karl-otto hat geschrieben:
die einzigen papiere, die GR als erfahrungsnachweis offiziell anerkennt, sind die amtlichen österreichischen (für österreicher).
Das mag theoretisch so sein karl-otto, in der Praxis hab ich bisher folgendes erlebt:
--> zwei FB 2 Papierl, kein Problem
--> zwei CRO Scheine, kein Problem
--> ein FB 2
plus ein CRO, kein Problem
--> nur ein Fb 2
oder nur ein CRO Papierl auch kein Problem
- dann aber kam der Vercharterer mit einem Vordruck eines Befähigungsausweises und ein Crewmitglied hatte zu bestätigen, dass er in der Lage ist die Yacht zu führen. Dieser Vordruck (in griechisch u. englisch) ist auszufüllen u. wird dann abgestempelt.
Da es sich beide Male um genau den selben Vordruck handelte vermute ich, dass dieser "amtlich" ist.
Wenn ich diesen nun vorab mit der Crewliste dem Vercharterer zukommen lasse spart er sich einen Weg und ich mir die Zeit die der (griechische

) Hafenkapitän braucht um seine umfassende Amtshandlung zu erledigen.
Nur deshalb bin ich auf der Suche nach diesem "amtlichen" Befähigungsnachweis.
Werde mal beim Vercharterer anfragen...
lg
Salzmann