HR-Patent Pflicht für Charteryachten!
Moderatoren: bachris, Willi, gima10
Forumsregeln
Bitte beachte, dass Werbung sowie Diskussionen über Bootsführerscheine hier unerwünscht sind und Links oder ganze Beträge, die nur Werbezwecken dienen, kommentarlos gelöscht werden! Bei Nichtbeachtung dieser Regel kann Dein Account vorübergehend oder gänzlich gesperrt werden!
Bitte beachte, dass Werbung sowie Diskussionen über Bootsführerscheine hier unerwünscht sind und Links oder ganze Beträge, die nur Werbezwecken dienen, kommentarlos gelöscht werden! Bei Nichtbeachtung dieser Regel kann Dein Account vorübergehend oder gänzlich gesperrt werden!
- karl-otto
- "Bilgeratte"
- Beiträge: 248
- Registriert: Montag 28. Februar 2005, 20:48
- Bootsfahrtyp: Segler & Motorbootfahrer
- Lieblingsrevier: MM
- Kontaktdaten:
Hallo Bootsfreunde!
Die CRO-Patentpflicht kommt definitiv nicht!!!
Ausnahme: professionelle, angestellte Skipper: die brauchen ein Berufspatent (und das sind die Patente der Verbände und das IC nicht).
Ansonsten anerkennt Kroatien alle amtlichen (d.h., durch eine Hoheitsverwaltung bestätigten) Patente...
Die (befürchtete) Verordnung ist in der geplanten Form Makulatur...
näheres demnächst...
Die CRO-Patentpflicht kommt definitiv nicht!!!
Ausnahme: professionelle, angestellte Skipper: die brauchen ein Berufspatent (und das sind die Patente der Verbände und das IC nicht).
Ansonsten anerkennt Kroatien alle amtlichen (d.h., durch eine Hoheitsverwaltung bestätigten) Patente...
Die (befürchtete) Verordnung ist in der geplanten Form Makulatur...
näheres demnächst...
aniadaamoi
- karl-otto
- "Bilgeratte"
- Beiträge: 248
- Registriert: Montag 28. Februar 2005, 20:48
- Bootsfahrtyp: Segler & Motorbootfahrer
- Lieblingsrevier: MM
- Kontaktdaten:
...jetzt ist es auch "amtlich":
in der neuen verordnung ist ein passus, daß für charterfahrten in kroatischen gewässern entweder
***ein amtliches kroatisches patent,
***ein amtliches patent des wohnsitzheimatlandes (der Zusatz "amtlich vorgeschrieben" ist vom tisch, also nur mehr ÖSV- oder MSVÖ-Patent)
***oder ein IC
erforderlich ist.
für gewerbliches skippern (also für personen, die von einem charterunternehmen angestellt sind und als bezahlte skipper beigestellt werden) ist ein berufspatent (nachdem es ein solches in österreich nicht gibt, für österreichische staatsbürger jedes berufspatent, also neben dem kroatischen auch ein deutsches, englisches oder sonstiges, für kroaten ein kroatisches patent) erforderlich.
Für eigneryachten gelten die bestimmungen des flaggenstaates UND die von kroatien, d.h., man muß (da ja österreich keinen schein vorschreibt, kroatien aber einen amtlichen begfähigungsausweis will) irgendeinen amtlichen schein, egal ob berufs- oder yachtbefähigungsausweis haben (kroatisch, deutsch, österreichisch usw.).
Micky-Maus-Scheine von irgendwelchen vereinen, schulen, verbänden usw, die keinen amtlichen vermerk tragen, sowie pseudo-IC´s (ja, gibt es auch schon, gleich aussehend wie die amtlichen, aber ohne bundesadler) können zur bereicherung der bordtoilette verwendet werden...
dank nicht zuletzt edwin, der mit seinen meldungen bzw. informationen über die neue verordnung das frühwarnsystem bei verbänden und OSB mit beschleunigt hat!
...und weiterhin Mast- und Schotbruch!!!
ps: sobald der wortlaut der neuen verordnung beim kroatischen ministerium auf deren webseite steht, gibt´s hier den link dazu!
in der neuen verordnung ist ein passus, daß für charterfahrten in kroatischen gewässern entweder
***ein amtliches kroatisches patent,
***ein amtliches patent des wohnsitzheimatlandes (der Zusatz "amtlich vorgeschrieben" ist vom tisch, also nur mehr ÖSV- oder MSVÖ-Patent)
***oder ein IC
erforderlich ist.
für gewerbliches skippern (also für personen, die von einem charterunternehmen angestellt sind und als bezahlte skipper beigestellt werden) ist ein berufspatent (nachdem es ein solches in österreich nicht gibt, für österreichische staatsbürger jedes berufspatent, also neben dem kroatischen auch ein deutsches, englisches oder sonstiges, für kroaten ein kroatisches patent) erforderlich.
