Nun erst mal langsam mit den jungen Pferden!
Es ist natürlich schön, wenn das Gerücht über die Vorschrift, daß man in CRO nur mehr mit CRO-Patent chartern kann, ein bißchen ein Körberlgeld in die (meist ohnehin nicht im Fett schwimmenden) Anbieter des CRO-Patentes schwemmt.
Ist aber eben nur ein Gerücht, und durch ständige Wiederholung eines Gerüchtes wird es damit nicht zur Wahrheit.
Auch das Hafenamt in Rijeka ist weisungsgebunden, und zwar an das kroatische Verkehrs- Tourismus- und Marineministerium.
Und von dort hört sich die Sache relativiert schon ganz anders an.
Der in den "Guidelines" für den Vignettengebrauch angeführte Punkt 4:
... Nachweis, dass die Person, die das Schiff führt, befähigt ist, das Schiff entsprechend den nationalen Vorschriften des Flaggenstaates, anderen nationalen Vorschriften oder in Übereinstimmung mit den betreffenden Richtlinien der Republik Kroatien zu führen.
Ausländische Personen, die gemäß den nationalen Vorschriften des Staates, dessen Flagge gesetzt ist, keine Befähigung zur Führung des Schiffes zu haben brauchen, müssen eine entsprechende Beglaubigung oder ein Zeugnis über die Befähigung gemäß den Vorschriften der Republik Kroatien bis spätestens 01. Januar 2006 beibringen.
soll generalisiert und geändert werden, und zwar dahin, daß, wenn ein Staat
"keinen Befähigungsausweis vorschreibt", geändert werden soll in
"keinen Befähigungsausweis vorsieht".
Und Österreich schreibt zwar (im Unterschied zur BRD) keine amtlichen Befähigungsausweise vor, hat aber amtliche Befähigungsausweise vorgesehen, den jeder (Wohnsitz-)Österreicher erwerben kann.
Das IC ist in der ganzen Diskussion sowieso außen vor, weil ja Kroatien die UN-Resolution EN 40 ratifiziert hat (wenn er auch in der Form der UN-Resolution entspricht, so wie das von Österreich ausgestellte IC).
Welche Konsequenzen ergeben sich daraus?
1.) Wer einen amtlichen oder amtlich anerkannten Befähigunsausweis (nicht für Binnengewässer oder Wasserstraßen), ausgestellt von ÖSV oder MSVÖ besitzt, ist gerüstet. Ängstliche Gemüter können sich ja mit ihrem vorhandenen Befähigungsausweis von der Staatsdruckerei ein IC ausstellen lassen (kostet insgesamt 50.- €)
2.) Inhaber von CRO-Patenten sind ebenfalls up to date.
3.) Inhaber von Mickymaus-Scheinen diverser Privatanbieter haben ein Problem. Die sollten zumindest schleunigst ein CRO-Patent als den einfacheren Weg machen.
4.) Österreichische Staatsbürger, die Inhaber sonstiger, auch amtlicher ausländischer Scheine sind, haben ebenfalls ein Problem. Wenn sie zum Zeitpunkt, als sie den ausländischen Schein gemacht haben, ihren Wohnsitz in diesem Land hatten, sollen sie sich um ein IC des betreffenden Landes bemühen.
Eintragungen in Befähigungsausweisen, daß der Schein international gültig ist, werden nicht anerkannt.
DAS IC MUSS DIE FORM HABEN; WIE SIE IN DER EN 40 VORGESCHRIEBEN IST!!!
Nochmals ein Hinweis: ich bin kein Anbieter von irgendwelchen Scheinen und besitze neben allen österreichischen, amtlichen Scheinen selbstverständlich auch das "Mornar Motorist" sowie das GOC für GMDSS...
Also, laßt Euch nicht allzusehr irre machen...