PS: Hast Du einen konkreten Fall, oder wolltest Du das nur grundsätzlich wissen?

aki007
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Beitrag von aki007 » Montag 15. August 2005, 11:13

Danke für die Antwort.

Ich wollte das nur Grundsätzlich wissen da ich dabei bin meine Freundin zu überzeugen doch den Schein zu machen und es deshalb zu dieser Diskussion gekommen ist!

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