Für eigneryachten gelten die bestimmungen des flaggenstaates UND die von kroatien, d.h., man muß (da ja österreich keinen schein vorschreibt, kroatien aber einen amtlichen begfähigungsausweis will) irgendeinen amtlichen schein, egal ob berufs- oder yachtbefähigungsausweis haben (kroatisch, deutsch, österreichisch usw.).
Micky-Maus-Scheine von irgendwelchen vereinen, schulen, verbänden usw, die keinen amtlichen vermerk tragen, sowie pseudo-IC´s (ja, gibt es auch schon, gleich aussehend wie die amtlichen, aber ohne bundesadler) können zur bereicherung der bordtoilette verwendet werden...
dank nicht zuletzt edwin, der mit seinen meldungen bzw. informationen über die neue verordnung das frühwarnsystem bei verbänden und OSB mit beschleunigt hat!
...und weiterhin Mast- und Schotbruch!!!
ps: sobald der wortlaut der neuen verordnung beim kroatischen ministerium auf deren webseite steht, gibt´s hier den link dazu!
aniadaamoi
- karl-otto
- "Bilgeratte"
- Beiträge: 248
- Registriert: Montag 28. Februar 2005, 20:48
- Bootsfahrtyp: Segler & Motorbootfahrer
- Lieblingsrevier: MM
- Kontaktdaten:
na ja, so "amtlich" war mein posting vom 25. sept. 2005 noch nicht, aber jetzt liegt es wirklich am tisch:
auf grund eines bilateralen abkommens zwischen Kroatien und Österreich gilt:
1.) bis 1. mai werden noch die alten regeln (alle scheine) anerkannt, egal ob für eigner- oder charteryachten
2.) ab 1. mai sind für eigneryachten die im flaggenstaat vorgesehenen (nicht vorgeschriebenen) patente, also für österreicher das IC mit bundesadler (keine mickymaus-IC-imitate, die gibt es auch schon OHNE bundesadler) oder patente, die auf grund des SeeSchG von ÖSV oder MSVÖ ausgestellt wurden, oder ein kroatisches patent bei erwerb der vignette bzw. vorlage der crewliste vorzuweisen. verfügt die eigneryacht über funk, dann ist ein entsprechendes funkzeugnis (mind. SRC für DSC-Geräte, sprechfunkzeugnis oder kroatisches patent mit funkberechtigung für sprechfunkgeräte) obligat
3.) ab 1. mai sind für fahrten mit charteryachten in kroatien ein für den jeweiligen fahrtbereich geltendes kroatisches patent oder für wohnsitzösterreicher ein IC mit bundesadler oder Patente, die auf grund des SeeSchG von ÖSV oder MSVÖ ausgestellt wurden sowie ein funkzeugnis für das an bord befindliche gerät bzw. eine dem kroatischen patent inkludierte funkberechtigung (vorsicht: alte kroatische patente haben keine funkberechtigung) vorzuweisen.
andere als die genannten patente haben für österreicher in kroatien keine gültigkeit mehr!
mit ungarn wurde für ungarische staatsbürger ein ähnliches abkommen getroffen.
mit allen anderen staaten (z.b. deutschland, schweiz usw.) gibt es noch kein solches abkommen, d.h., personen, die dort ihren wohnsitz haben, müssen, bis ein solches abkommen von ihren ländern unterzeichnet ist, ein kroatisches patent (und kein anderes) besitzen.
müssen eben die dortigen verbände noch ein bisschen hausaufgaben machen, und das möglichst schnell (wenn man bedenkt, daß das bilaterale abkommen mit CRO seit september gedauert hat):bloedm1:
PS: der in tulln vortragende Kapt. Miljenko ZANIC wußte bei seinem ersten vortrag am donnerstag noch nix von dem papier, erst als es ihm von österreichischer seite gezeigt wurde, hat er seine weiteren vorträge dahingehend "modifiziert"...
