- Liegeplatzgebühr
- Strom und Wasserkosten (10% der Liegegebühr)
- Kosten der Zollanmeldung
- Gebühr für Wasserregulierung und Umweltschutz
Aufgrund von Zeitmangel konnten wir im letzten Jahr unser Schiff nicht benutzen, wodurch Strom- und Wasserverbrauch nicht anfiel. Dennoch musste ich hierfür rund 1.000 Euro für ein Jahr bezahlen (10% der Liegegebühr).
Normalerweise sind Zollgebühren ans Zollamt zu entrichten. Im Falle Marina Novigrad sind die Zollgebühren auf das Konto des Marina-Besitzers zu zahlen.
Wofür die Gebühren für Wasserregulierung und Umweltschutz von den Bootseignern zu entrichten sind, bleibt vermutlich das Geheimnis des Marina-Besitzers.
Hinzu kommen noch die Kosten für die Vignette. Letztere wurden früher als „Permit of Cruising“ bezeichnet, womit gemeint war: Gebühren für das Befahren bestimmter Gewässer. Wer früher mal ein/zwei Jahre sein Boot nicht benutzte, z. B. aus Zeitmangel, der musste auch kein Permit of Cruising bezahlen. Heute ist diese Gebühr in Kroatien generell fällig (zumindest in Novigrad), auch dann, wenn das Boot gar nicht benutzt wird. Da bei der neuen Auslegung dieser Gebühr das „of Cruising“ nicht passt, wurde „Permit of Cruising“ kurzerhand durch „Vignette“ ersetzt.
Ich bin schon darauf gespannt, welch neue Gebühren im nächsten Jahr den Bootseignen wieder abverlangt werden – vielleicht wird dann eine Gebühr für das Atmen der Luft fällig.

Frage an die Bootseigner mit Liegeplatz in Kroatien: Werden die von mir o. g. zusätzlichen Gebühren überall in Kroatien verrechnet?
Gruß
Paul01