Forum zum Thema Yachtcharter und Reviere
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Willi
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Beitrag
von Willi » Mittwoch 20. Dezember 2006, 16:21
Salzmann hat geschrieben:
Den Autoschlüssel hab ich ganz alleine wieder gefunden...
Na Gott sei dank dir geht es anscheinend wie bei mir.
§ 1 Die Frau hat ihn verlegt
§ 2 Die Kinder sind schuld
§ 3 ich bin immer unschuldig
§4 wenn §1 oder §2 nicht zutreffen tritt §3 in kraft.
Liebe Grüße
Willi
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frixos
Beitrag
von frixos » Mittwoch 20. Dezember 2006, 16:55
Um eine segelnde Yacht in Griechenland zu chartern ist es notwendig an Bord zwei crewmembers zu haben, die zum Segeln fähig sind (Berechtigung und Co Berechtigung). Die Berechtigung (seamanship) und Kompetenz wird mit einer segelnden Bescheinigung nachgewiesen, die ausgestellt wird oder offiziell durch die Regierung Berechtigung des fremden Zustandes oder durch See- Segelnder Vereine erkannt ist oder indem man Schule von auswärts segelt. Wenn solche Bescheinigung, nicht durch einen Zustand, Mitglied des EUS ausgestellt wird, sie sollte von einer Übersetzung auf Griechisch oder Englisch begleitet werden. Eine amtliche Erklärungform, die ihre segelnde Kompetenz angibt, kann auch erfordert werden, falls die Hafenbehörde es notwendig betrachtet. Die Co-Berechtigung sollte entweder die gleichen Bescheinigung, wie die Berechtigung oder zur Verfügung gestellten amtlichen ausgefüllten, unterzeichneten Selbst-Erklärung Form sein, die seine/ihre segelnde Kompetenz angibt. Die auch erforderlich ist, eine segelnde Zusammenfassung einzureichen, die uns ermöglicht, ihre Fähigkeit festzustellen, in Sicherheit zu segeln. Wieder behält sich Albedo - Yachting das Recht vor, zu beharren, dass Charterer eine, trotz ihrer amtlichen Bescheinigungen, zu erstellen wenn ihre segelnden Fähigkeiten als nicht genügend von unserem Personal beurteilt werden.
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Salzmann
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Beitrag
von Salzmann » Mittwoch 20. Dezember 2006, 17:29
Danke Frixos,
aber wers in englisch nicht derliest wird durch die Maschinenübersetzung ah ned schlauer...
...durch die Regierung Berechtigung des fremden Zustandes
lg
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Salzmann
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Beitrag
von Salzmann » Donnerstag 21. Dezember 2006, 09:25
Kapetan hat geschrieben:Nicht ein Hafenkapitän hat hier das Sagen, sondern der Charterstützpunkt!
Mag sein, aber auf alle Fälle wird der Wisch zusammen mit der Crewliste vom Hafenkapitän abgesegnet. Eine Kopie sowie die Kopie meines Scheins bleibt beim Vercharterer. Das ist meine Erfahrung.
lg
Salzmann
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frixos
Beitrag
von frixos » Donnerstag 21. Dezember 2006, 21:58
Salzmann hat geschrieben:Danke Frixos,
aber wers in englisch nicht derliest wird durch die Maschinenübersetzung ah ned schlauer... ...durch die Regierung Berechtigung des fremden Zustandes
lg
Das wäre eine Maschienenübersetzung:
Um eine segelnde Yacht in Griechenland zu chartern ist es notwendig an Bord zwei crewmembers zu haben, die zum Segeln fähig sind (überspringvorrichtung und Coüberspringvorrichtung). Das überspringvorrichtungseamanship und -kompetenz wird mit einer segelnden Bescheinigung nachgewiesen, die ausgestellt wird oder offiziell durch die Regierung Berechtigung des fremden Zustandes oder durch See - Segeln der Vereins erkannt ist oder indem man Schule von auswärts segelt. Wenn solche Bescheinigung, nicht durch einen Zustand, Mitglied des EUS ausgestellt wird, sollte sie von einer übersetzung auf griechisches oder englisch begleitet werden. Eine amtliche Verlautbarung - die Erklärungform, die ihre segelnde Kompetenz angibt, kann auch erfordert werden, falls die Hafenberechtigung notwendig betrachtet. Die Coüberspringvorrichtung sollte entweder die gleichen Bescheinigungen, wie die überspringvorrichtung oder he/she zur Verfügung stellen eine amtliche Selbst-erklärung Form ausfüllen und unterzeichnen kann, die seine/ihr segelnde Kompetenz angibt. können überspringvorrichtung und Coüberspringvorrichtung auch erfordert werden, eine segelnde Zusammenfassung einzureichen, die uns ermöglicht, ihre Fähigkeit festzusetzen, in Sicherheit zu segeln. Wieder behält Albedo-Spielraum u. Yachting das Recht vor, zu beharren daß Charterer
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Andy
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Beitrag
von Andy » Montag 25. Dezember 2006, 10:43
Ich war zwar nocht nicht in Griechenland, aber bzgl. der Scheine bin ich leider noch nicht klüger geworden.
Gruß Andy
"Der Pessimist klagt über den Wind, der Optimist hofft, daß er dreht, der Realist richtet das Segel aus"
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Salzmann
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Beitrag
von Salzmann » Mittwoch 27. Dezember 2006, 12:22
Hi Andy,
wie es das Gesetz vorschreibt hat Frixos oben beschrieben.
Aus meiner Praxis kann ich dir sagen, es genügt der Schein des Skippers (egal ob A, D oder HR) und die Bestätigung eines Crew-Mitgliedes dass er/sie in der Lage ist das Schiff im Notfall zu führen. Das entsprechende Formular kann man vor Ort ausfüllen.
Am besten wird es sein, vorab mit deinem Vercharterer darüber zu sprechen.
lg
Salzmann
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frixos
Beitrag
von frixos » Mittwoch 27. Dezember 2006, 14:41
Salzmann hat geschrieben:Hi Andy,
wie es das Gesetz vorschreibt hat Frixos oben beschrieben.
Aus meiner Praxis kann ich dir sagen, es genügt der Schein des Skippers (egal ob A, D oder HR) und die Bestätigung eines Crew-Mitgliedes dass er/sie in der Lage ist das Schiff im Notfall zu führen. Das entsprechende Formular kann man vor Ort ausfüllen.
Am besten wird es sein, vorab mit deinem Vercharterer darüber zu sprechen.
lg
Salzmann
Und das ist vollkommen richtig
meint
frixos
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