auf grund eines bilateralen abkommens zwischen Kroatien und Österreich gilt:
1.) bis 1. mai werden noch die alten regeln (alle scheine) anerkannt, egal ob für eigner- oder charteryachten
2.) ab 1. mai sind für eigneryachten die im flaggenstaat vorgesehenen (nicht vorgeschriebenen) patente, also für österreicher das IC mit bundesadler (keine mickymaus-IC-imitate, die gibt es auch schon OHNE bundesadler) oder patente, die auf grund des SeeSchG von ÖSV oder MSVÖ ausgestellt wurden, oder ein kroatisches patent bei erwerb der vignette bzw. vorlage der crewliste vorzuweisen. verfügt die eigneryacht über funk, dann ist ein entsprechendes funkzeugnis (mind. SRC für DSC-Geräte, sprechfunkzeugnis oder kroatisches patent mit funkberechtigung für sprechfunkgeräte) obligat
3.) ab 1. mai sind für fahrten mit charteryachten in kroatien ein für den jeweiligen fahrtbereich geltendes kroatisches patent oder für wohnsitzösterreicher ein IC mit bundesadler oder Patente, die auf grund des SeeSchG von ÖSV oder MSVÖ ausgestellt wurden sowie ein funkzeugnis für das an bord befindliche gerät bzw. eine dem kroatischen patent inkludierte funkberechtigung (vorsicht: alte kroatische patente haben keine funkberechtigung) vorzuweisen.
andere als die genannten patente haben für österreicher in kroatien keine gültigkeit mehr!
mit ungarn wurde für ungarische staatsbürger ein ähnliches abkommen getroffen.
mit allen anderen staaten (z.b. deutschland, schweiz usw.) gibt es noch kein solches abkommen, d.h., personen, die dort ihren wohnsitz haben, müssen, bis ein solches abkommen von ihren ländern unterzeichnet ist, ein kroatisches patent (und kein anderes) besitzen.
müssen eben die dortigen verbände noch ein bisschen hausaufgaben machen, und das möglichst schnell (wenn man bedenkt, daß das bilaterale abkommen mit CRO seit september gedauert hat):bloedm1:
PS: der in tulln vortragende Kapt. Miljenko ZANIC wußte bei seinem ersten vortrag am donnerstag noch nix von dem papier, erst als es ihm von österreichischer seite gezeigt wurde, hat er seine weiteren vorträge dahingehend "modifiziert"...
aniadaamoi
- Edwin
- Admiral
- Beiträge: 4233
- Registriert: Donnerstag 18. März 2004, 19:16
- Bootsfahrtyp: Segler & Motorbootfahrer
- Lieblingsrevier: Kroatien
- Wohnort: Wien
- Kontaktdaten:
Hallo karl-otto!
Vielen Dank für Deine Informationen - es ist nun somit so, wie ich es mir schon gedacht habe!
Wer im Besitz eines alten HR-Patents ist und noch keine Funkberechtigung dabei hat, kann eine einfache Zusatzprüfung ablegen und bekommt damit ein neues Patent ausgestellt! Infos dazu findet Ihr unter http://www.sailornet.at/Funkzusatzpruefung.htm!
L.G.
Edwin
Vielen Dank für Deine Informationen - es ist nun somit so, wie ich es mir schon gedacht habe!
Stimmt - allerdings gibt es die HR-Patente mittlerweile schon seit 1997 nur noch mit Funkberechtigung! Wer sich unsicher ist, ob er nun den Funk dabei hat oder nicht - einfach auf der Rückseite des Patents schauen, ob da im unteren Teil des englischen Textes steht: "the holder of this licence is authorized to operate radio telephone..."! (Achtung! Auf den Patenten, welche seit Anfang 2005 ausgestellt wurden, ist die Funkberechtigung nicht mehr explizit ausgewiesen, aber dennoch inkludiert!)karl-otto hat geschrieben:(vorsicht: alte kroatische patente haben keine funkberechtigung) vorzuweisen.
Wer im Besitz eines alten HR-Patents ist und noch keine Funkberechtigung dabei hat, kann eine einfache Zusatzprüfung ablegen und bekommt damit ein neues Patent ausgestellt! Infos dazu findet Ihr unter http://www.sailornet.at/Funkzusatzpruefung.htm!
Am Freitag hat Kapt. Zanic allerdings noch die "alte Variante" verbreitet!karl-otto hat geschrieben: PS: der in tulln vortragende Kapt. Miljenko ZANIC wußte bei seinem ersten vortrag am donnerstag noch nix von dem papier, erst als es ihm von österreichischer seite gezeigt wurde, hat er seine weiteren vorträge dahingehend "modifiziert"...
L.G.
Edwin
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 5 Gäste