Privatyacht in Kroatien an Freunde verleihen

Forum zum Thema Yachtcharter und Reviere

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schoeffi
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Privatyacht in Kroatien an Freunde verleihen

Beitrag von schoeffi » Donnerstag 10. Dezember 2020, 16:09

Hallo zusammen!
Wir (meine Familie) sind am überlegen eine Yacht anzuschaffen. Jetzt stellt sich natürlich die Frage, wo wird der "Stammliegeplatz" sein.
Italien oder Kroatien. (Obere Adria). Dazu folgende Frage: Meine Tochter segelt, mein Sohn, in meinem Yachtclub habe ich viele seglende Freunde.
Wie ist das jetzt aktuell: Darf ich mein Boot in Kroatien an Freunde verleihen (wir reden nicht von verchartern, wenn, dann lass ich wirklich nur gute Freunde, bzw. hab auch Bekannte in Schweden mit Boot - Tausch für 2 Wochen etc.), bzw. ist das noch so wie früher, maximal 2 Crewwechsel, usw...
Hat da jemand Erfahrung?
Und wie ist das in Italien? Danke!

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Re: Privatyacht in Kroatien an Freunde verleihen

Beitrag von aprovis » Freitag 11. Dezember 2020, 12:20

Hallo.

ich bin mir nicht ganz sicher, aber so viel ich weiß gilt das was du machen möchtest in Kroatien bereits als "schwarzes verchartern". Ich glaube du selbst müsstest immer mit an Board sein.
Aber ich bin mir sicher, dass jemand aus diesem Forum hier besser Bescheid weiß.
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lg peter

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Re: Privatyacht in Kroatien an Freunde verleihen

Beitrag von KäptnL » Freitag 11. Dezember 2020, 12:54

Hallo Zusammen,
ich habe gelesen - nicht aus eigener Erfahrung - dass du dein Boot jeder Person überlassen kannst.
Voraussetzung die Marina weiß Bescheid und die Person hat eine vom Eigner ausgestellte Vollmacht.
Natürlich ohne Bezahlung.

Eine rechtlich verbindliche Auskunft wäre wahrscheinlich nur von einer Rechtsauskunft beim Ministerium in Kroatien zu erwarten.
LG
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Re: Privatyacht in Kroatien an Freunde verleihen

Beitrag von Flo » Freitag 11. Dezember 2020, 17:50

Ausländische Bootsbesitzer die ein im Ausland registriertes Boot besitzen, dürfen dieses Boot anderen ausländischen Personen in Kroatien zur Nutzung überlassen,
wenn diese die jeweils erforderliche Fahrerlaubnis haben. (Führerschein, Versicherung, Bootsanmeldung, Kurtaxe)

Voraussetzung ist, dass diese Überlassung unentgeltlich ist.
Dazu ist eine Vollmacht des Besitzers in kroatischer Sprache nötig.
Die Unterschrift unter dieser Vollmacht muss bei einem Notar in Kroatien vorgenommen werden, der diese beglaubigen muss.
Diese Vorschrift gilt auch für Familienangehörige, die allein mit dem Boot unterwegs sind.

Ein Vordruck ist im Netz zu finden, ich hab auch ein Pdf falls nötig. (deutsch/kroatisch)

Ich habe schon gehört dass man diese Vollmacht auch in Ö oder D beglaubigen lassen kann.

Wie weit die Behörde in Kroatien es glaubt wenn wie beim Fragesteller mehrmals das Boot unentgeltlich vergeben wird ist wohl den Kroaten überlassen bis sie einen Schwarz-Charter vermuten.
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Re: Privatyacht in Kroatien an Freunde verleihen

Beitrag von andima2104 » Donnerstag 18. Februar 2021, 08:42

Hallo!

Ist die Passagierliste nicht auf das 2,5 fache der zugelassenen Personen des Bootes begrenzt. Dadurch geht ein "privates überlassen" fast nicht.
LG ANDI

Kroatien, wir kommen wieder...

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Re: Privatyacht in Kroatien an Freunde verleihen

Beitrag von KäptnL » Donnerstag 18. Februar 2021, 10:49

naja - bei Zulassung für 8 wären das immerhin 20 Personen.
Großfamilien gibt es ja nicht mehr wirklich :-P::

Da geht sich schon etwas aus.
Zu oft darf es sicher nicht sein - dann fällt es auf und bei Schwarz-Charter sind die Kroaten sehr penibel was man so hört.

LG und hoffentlich eine schöne Saison 2021
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Re: Privatyacht in Kroatien an Freunde verleihen

Beitrag von Flo » Donnerstag 18. Februar 2021, 12:17

Passagierliste braucht man nur mehr wenn man über See mit dem Boot in Kroatien einreist.
Wenn das Boot einmal in Kroatien seinen Aufenthalt hat brauchst keine Passagierliste mehr.
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